Trennung vom Mann...Hilfe was bekomme ich an Geld!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Eden17
Beiträge: 1
Registriert: 19.08.2011 09:37

Trennung vom Mann...Hilfe was bekomme ich an Geld!!

Beitrag von Eden17 »

Hallo Zusammen,
mein mann und ich trennen uns. Die Trennug geht von mir aus, ich halte es nicht mehr aus. Wir haben zwei Kinder (7 Und 11), ein Haus (800 euro kredit pro Monat), ich bekomme knapp 300 euro von einemMinijob den ich warscheinlich kündigen muß da nur Nachtsarbeit, mein Mann bekommt knapp 4000 euro Netto. Jetzt meine Frage da ich ausziehen muß , möchte ich gerne wissen was ich von meinem Mann an unterhalt bekomme für mich und die KInder um die Miete usw zu finazieren. Muß ich aufs Amt und Hartz beantragen. Bitte um Hilfe, mein Mann versucht mich mit allen mittel zu erpressen zu bleiben. Dankeschön und schonmal und LG Eden
Birgit63
Beiträge: 7
Registriert: 21.07.2011 11:45

Beitrag von Birgit63 »

Am besten gehst du zu einem Anwalt. Dir steht erstmal Trennungsunterhalt zu. Mit dem Job kündigen würde ich warten. Dein Mann kann von dir verlangen, dass du arbeiten gehst. Die Kinder sind alt genug. Suche dir einen anderen Job mit anderen Arbeitszeiten. Wie sind denn deine Arbeitszeiten. Ich meine, bei 300 Euro arbeitest du ja nicht jede Nacht bzw. die ganze Nacht durch. Dein Mann kann bei dem Alter der Kinder auch verlangen, dass du Vollzeit arbeiten gehst. Nach dem neuen Scheidungsrecht ist es nicht mehr so, dass die Mütter zu Hause bleiben können, um die Kinder zu erziehen. Aber am besten weiß ein Anwalt darüber Bescheid.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Eden17,

zunächst einmal, willkommen hier und schade das du es nicht nmehr zuhause aushälst...du wirst deine Gründe haben...

Leider sind wir hier ein wenig mehr auf ALG2 eingespielt und haben mit Trennung zu wenig am Hut...
aber zunächst der Tipp von Birgit war schon gut und weiterhin ist hier eine recht brauchbare Seite auf der wird so ziemlich das gesammte Trennungs-/Scheidungs-Recht verständlcih erklärt,
so z. B.
Die Teilung der Wohnung
Wer bekommt die Wohnung bei der Scheidung?

Die Frage der Zuweisung der Wohnung an einen der Ehegatten wird - wie beim Hausrat - nach den Umständen des Einzelfalls, den Interessen der Kinder und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entschieden. Werks- oder Dienstwohnungen müssen i.d.R. dem Werksangehörigen zugewiesen werden.
auch hier ist ein Froum angeschlossen, welches sich mit Trennung und scheidung befasst...ich bglaube da bist du gut aufgehoben...

Solltest du nun trotz allem Ausziehen, so solltet ihr zunächst ALG2 erhalten, deine Kinder werden aber warscheinlich auf Wohngeld verwiesen, da sie durch den Unterhalt genug ""Einkommen"" haben....den Unterhalt zu dem dein Maann ja verpflichtet ist, siehe Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt beim Einkommen deinens Mannes leigt demnach für die Kinder bei 525 + 614 €uro....du bist für deinen Unterhalt selber zuständig, dabei sollte dior jedoch das ALG2 hilfreich sein.

Das mit dem Arbeiten gehen was Birgit da schreibt ist bedingt richtig aber zunächst müsstest du ja Arbeit finden und das ist mit Zwei Kindern auch nicht so einfach...und genau da greift das ALG2.
Sofern du die Arbeit Kündigen würdest, wegen der Kinder und der NAchtarbeit, so könnte das Konzequenzen mit sich ziehen, wobei wenn es NAchtarbeit ist und bislang ging (weil den Mann da war, sollte er auch weiterhin zu diesen Zeiten für die Kinder da sein...
jedoch wenn er sich dazu weigert? naja dann kann er auch nicht Unterhaltsansprüche wegnehmen...aber liess es dir in ruhe durch....

Du weisst ja: "Wissen ist macht, nix wissen macht auch nix!", ausser das man anderen alles glaubt...

Lieben Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Liebe Eden,

bevor du ausziehst oder sonst etwas anleierst, solltest du dir einen Anwalt suchen.
Es ist nicht einzusehen, warum du ausziehen solltest.
Es ist auch nicht einzusehen, warum du deine Stelle kündigen solltest. Dein Noch-Mann hat ein hohes Einkommen, er wird also nicht unter gehen und sollte für die Kinderbetreuung nachts dann mit dir eine Regelung finden, alternativ Ehegattenunterhalt zahlen.

Lass dir nichts erzählen oder dir Angst machen, geh zu einem Rechtsanwalt und beantrage bei diesem dann auch gleich Prozesskostenhilfe.

Gruß,DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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