Info zu meiner Lebenslage und Fragen zur Wohnungssituation
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Info zu meiner Lebenslage und Fragen zur Wohnungssituation
Ich bekomme seit 01.01.06 Hartz 4. Der Grund ist die Trennung von meinem Mann. Dadurch dass ich seit 17 Jahren Hausfrau und Mutter bin ( nur eine Umschulung gemacht und noch nie im Berufsleben gestanden) habe ich kein Einkommen, ausser Unterhalt und Kindergeld. Der Unterhalt kann nicht in voller Höhe gezahlt werden, da meinem Mann wenigstens sein Selbsbehalt von 890 € bleiben muss. Also wurde ich dadurch zur Hartz 4 Empfängerin. Ab jetzt wird es schwierig. Keine Berufserfahrung, um an eine Stelle zu kommen, die gut bezahlt wird und wo ich etwas für meine Rente einzahlen kann, also muss ich mir auch die Miete vom Amt zahlen lassen. Wohnung ist aber zu teuer, also umziehen mit meinen 15 und 13 jährigen Töchtern ( genau, ich bin auch noch alleinerziehende Mutter geworden). So, von fast 140 qm in 75 qm, die aber nicht mehr als 378 € kosten darf. Gibt es in unsere Gegend wie ein sechser im Lotto ( komme vom Land). Habe Wohnberechtigungsschein, nur gibt es in unserer Umgebung, nach Aussage einer Dame auf unserem Amt, keine passenden Wohnungen dafür. Sie sagte, die Günstigen gehen alle unter der Hand weg, da muss man Beziehungen haben ansonsten bleibt mir ja noch die Zeitung. Wenn ich hier so schnell nichts finde ( lebe mein ganzes Leben in diesem Ort und Kinder gehen dort auch zur Schule) was können die von mir verlangen. Müssen Kinder Schule wechseln, muss ich weiter weg ziehen und werde dadurch aus meinem sozialen Umfeld herausgerissen? Wenn ich eine neue Wohnung finde und die Mieten überschneiden sich, weil ich meine Kündigungsfrist einhalten muss, wer zahlt die beiden Mieten? Können die verlangen dass ich für Kaution und Provision Schulden mache, nur um die Wohnung zu bekommen? Harz 4 Geld ist knapp genug da will ich nicht noch ein Darlehnen bei denen abbezahlen. Viele Fragen, habe auch noch viel mehr zu meiner beruflichen Situation, aber für heute langst. Danke, für hoffentlich viele Antworten.
-
Gast
Für alles, was die Behörde von Dir verlangt, muß sie auch aufkommen.
Auch die sozialen Belange bei der Wohnungssuche müssen berücksichtigt werden. (z.B. schulpflichtige Kinder)
Die Behörde muß ausserdem nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit handeln.
Also muß die Behörde nicht nur die Kosten (z.B. um wieviel ist die aktuelle Miete teurer, was kostet ein Umzug) sondern auch die Zumutbarkeit (z.B. Kinder) prüfen und hier ihren Ermessensspielraum nutzen.
Einen ganz guten Überblick über die Problematik gibt ein Artikel der sueddeutschen:
Auch die sozialen Belange bei der Wohnungssuche müssen berücksichtigt werden. (z.B. schulpflichtige Kinder)
Die Behörde muß ausserdem nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit handeln.
Also muß die Behörde nicht nur die Kosten (z.B. um wieviel ist die aktuelle Miete teurer, was kostet ein Umzug) sondern auch die Zumutbarkeit (z.B. Kinder) prüfen und hier ihren Ermessensspielraum nutzen.
Einen ganz guten Überblick über die Problematik gibt ein Artikel der sueddeutschen:
Quelle: sueddeutscheArbeitslosengeld II
Wohnen nach Hartz IV
Nur wenn Wohnung und Miete angemessen sind, übernehmen die Behörden die Kosten.
Von Rolf Winkel
@ Ralf Hagelstein
ein schöner Artikel der alle Wesentlichen Aussagen zum Inhalt hat.
Damit dürften alle Fragen zum Thema angemessene Wohnungen beantwortet sein.
Ich habe den Link dann auch mal im Forum Neuigkeiten vorgestellt.
==> Wohnung <==
Danke und Grüße
Flunk
ein schöner Artikel der alle Wesentlichen Aussagen zum Inhalt hat.
Damit dürften alle Fragen zum Thema angemessene Wohnungen beantwortet sein.
Ich habe den Link dann auch mal im Forum Neuigkeiten vorgestellt.
==> Wohnung <==
Danke und Grüße
Flunk