Alg 2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Corica
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,

warum die das machen? das fragst du im ernst? die haben entweder klare weisungen von den Vorgesetzten oder man ist einfach nicht mit den neuesten Arbeitshilfe:
Kosten der Unterkunft und Heizung
gemäß § 22 SGB II.
5. Auflage (Stand: 1. Oktober 2010).
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen
betraut.

Weisst du, erstmal schnell etwas berechnet und Beschieden damit man dann erstmal Fertig ist, mir kommt euer "Laden " zumindest so vor.
Obwohl ich weiß das es auch gute Argen gibt, sollen sogar mehr werden, scheint aber auch vom Bundesland abhängig zu sein, teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Schau dir mal den Flyer an, besonderst wichtig ist ab Seite 39 und folgende, da steht das genaue gegenteil von dem was du hier schreibst.
Nunja, da helfen nur Wiedersprüche, sei aber trotzdem Glücklich, habe schon mitbekommen das Antragsabgabe und Berechnung dann mal bis hin zu 6-7Monaten gedauert haben, wieso auch immer.

Ich bin davon überzeugt, das der Besuch mit Begleitung da schon etwas geholfen hat, denn vor Ärger haben auch diese Personen bammel.

LG Siggi
so nun das nächste.
ich habe einen antrag bei der aok gestellt.
härtefall
heute in der post abgelehnt.
antwort.
mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbständige.
1916,25 € die gehen davon aus das du das als gehalt hast.
jeden monat auch wen kein einkommen da ist.
das sind 285,52 krankenversicherung.
42,16 pflegeversicherung. macht 327,68

nun bin ich gepannt was das amt da berechnet hat.
ich lass mich überaschen.
müssen diese kosten vom amt übernommen werden ?
in meiner egv steht das ich alle tun muß um
meine selbständigkeit zu erhalten.
LG dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

MH, soweit mir beknnt ist, sollten diese Beiträge auch in der berechnung stehen und berücksichtigt werden.
Da hilft dir deine EGV ja sogar...

LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:MH, soweit mir beknnt ist, sollten diese Beiträge auch in der berechnung stehen und berücksichtigt werden.
Da hilft dir deine EGV ja sogar...

LG Siggi
Bewilligungsbescheid.

Sicherung des lebensunterhalts. 125.29€

Kosten unterkunft heizung 327,71 €

monatliche leistung 453,00 €

Begründung.
Ihre einnahmen bezw. ausgaben aus selbständiger tätigkeit
im bewilligungszeitraum wurden auf grund ihrer
angaben zum voraussichtlichen einkommen zunächst
vorläufig festgesetzt.

zeitraum 13.12.2010- 31.05.2011
eine abschließende entscheidung ist erst möglich
wenn die tatsächlichen einnahmen
ausgaben im bewilligunszeitraum feststehen.
diese genauen berechnungen erfolgen nach dem bewilligungszeitraum.
also am 31.05. 2011

so nun kommst du ziggi.
bei der proknose habe ich für die ersten drei monate
2011 o€ eingetragen.
es ist keine berechnungsgrundlage da.
von was haben sie dieses berechnet ???????????
bin jetzt bei der aok pflichtversichert.

wiederspruch wie ????????????
lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Schick mir das ding via eMail und ich schau mal drüber, bitte den kommpletten Berechnungsbogen.

So und am Ende eines Jeden Monats gehst du mit den Kontoauszügen dort hin un d forderst eine Berechnung des Monats da sir die Leistungen am Monatsanfang zustehen. Somit sollte dann der Bescheid abgeändert werde und du solltest dann eine Auszahlung bekommen, das es erst nach 6Monaten nachberechnet wird ist unzulässig!

Zur not zum Sozialgericht, lass mich mal drüber schauen, werde dir dann alles weitere dazu sagen, also vorgehen und und und.


Hatten die denn den Dezember noch irgendwie mit berechnet? oder meinen die das sei nicht nötig?

LG Siggi
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Schick mir das ding via eMail und ich schau mal drüber, bitte den kommpletten Berechnungsbogen.

So und am Ende eines Jeden Monats gehst du mit den Kontoauszügen dort hin un d forderst eine Berechnung des Monats da sir die Leistungen am Monatsanfang zustehen. Somit sollte dann der Bescheid abgeändert werde und du solltest dann eine Auszahlung bekommen, das es erst nach 6Monaten nachberechnet wird ist unzulässig!

Zur not zum Sozialgericht, lass mich mal drüber schauen, werde dir dann alles weitere dazu sagen, also vorgehen und und und.


Hatten die denn den Dezember noch irgendwie mit berechnet? oder meinen die das sei nicht nötig?

LG Siggi
ja für dezember

lebensunterhalt 79,35 €
unterkunft heizung 207,55 €
ab dem 13.12.2010
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

für zwei Personen?

schick mir das ding rüber!

kann sonst nicht unbedingt den Fehler finden.


LG Siggi
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:für zwei Personen?

schick mir das ding rüber!

kann sonst nicht unbedingt den Fehler finden.


LG Siggi
ist heute in der post !!!!!!!!!!!!!!
lg dieter

Ps. ich soll ein monatliches einkommen
von 233,71 € haben.
wie haben die das berechnet ??????????????
das grenzt an zauberei.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Corica hat geschrieben:
ist heute in der post !!!!!!!!!!!!!!
lg dieter

Ps. ich soll ein monatliches einkommen
von 233,71 € haben.
wie haben die das berechnet ??????????????
das grenzt an zauberei.
Mh :roll:
lass ma überlegen........

:idea: die haben Grob Daumen mal Phie multipliziert mit der Warscheinlichkeitsrechnung und etwas Magie.....

Nun ich würde sagen das sie in Wirklichkeit den Durchschnitt der Letzten Monate zu rate gezogen haben und den Rest wirklich geraten obwohl das absolut Unzulässig ist.

Gut nun solltest du die Kontoauszüge oder ien Eidesstattliche Versicherung zur ARGE bringen und darum bitten das man den Dezember in voller höhe(abzüglich der wirklich eingenommenen Beträge und wenn diese Null sind dann eben diese) nachberechnen möge und dir den Diverrenzbetrag auszahlen, sollten sie das nicht tun dann würdest du dich Gezwungen Sehen es Gerichtlich geltend zu machen, Strafantrag wegen Unterlaasener Hilfeleistung und wegen Amtspflichtverletzung würde ich auch androhen.

LG Siggi
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:
Corica hat geschrieben:
ist heute in der post !!!!!!!!!!!!!!
lg dieter

Ps. ich soll ein monatliches einkommen
von 233,71 € haben.
wie haben die das berechnet ??????????????
das grenzt an zauberei.
Mh :roll:
lass ma überlegen........

:idea: die haben Grob Daumen mal Phie multipliziert mit der Warscheinlichkeitsrechnung und etwas Magie.....

Nun ich würde sagen das sie in Wirklichkeit den Durchschnitt der Letzten Monate zu rate gezogen haben und den Rest wirklich geraten obwohl das absolut Unzulässig ist.

Gut nun solltest du die Kontoauszüge oder ien Eidesstattliche Versicherung zur ARGE bringen und darum bitten das man den Dezember in voller höhe(abzüglich der wirklich eingenommenen Beträge und wenn diese Null sind dann eben diese) nachberechnen möge und dir den Diverrenzbetrag auszahlen, sollten sie das nicht tun dann würdest du dich Gezwungen Sehen es Gerichtlich geltend zu machen, Strafantrag wegen Unterlaasener Hilfeleistung und wegen Amtspflichtverletzung würde ich auch androhen.

LG Siggi
ziggi das haben sie alles zum berechnen.
sie haben die bwa bis zum 31.12.2010 kontoauszüge
bis zum 10.01.2011.
daraus ist ersichtlich das ab oktober keine einnahmen
noch gehalt gezahlt wurde.
die bwa ergab einen verlust von 1000 €

ich kann doch meinen steuerberater nicht beauftragen jeden monat wo nichts ist eine bwa machen zu lassen.
ich bekomme jeden monat meine abrechnung
geschäftsfürergehalt.
oktober november dezember liegen auch dem amt vor.
mit 0 €.
was soll ich noch einreichen ?????
es gibt nichts mehr zum einreichen.
doch ich habe noch was ! die rechnung vom steuerberater
340,00 € noch offen !!!!!!!!!!
lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hoffe ja das Morgen deer Brief im Kasten ist und dann werd ich mit dir ads weitere vorgehen besprechen.

Werden schon iene lösung finden.

LG Siggi
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Hoffe ja das Morgen deer Brief im Kasten ist und dann werd ich mit dir ads weitere vorgehen besprechen.

Werden schon iene lösung finden.

LG Siggi
gründe für die vorläufige bewilligung:

ihre einnahmen bzw. ausgaben aus selbständiger tätigkeit
im bewilligungszeitraum wurden auf grund ihrer
angaben zum voraussichlichem einkommen zunächst
vorläufig festgesetzt..

das ist der blick in die glaskugel.
unser finanzminister kann uns jetzt schon sagen
was er für steuereinnahmen in 2011 hat.
lg dieter
so ich habe jetzt die schnauze voll.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Darf ich dir ein Taschentuch reichen, damit du schneuzen kannst? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

LG Siggi

Kopf nicht hängen lassen es wird es wird. :wink:
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Beitrag von Corica »

schreiben vom job center

der umstand das ihnen meine mitarbeiter die geltenden rechtsvorschriften
nicht in verständlicher form verdeutlicht haben, bitte ich zu entschuldigen.
der vorwurf, das ihnen die möglichkeit einer vorschusszahlung
(§ 42SGB 1 ) verschwiegen wurde, weise ich nachdrücklich zurück.
ihre beschwerde betrachte ich fachlich als erledigt.
ps. wegen fehlender unterlagen konnte die bearbeitung
nicht erfolgen. somit war eine vorauszahlung nicht möglich.ihnen wurde zur abwendung der mittellosigkeit eine sofortbeschäftigung angeboten
diese haben sie jedoch abgelehnt.
abgabethermin war der 27.12 2010
die mittellosigkeit habe ich am 23.12.2010 gestellt.
wo sollte ich über die feiertage arbeiten ?

LG dieter
das ist die antwort auf meine beschwerde.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Oh, das ist ja echt toll.....
der umstand das ihnen meine mitarbeiter die geltenden rechtsvorschriften
nicht in verständlicher form verdeutlicht haben, bitte ich zu entschuldigen.
Nunja, das ist wenigstens etwas, sich für die Unkompetenz der Mitarbeiter zu entschuldugen.
der vorwurf, das ihnen die möglichkeit einer vorschusszahlung
(§ 42SGB 1 ) verschwiegen wurde, weise ich nachdrücklich zurück.
hattest du nicht geschrieben das der Antrag nach §42SGB1 verweigert wurde? dann ist der Herr/die Dame des Lesens wohl auch nicht wirklich mächtig.

Kam ansonsten noch irgendwas wegen der Beschwerde? oder war das alles?


LG Siggi
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Oh, das ist ja echt toll.....
der umstand das ihnen meine mitarbeiter die geltenden rechtsvorschriften
nicht in verständlicher form verdeutlicht haben, bitte ich zu entschuldigen.
Nunja, das ist wenigstens etwas, sich für die Unkompetenz der Mitarbeiter zu entschuldugen.
der vorwurf, das ihnen die möglichkeit einer vorschusszahlung
(§ 42SGB 1 ) verschwiegen wurde, weise ich nachdrücklich zurück.
hattest du nicht geschrieben das der Antrag nach §42SGB1 verweigert wurde? dann ist der Herr/die Dame des Lesens wohl auch nicht wirklich mächtig.

Kam ansonsten noch irgendwas wegen der Beschwerde? oder war das alles?


LG Siggi
hi ziggi ich schick dir das schreiben mit der post.
frechheit was die herrschaften lügen.
lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Dieter
frechheit was die herrschaften lügen.
Naja, ob die Lügen... vorsicht mit diesen Äusserungen, villeicht wissen sie es nur nicht besser... villeicht sind die alle dort falsch geschult? wer weiß mal sehen was weiter passiert.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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