Was sagt ihr dazu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Lucy84
Beiträge: 26
Registriert: 22.04.2009 14:13
Wohnort: Halle

Was sagt ihr dazu?

Beitrag von Lucy84 »

Hallo,
eine Bekannte von mir ist bis ende Oktober krank geschrieben,und hat nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt.
Sie hat ihren Krankenschein beim Arbeitsamt unten am Empfang abgegeben.
Und man sagte ihr dort,das sie doch trotz Krankenschein trotzdem zum Termin kommen soll,mit der Begründung "da sie ja keine Bettruhe hat"
Ist das denn rechtens?
Was meint ihr dazu?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

hallo Lucy84,

du meinst wohl die Krankmeldung vom Arzt...

ist deine Bekannte denn Bettlägerich?
wenn ja, soll der Arzt das entsprechend attestieren(Anrufen und Fragen) wenn nicht,
lies mal das hier:
Nach Ansicht des LSG werden "erschlichene" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Hartzer dafür genutzt um sich den Meldeterminen zu entziehen.

Wir erinnern uns: Das Bundessozialgericht hatte bereits in einer Entscheidung festgehalten, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend ist mit der Unfähigkeit einen Meldetermin wahrzunehmen (BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R). Die Unfähigkeit einen Meldetermin wahrzunehmen muss der Leistungsbrechtigte nachweisen, was jedoch nicht bedeutet, dass er ein ärztliches Attest vorlegen muss. Der Leistungsberechtigte muss nur Unterlagen vorlegen, die sich in seinem Besitz befinden (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I) zu einer Beschaffung ist er nicht verpflichtet.
Quelle und weiter lesen
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Lucy84
Beiträge: 26
Registriert: 22.04.2009 14:13
Wohnort: Halle

Beitrag von Lucy84 »

Hallo Ziggi,
danke für deine Antwort.
Ja die Krankschreibung ist vom Arzt.
Sie ist nicht Bettlegerisch,und ist bis jetzt immer zu jedem Termin erschienen.
Und als sie den Krankenschein bei dem Arbeitsamt abgegeben hatte,sagte man ihr das auf eine sehr unhöfliche weiße.
Wir kennen uns ja damit nicht aus,deswegen hab ich hier mal nachgefragt ob die da im recht sind.
Sie hatte auch als sie bei ihrer Bearbeiterin ein Termin hatte,erwähnt wie es um ihren Gesundheitszustand steht.
Aber die hören ja gar nicht zu,und nehmen ein gar nicht ernst.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Lucy84,

ja aber ihr solltet es mal mit schreiben vesuchen, den das Gesprochen Wort ist nix wert!!!
Ma Ehrlich das schwätzen, kann ich auch nich ernst nehmen... das geschriebene kann man nicht einfach ignorieren, das gesprochene kann man keinesfalls Beweisen...

Ergo was lernt man daraus.... man nehme ein Stück Papier lege einige Worte darauf, wie etwa: "aufgrund meines Gesundheitszustandes, mit Krankschreibung, erbitte ich eine Verlegung des termines zur Beratung durch Ihr Haus. Auch wenn Sie keinen Termin frei haben, so könnte ich am ersten Tag nach ende der Krankmeldung unausfgefordert bei Ihnen erscheinen, so wie im Gesetz vorgesehen.

mfg "

Das wär dann ma ein gerüst...

Gruß Ziggi
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