einlad. zur amtsärztlichen untersuchung/eingliederungsverein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Pajopen01
Beiträge: 1
Registriert: 23.10.2010 21:56

einlad. zur amtsärztlichen untersuchung/eingliederungsverein

Beitrag von Pajopen01 »

hallo,

bin 31 beziehe alg 2. wegen depression und psychischer erkrankung bin ich arbeitsunfähig.vom versorgungsamt wurde mir ein GDB von 30 anerkannt.

da ich wegen arbeitsunfähigkeit krankgeschrieben bin und nicht vermittelbar bin habe ich schriftlich eine amtsärztliche untersuchung bei meiner fallmanagerin beantragt.

nach 2 wochen erhielt ich eine Einladung zur eignungsfeststellung (Eignungs-und begabungsanalyse)mit amtsärztlicher untersuchung (eignungspsychologische Untersuchung),dazu noch eine eingliederungsvereinbarung für eine fünftägige maßnahme, an der ich teilnehmen soll. 7 std. pro tag dauert diese maßnahme an fünf tagen. die eingliederungsvereinbarung habe ich nicht unterzeichnet.

damit mir nicht sanktioniert wird habe ich als begründung schriftlich angegeben, dass ich 7 std pro tag psychisch nicht durchstehen könne.

wenige wochen später erhielt ich ein Schreiben wieder mit beigefügter eingliederungsvereinbarung. die fallmanagerin schrieb, dass der Amtsarzt beurteilen werde, ob ich arbeitsfähig bin oder nicht, ob ich an der maßnahme teilnehmen könne oder nicht.

meine nächste frage wäre. muss ich die datenschutzrechtliche einverständniserklärung unterzeichnen, kann man die weitergabe von daten und auskünften beschränken, weil in ärztlichen befunden privates über einen patienten stehen.?
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

du hast doch nichts unterschrieben.
sie werden dich jetzt zwingen das du
unterschreibst.
indem sie dir das geld streichen.
lg dieter
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hallo Pajopen01

Wegen genau der selben Sache war ich bis Mai diesen Jahres auch krank geschrieben,musste 2x zum Amtsarzt und empfand es garnicht so schlimm da ich nichts zu verschweigen hatte.
Natürlich musste auch ich den Arzt der Schweigepflicht entbinden,aber es wird doch nur bekannt gegeben was mit einem los ist!!

Ausserdem wird auch nur festgestellt ob Du weiterhin krank bist oder wieder arbeitsfähig bist.
Sollte der Amtsarzt Dich auch weiterhin für krank halten wirst Du nicht mehr Harz 4 erhalten sondern Sozialgeld da Du ja nicht für den Arbeitsmarkt zur verfügung stehst.
Es tut garnicht weh beim Amtsarzt :wink:

Gruss Kettelmaus

PS: 1x musste ich von der KK aus dahin da ich ja Krankengeld bezog und auch die wissen wollten wo Sie dran sind....
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Pajopen01,

nunja, iss nicht schlimm beim Amtsarzt jedoch die Unterschrift auf die Schweigepflichtsentbindung würde ich nicht geben! würde allenfalls ein Schriftstück vom Arzt meines Vertrauens bei der Untersuchung haben.

Da es sich um eine Psyschiche ekrankung handelt und solange du eine Krankschreibung deines Arztes hast und evtl. der Medizinische Dienst der Krankenkasse wein Gutachten in auftrag gegeben hat, kann iegentlich nichts passieren.

Eine Umstellung auf SGB 12 kan eigentlich werst nach frühestens einem halben Jahr erfolgen und sowieso nicht wenn man auf "Unbestimmte Zeit" Krank ist. Mir wollte man so nan scheiß auch klar machen das ich dann Sozialgeld oder sogar Sozialhilfe bekäme, das geht aber nur dann wenn Feststeht das man auf lange Zeit keine drei Std Tgl. mehr arbeiten kann und das kann man fast immer.

Somit mach dir zunächst ma keinen Kopf, eine Untersuchung beim Amtsarzt kann OK sein, du solltest aber keinesfalls eine schweigepflichtsentbindung Unterschreiben, wenn überhaupt dann mit einem Schreiben für diesen Arzt der dich da untersuchen soll. Dein Arzt soll ja von Dir ein Formblatt zum ausfüllen bekommen wo er(/Sie eintragen soll was du nun für Erkrankung hast wegen der du Krank geschrieben bist, bitte Ihn/Sie dieses nur mit den Ziffern zu tun da du angst hast das unbefugte das Lesen könnten. Du wiederum kannst auf einer Untersuchung durch einen Facharzt für deine Erkrankung bestehen, ein allgemeinmediziner oder Sozialmediziner ist kein Facharzt für Burn Out oder Psychische leiden.

Du hast weiterhin das recht, jeden ausser dem Arzt aus dem Zimmer zu weisen, Schweigepflicht, auch keine Schwester musst du nicht zulassen, du kannst auch auf einer Begleitperson bestehen, die der Untersuchung beiwohnt, dieser Person solltest du allerdings vertrauen.

Das Du ja mit zwei Kindern in einer BG Wohnst kann dir eigentlich nicht das SGB2 entzogen werden, unter normalen umständen zumindest.


Ach, deine Fallmanagerin kann nicht darauf bestehen das du eine Massnahme machst während du Krank geschrieben bist!
Eine Amtsärztliche Untersuchung ist etwas anderes, die dauert nicht eine Woche, das musst du nicht itmachen, eine EGV musst du auch bicht Unterschreiben, sende sie mit dem Hinweis zurück, das Du gerne zu dem Amtsarzt gehen wirst jedoch solange du erkrankt bist, nict zu irgendeiner Massnahme gehen wirst.

Bitte besprich das auch mit deinem Arzt, dieser kann dir auch ein Attest ausstellen, die Kosten hierfür muß im übrigen das Amt berappen.

Sollte deine Fallmanagerin weiterhin eine EGV von dir Unterschrieben haben wollen in der du dich verpflichtest während einer Krankschreibung einer Massnahme beizuwohnen, lehne dies abermals ab, mit dem hinweis das du dir eine Anzeige vorbehälst und evtl. Dienstaufsichtbescwerde einreichen wirst. Eine kopie dieses schreibens solltest du dann wiederum an das Beschwerdemanagement der Argentur für Arbeit senden, mit der bitte um kenntnisnahme und prüfung ob das so rechtens sein kann.


Gruß Ziggi
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ist glück, doch leben mehr.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Sorry Ziggi
aber das Attest übenimmt die Arge nicht habe es letztes Jahr versucht. 15€ waren weg!
Dann wollte ich mal fragen warum man nicht die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben soll da steckt doch nur die Wahrheit hinter. :roll:
Das sollte man ruhig machen wenn man nichts zu verbergen hat,finde es auch OK .
Eine EGV hatte man mir zwar nicht untergejubbelt hätte ich auch nicht gemacht aber Pajopen01 hat auch die möglichkeit sich einen anderen SB zu nehmen,bei uns hier in Düsseldorf habe ich am Empfang einen Schein erhalten wo ich aufführen musste warum ich einen SB wechsel wollte und 2 Tage später hatte ich Post das ein wechsel statt gefunden hat.

Gruss kettelmaus
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Also Kettelmaus,
Dann wollte ich mal fragen warum man nicht die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben soll da steckt doch nur die Wahrheit hinter. :roll:
Iss eigentlich ganz einfach, wenn man das Unterschreibt, können die von allen Ärzten alles anfordern auch wenn es die nichts angeht. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund dieses Gesetz wegen Infomeller Selbstbestimmung erlassen, findest du niocht auch?

Meine Daten bekommen nur die, die auch mit mir etwas zu tun haben, dann kann ich sie auch mitbringen, der Arzt kann sie Lesen und mit sofort zurück geben, kann sich ja rausschreiben was von Interesse ist und schluss.
Im übrigen wenn dem Amtsarzt nicht genug an Info da ist, muß er Befunde selber erheben und nicht die KK Zahlen lassen wie es gerne gemacht wird.
Pajopen01 hat auch die möglichkeit sich einen anderen SB zu nehmen
:?: das Recht wo das Steht, also für alle ARGE'n zeigst du mir bitte, das gibt es evtl. für die eine oder andere Diensstelle aber nicht allgemeinverbindlich.

Weist du, nicht jede/r SB ist schlecht und nicht jede ARGE ist nicht OK aber ein gesundes Misstrauen in eine Behörde wo Menschen schon von Gesetz wegen teils schlechter drann sind wie Schwerverbrecher..................sollte schon vorhanden sein.

Bei einem GDB von 30% kann ja auch nicht davon ausgegangen werden, das es zu einem SGB12 Fall wird, eher schwer vermittelbar wegen derer einschränkungen.

Meine Nichte ist hier in WI auch gerade dabei sich Gleichstellen zu lassen, der freundkl´liche IFK meinte daraufhin sinngemäß nur, "das ja jeder Idiot 8 oder mher Stunden Arbeiten kann, für ihn ist sie normal vermittelbar" Auch das ist wieder ien Beweis, das ein IFK das keinesfalls beurteilen kann aber die Medit´zinischen Daten einsehen mag, welches mit der Schweigepflichtsentbindung ja der Fall wäre und da sehe ich erhebliche Bedenken wie mit dem Recht umgegangen wird in diesem Land.
Ich hoffe das das jetzt einigermassen meine Bedenken wiederspiegelt und Hilfreich ist warum ich das so machen würde.


Gruß Ziggi

PS: Finde es im übrigen gut, das du deine entgegengesetzte meinung hier schreibst, denn so kann Pajopen01 es von mehreren seiten betrachtet anschauen und sich ein eigenes Bild machen
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

PS: Finde es im übrigen gut, das du deine entgegengesetzte meinung hier schreibst, denn so kann Pajopen01 es von mehreren seiten betrachtet anschauen und sich ein eigenes Bild machen

Natürlich vertrete ich hier meine Meinung,werde es auch immer tuen!!
Pajopen01 hat vieleicht auch die gleichen Ängste wie wir alle,doch ist es nicht so das hier nur festgestellt werden soll ob Er/Sie weiterhin Alg2 oder Sozialhilfe beziehen wird :?:

Ziggi solange ich vom Amt mein Geld erhalte werde ich auch alles dafür tuen um nicht unangenehm aufzufallen.
LG Petra
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