ARGE zahlt kein Überbrückungsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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mimi2103
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ARGE zahlt kein Überbrückungsgeld

Beitrag von mimi2103 »

HAllo zusammen.

Ich bin grad echt verzweifelt und weiß nicht mehr weiter....habe schon so ziemlich alles versucht aber komme einfach nicht weiter.

Ich schildere einmal mein Problem.

Ich bin seit dem 20.10.11 Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Ich habe das sofort der ARGE gemeldet und auch den Arbeitsvertrag eingereicht.

Der Arbeitgeber zahlt die paar Tage für Oktober die ich gearbeitet habe aber erst mit dem Lohn für November aus. Gezahlt wird immer am Ende des Monats sprich vom ersten Oktober bis Ende Oktober und im Oktober bekommt dort auch jeder sein Geld.
Dies habe ich dem Amt mitgeteilt.

Ich habe Überbrückungsgeld beantragt weil die ARGE mir direkt 540 Euro für die paar Tage angerechnet und mir nur 156 Euro Differenz bezahlt hat obwohl ich denen auch ein Schreiben vom Arbeitgeber vorgelegt habe das ich noch kein Geld bekomme. Naja das Überbrückungsgeld wurde dann abgelehnt.

Ich kann weder Miete noch die Kosten für Heizung bezahlen weil ich NICHTS bekommen habe. Ich habe endloses Theater mit dem Vermieter und zahle ich jetzt die Pauschale für Strom und Gas nicht sitze ich in ein paar Tagen im dunkeln.
Beim Sozialamt konnte man mir auch nicht helfen.

Die ARGE lehnte es mit folgender Begründung ab:

Da ich ja Kunde sei und trotz meines Nettogehalts zusätzlich weiter aufstockendes hartz 4 von 220 Euro bekomme habe ich kein Anrecht auf ein Darlehen!?
Sie sagten würde ich meinen Unterhalt alleine decken können könnte ich ein Darlehen beantragen!?


Ich versteh die Welt nicht mehr.
Das heisst sollte ich bis dahin noch ein dach über den Kopf haben müsste ich ja wenn ich Ende November meinen Lohn für November bekomme und den Lohn für die paar Tage im Oktober alles doppelt zahlen....das wären dann knappe 1100 Euro um die Kosten für November rückwirkend zu zahlen und dann die neue Mite und alles für Dezember!
Wie soll ich das denn machen bei einem Nettogehalt von 760 Euro.....

Hat das alles so seine Richtigkeit?
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Vorraus.[/b]
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo mimi2103,

ok, wirst die Hilfe bekommen, werde noch Antworten.

Muss mir das erstmal genau durch den Kopf laufen lassen.

Nur soviel, das mit dem Überbrückungsgeld stimmt soweit!
Jedoch eine Anrechnung für noch nicht zugeflossenens Geld
ist so nicht ganz Rechtens.

Gericht am Montag und Einstweiligen Rechtschutz beantragen, da du ansonsten deine Wohnung verlieren könntest.

Schreib dich erneut an, aber erst später.

Gruß Siggi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
verstehe gerde was nicht hierbei...
Es gibt Überbrückungsgeld und das wird NICHT auf darlehensbasis gezahlt, das beantragt man seperat, dass hat nichts mit der Grundsicherung zu tun.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
mimi2103
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Beitrag von mimi2103 »

Hallo.

Habe nun beim Anwalt angerufen und dort nochmal nachgefragt. Problem ist.....bis er die Arge angeschrieben hat und das alles durch ist könnte Mitte Dezember von daher habe ich dann auch das Geld nicht früher....

Ganz ehrlich.....ich bin deswegen schon in ärztlicher Behandlung weil das nicht das erste mal ist das die Arge irgendwas von mir verliert oder falsch berechnet oder sogar falsch versteht. deshalb habe ich ja die Schwierigkeiten jetzt mit dem Vermieter weils nicht das erste mal ist und dann komm ich noch um die Ecke und muss dem sagen das ich einen ganzen kompletten Monat aussetzen muss.....Die DEW lässt auch nicht mit sich reden und da meine neue Pauschale 144 Euro beträgt,ich aber noch die Nachzahlung abzahle von 50 Euro sind wir alleine bei 194 Euro und das bis morgen:-( Wer kann einem heute bitte noch ebend mal so ca 600 Euro leihen? NIEMAND!!!! Und mir wird gesagt ich solls mir irgendwo leihen.....

Ich kann einfach nicht mehr und jetzt verliere ich deswegen noch meinen Job weil ich nicht zuverlässig bin...hab mit meinem Chef gesprochen das ich jetzt erstmal den Krankenschein nehmen muss auf Grund der ganzen Sache weil ich mich auf Arbeit absolut null konzentrieren kann...mir schlägt das alles auf den Magen und voll auf meine Psyche.....

Ich rufe jetzt nochmal beim Sozialamt an...vielleicht sagen die ja heute was anderes....
Ach ja,mein Sachbearbeiter wollte sich ja auch nochmal bei mir telefonisch melden aber das war wohl nichts........
mimi2103
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Beitrag von mimi2103 »

Ok,das Sozialamt ist auch fassungslos aber können mir auch nicht weiter helfen:-(

Nun ja, dann verliere ich jetzt auf Grund dessen meine Wohnung,sitz im dunkeln,kann nicht heizen und verliere meinen Job...ganz toll. Da geht man wieder arbeiten und dann passiert sowas :roll: :roll: :roll:
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo mimi2103.

ich kann verstehen das du ziemlich am Ende bist.

Tief durchathmen und Morgen beim Chef vom Sozialamt anrufen.

Sag kann es sein das du in einer "Optionskommune " Lebst? das hört sich für mich so an.

Nun, wenn du schon Krank geschrieben bist, kannst du Morgen entweder beim Amt anrufen oder vorbei gehen und zwar zum Chef dort...

ODER

Du gehst zum Sozialgericht und Fragst....ach schhite...du hast ja nen Anwalt eingeschaltet.... obwohl, das sollte eigentlich gehen... bei,m Sozialgericht Fragen wie es ausschaut, denn dein Geöld darf eigentölich erst nachdem du es erhalten hast angerechnet werden, somit hat man dir ja leistungen vorenthalten und das darf auch nicht sein... Steht im SGB 2 §1
§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen

1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.
naja gegen diese Grundsätze wird hier ja schon verstossen...
§ 41 Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut überwiesen. Werden sie an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Leistungsberechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte nachweisen, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.
Nur am Rande bemerkt...

Versuche das du für November dein ALG2 erhälst und ab Dezember die Leistung dann berechnet wird... Denn eine Unterdeckung ist absolut nicht Gesetzeskonform...

Ich drück dir jedenfalls die Daumen...


LG Ziggi
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mimi2103
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Beitrag von mimi2103 »

Hallöchen.

Vielen vielen lieben Dank ersteinmal für die Mühe und die Antwort:-)

Also das Sozialamt sagt die sind nur für "Obdachlose" zuständig?!

Und jetzt kommt der Hammer:

Gestern habe ich um Rückruf gebeten von menem Sachbearbeiter und die gewähren mir ein Darlehen von und jetzt kommts: 270 Euro.
Habe aber 570 Euro beantragt um alle Kosten zu decken.......

Ich habe aber eine Miete von 317 Euro und dann kommt noch Gas und Strom dazu 194 Euro und dann brauch ich ja auch noch was zum Leben?!
Das ist doch ein Witz.......

Was ist denn eine Optionskommune? Ich kenne mich damit garnicht aus?

Ich hab den Anwalt nur gefragt ob er da was machen könnte,direkt eingeschaltet habe ich ihn nicht weil er meinte das würde alles viel zu lange dauern....

Was wäre denn wenn ich zum Sozialgericht gehe?

Bitte noch einmal um Antwort.
Vielen Dank schonmal im Voraus:-)
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

OK mimi,

ne Optionskommune ist, wenn du ins Rqathaus und nicht zum Arbeitsamt gehen musst um ALG2 zu Beantragen. Somit, wo sitzt dein Jobcenter, in der Kommune (Stadt-Rathaus) oder im Arbeitsamt (evtl. Aussenstelle). Machmal wäre es gut zu wissen welches Jobcenter gerade grund der Klage ist.

Weisst du, wir wollen hier Helfen, nicht ausspionieren und auch nicht Urteilen, dafür sind aber echte und Harte Fakten wichtigt, mit halbwahrheiten und viertel der Info, kann kein Mensch genaueres Antworten. Also Hellseher ham wir hier noch nicht.


Somit würde es Helfen wenn du mal genau schreibst was wie wo Beschieden wurde und was nur Mündlich rüber kam und somit keinerlei bedeutung hat.
Ausser es war eine klare Auskunft wie die vom Sozialamt.

Du schreibst einerseitz das du kein Dahrlehen bekommst und andererseitz das du nun die hälfte dessen was du beantragt hattest bekommen würdest..... Irgendwie kann man da nicht mehr folgen.#

BITTE ab jetzt klare Fakten und nicht so dann so dann so....das kann nicht gehen.

Solltest du es nicht offen schreiben wollen, so gibt es ja noch die möglichkeit das ganze via pn zu klären, iss ja immer am Ende eines Beitrages machbar..... Eine halbwahrheit ist hier bestimmt nicht dienlich, denn dann kommt nur misst raus.
Wenn ich dir jetzt sage das ich zu Gericht gehen würde, dann mache ich das aufgrund derer Infos welche ich habe....wenn das Gericht dich dann tadelt, weil du ja doch ein Dahrlehen bekommen hattest...ja dann tut es mir leid.

OK; alles auf anfang, nimm die Bescheide schau sie genau durch und überlege was du für ein Dahrlehen beantragt hattest. Eine Überbrückungsbeihilfe nach §16.. SGB2 ist normalerweise kein Darlehen...

lg Ziggi
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mimi2103
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Beitrag von mimi2103 »

Hallo.

Ok,ich weiss das ich alles etwas durcheinander geschrieben habe aber ich weiss nicht genau was ich weg gelassen habe?

Das mit dem Überbrückungsgeld hat sich bei der ARGE ja erledigt....da habe ich am 28.10 11 Überbrückungsgeld beantragt. Dann kam am Mittwoch (2.11.11) Post in der stand drinn das ich kein Überbrückungsgeld bekomme weil die EK fehlt.

Habe mir daraufhin ein Schreiben vom AG schicken lassen in dem steht das ich keinen Lohn für Oktober bekomme sondern der mit dem Lohn von November zusammen kommt.

Das ist es ja was mich grad selbst zur Weisglut bringt denn ich komme da selbst schon durcheinander.

Ich bin dann also am 10.11.11 dort bei meinem Sachbearbeiter gewesen und habe dort etwas "Theater" gemacht und ihm das Schreiben vom AG gegeben.Er sagte mir und das nur mündlich das ich kein Überbrückungsgeld bekomme und ein Darlehen könne mir nicht gewährleistet werden!!!! Das habe ich alles also nicht schriftlich.

Als er dann so vor sich hingeredet hat erwähnte er diese 270 Euro....
Er sagte das wäre dass Geld was man mir geben könnte sprich als Überbrückung......Daraufhin hab ich ihm gesagt das ich davon nicht mal Miete zahlen kann.

Er sagte er müsse das mit seinem Vorgesetzten besprechen und würde mich dann anrufen.
Ich hab dann Montag den Anruf bekommen das mir das Geld von 270 Euro nur als darlehen gewährt werden kann und das von meinem aufstockenden ALG 2 dann in kleinen raten abgehalten wird.
Dieses sollte ich aber noch schriftlich bekommen.
Das wusste ich doch vorher nicht und konnte es doch hier auch nicht erwähnen. Mein Sachbearbeiter sag ich ganz ehrlich hat schon so viele fehler gemacht die sich im Endeffekt herausgestellt haben........

Seid mir nicht böse aber ich komme da selbst nicht mehr mit klar und blicke da auch nicht mehr durch.

Ok,dann bin ich nicht in einer Optionskommune weil ich schon zum Jobcenter ins Arbeitsamt gehen muss.Es handelt sich hierbei um das Jobcenter in Dortmund.

Ich weiss ja auch nicht ob ich in dem Fall hier Beratungsbeihilfe bekomme denn dafür brauche ich den Grund mit Aussicht auf Chancen aber wenn ich die nicht habe weil ich nicht weiss ob ich im recht bin dann kann ich das erstmal vergessen.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Du ich wollte dich nicht Tadeln, aber es ist wichtig genau zu wissen was ist...

Wir Moderatoren werden uns das jetzt mal genau anschauen.

Werden versuchen das zu sortieren und dir richtig Hilfe zu geben.

Ach wegen der Beratungshilfe, nein du brauchst für ne Beratungshilfe keine Chance auf erfolg ABER es gibt diese nur nach Einkommen, also wenn dir ausser dem minimum noch weniger als 15€ bleiben....
Das wird anber vom Gericht (Amtsgericht) ausgherechnet, dafür alle Einnahmen und ausgaben Nachweisbar mitnehmen und Rachtspfleger ausrechnen lassen.

Nur bei der Gerichtskostenhilfe sieht das anderst aus...abewr wer Beratungshilfe erhält, bekommt zumeist auch Prozesskostenhilfe.

Nun dein Anwalt, den du anriefst, hatte ja gemaint das würde alles zu lange dauern., hat der denn ausser dem was berechnet oder so?

Ich schau mir das wiegesagt in ruhe Heut Abend erneut anm und schaue mal was ich mir einfallen lasse.

Dienlich wäre wenn ein Bescheid kommen sollte, das du den dann sofort (wenigstens die Zahlen und wofür) weitergibst um uns zu Helfen dir zu Helfen.

OK, Dortmuind ist nicht einfach aber auch dort kann was erreicht werden.

Bis denne LG Ziggi
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mimi2103
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Beitrag von mimi2103 »

Nein,ich hab das nicht als tadel gesehen,ich wusste nur nicht was ich vergessen habe zu schreiben was für euch alles wichtig ist.


Ich habe jetzt Post bekommen. Es wurde alles komplett neu berechnet und ich verstehe gar nichts mehr.

Soll ich den Bescheid einfach mal abscannen und hier hoch laden?
Werde natürlich Namen etc unkenntlich machen oder soll ich dir das einfach per PN schicken?

Erst einmal habe ich das jetzt schriftlich das man mir die 270 Euro als Darlehen gewährt.
Wiederum stehen diese 270 Euro jetzt in dem neuen Berechnungsbogen.

Ich schreib das jetzt mal detailliert hier auf:


Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum 1.11.11-30.11.11


Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige: 364,00Euro

Anerkannte Kosten für Heizung und Unterkunft: 400,70 Euro

Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: 764,70 Euro



Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen


Netto Erwerbseinkommen monatlich: 450,00 Euro

abzüglich Freibetrag: 180,00 Euro

zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: 270,00 Euro

Erwerbseinkommen (ALG2) : 270,00 Euro

Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 270,00 Euro

Das war jetzt der neue Berechnungsbogen.

Wie gesagt wenns besser ist und ich das hier darf kann ich das gerne mal scannen und hochladen weil die anderen Berechnungsbögen seitdem ich arbeiten gehe völlig anders aussehen.

LG
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo mimi,

erstrmal tschuldige aber ich war Krank.

Nun lautALG2 Rechner sollten die Beträge eigentlich so aussehen:
(habe mal wegen der Miete einfach gesplittet, hauptsache der Ges.-Betr. stimmt.)
Regelbedarf Alleinstehende: 364,00€
Regelbedarf des Haushalts: 364,00€
Miete: 300,00€
Nebenkosten: 60,00€
Heizkosten: 40,70€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 400,70€
Bedarf: 764,70€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 450,00€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: 180,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 270,00€ -270,00€
Arbeitslosengeld-II (gerundet): 495,00€
zum besseren Verständniss hab ich die Wichtigen Zahlen mal Rot markiert.

Dann wäre das prinzipiell richtig... sofern mit den Wirklichen Zahlen übereinstimmend.


LG Ziggi
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