Hallo!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Hallo!

Beitrag von MamaAllein »

Ich habe mich gerade hier angemeldet. Ich bin total durch den Wind. Vielleicht kann mich jemand aufklären.
Also, ich habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten. Daraus ergibt sich sage und schreibe ein Guthaben aus 925€.

Ich liste vielleicht einmal auf. Meine Miete beträgt Grundmiete 234,80€ + 41,05€ Betriebskosten + 85,40€ Heizkosten + 48,55€ Wasser. Macht zusammen 409,80€.

Gezahlt wurde mir von der Arge wie folgt (Kosten für Unterkunft und Heizung:
Januar 281,47€
Februar 281,47€
März 166,46€
April 166,46€
Mai 166,46€
Juni 166,46€
Juli 84,91€
August 84,91€
September 84,26€
Oktober 84,26€
November 84,26€
Dezember 84,26€

Jetzt zur Abrechnung:
Eingezahlt habe ich folgendes:
VZ-Betriebskosten: 524,16€
VZ-Heizung: 838,44
VZ-Wasser: 436,08

Tatsächlich verbraucht habe ich
BK 470,59€
Heizung 735,65€
Wasser 343,26€

Am Telefon sagte mir eine Dame der Arge das ich einen Teil meins ist und ich der Arge nicht zurück geben muss. Eine andere dagegen meinte, das das gesamte Guthaben der Arge zusteht. Was denn nun?

Meine Wohnung ist auch angemessen (3 Kinder, 1 Erwachsener, 58m²). Ich blicke nicht mehr durch bei den Paragraphendschungel. :( Vielleicht kann mir ja hier jemand etwas helfen. Wäre wirklich super lieb.
LG
MamaAllein
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Re: Hallo!

Beitrag von Dieter6224 »

Hallo und willkommen hier, Mama

Auf eventuelle Gutschriften, die Heizkosten und Unterkunft betreffen, hat die ARGE natürlich einen Rückzahlungsanspruch ggfs. nur anteilmässig, wenn sie nicht alle vorherigen 12 Monate bezahlt hat.

Beste Grüße
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Beitrag von MamaAllein »

Danke für die Antwort.
Wie bekomm ich denn raus welchen Betrag die Arge mir direkt für Nebenkosten ausgezahlt hat?

LG
Mama
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Hallo, Mama,

das steht in Deinem Bewilligungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Hier ist unterteilt in:

1. Sicherung des Lebensunterhaltes................... ......EUR
2. Kosten für Unterkunft und Heizung................. ..... EUR

Im anliegenden detaillierten Berechnungsbogen steht es ebenfalls.

Beste Grüße
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MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Beitrag von MamaAllein »

Und noch einmal danke für die echt schnellen Antworten.

Was ich für Miete und Unterkunft bekommen habe, habe ich ja oben reingeschrieben. Da ist nicht der Betrag dabei, den ich für meine Lebenssicherung bekommen habe. Und in diesem detaillierten Rechnungsbogen blicke ich irgendwie absolut nicht durch :(

LG
Mama
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Hmm, gut. Dann kann ich jetzt auch nicht mehr weiterhefen. Vielleicht schaust Du am Besten mal persönlich bei der ARGE vorbei für ein paar klärende Worte oder es meldet sich eventuell noch jemand anderes auf Deinen Beitrag. Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute.

Besten Gruss
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MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Beitrag von MamaAllein »

Danke schön.

Ich werde jetzt erst einmal warten, was die Arge mir schreibt. Denn auf mündliche Aussagen soll man doch eh keinen Wert legen, oder? :?: Vor allem nicht nachdem mir 2 Damen 2 unterschiedliche Dinge erzählt haben. :roll:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo MamaAllein

Alles Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung werden angerechnet und mindern im Folgemonat die KdU.

Das hat nichts mit dem Zeitraum zu tun der eventuell ausserhalb des Leistungsbezugs lagen sondern mit dem Zuflussprinzip.

SGB II § 22: ".....Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht."

Nur was Du an Haushaltsstrom vom Energieversorger zurückerstattet bekommst bleibt Dir.

Das Geld musst Du aufheben denn in den nächsten Monaten wird ARGE Dir weniger KdU überweisen. Solange bis der gesamte Betrag des Guthabens aufgebraucht ist. Die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen die Du an den Vermieter machen musst sind aus dem Guthaben zu zahlen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Beitrag von MamaAllein »

Hallo Melinde!

Ja, so weit hab ich das durch diverse Paragraphen auch schon rausgelesen das mir die KdU für die nächsten Monate gestrichen wird. ABER: 1. hat die Arge mir ja nicht die volle KdU bezahlt. Vieles davon habe ich von der Regelleistung bezahlt und Kindergeld. Wird das mit angerechnet?
Und 2. ich habe ja eine Gutschrift von 925€. Aber ich bekomme im Moment nur 70€ KdU vom Amt. Wenn man also die 925€ anrechnet, dann dürfte ich ja rein theoretisch 1 Jahr lang keine KdU mehr vom Amt bekommen. Das meiste was ich so gelesen habe waren mal BK Gutschriften bis 100 Euro. Aber da lieg ich ja weit drüber. Ganz ehrlich? Dann würde ich lieber dem Amt ihr Guthaben aufeinmal überweisen und dann habe ich meine Ruhe. Damals als das Kindergeld erhöht wurde, sollte ich ja das was mir zu viel gezahlt wurde auch in einem Rutsch nach Nürnberg zurück überweisen. Gesetze :roll: Ich bin anscheinend echt zu doof :( Aber eins weiß ich. Sooo sparsam wie 2009 werde ich wohl nicht mehr sein. Kinder haben nur einmal in der Woche gebadet alle zusammen in 1 Woche. Sonst immer nur schnell gewaschen. Heizung habe ich nur im Kinderzimmer aufgedreht. Ich selber habe mir den Arsch abgefroren im WZ. Da ich dort lebe und schlafe. Abwasch habe ich meist 2 Tage gesammelt und nur aller 2 Tage abgewaschen. :roll: Naja, der Umwelt habe ich dadurch vielleicht ein ganz klein wenig helfen können. :o Hat doch auch was :o
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo MamaAllein

Warum bekommst Du nicht die vollen KdU bezahlt und legst von Deinem Regelbedarf noch soviel drauf?

Hast du noch anderes Einkommen als von ARGE und Kindergeldkasse?

Du kannst mal schauen ob die Richtlinien für Deinen Wohnort in Harald Thomé´s Datenbank aufgelistet sind, bei 4 Personen brauchst Du z.B. eine größere Wohnung als nichtmal 60 qm.

Du kannst Deine ganzen Schreiben gerne auch einscannen und per mail schicken an:

erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com

dann schauen wir uns das mal genau an.
(streich die persönlichen Daten raus zur Anonymisierung)

Du kannst gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, Frist sind 4 Wochen, oder für alle unklaren Bescheide einen Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 stellen. Dann wird alles nochmal nachgerechnet und es finden sich vorhandene Fehler. Geht bis zu 4 Jahre rückwirkend, noch. Denn die planen eine weitere Sauerei indem die Frist auf 1 Jahr verkürzt wird.

Gruss
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MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Beitrag von MamaAllein »

Hallo Melinde!
Einkommen haben wir noch Kindergeld und Unterhalt für die 3 Kinder. Und die Kinder bekommen noch zusammen 170 Euro Wohngeld.

Anhand der Tabelle die in dem link steht, würde mir folgendes zustehen:

Wohnungsgröße: 85m²
Grundmiete: 347,65 €
kalte Betriebskosten: 94,05 €

So, und bei mir ist es so:

Wohnungsgröße: 58m²
Grundmiete: 234,80 €
Betriebskosten: 41,05 €
Heizkosten: 85,40 €
Wasser: 48,55 €

Welches davon "kalte Betriebskosten" sind weiß ich ehrlich gesagt nicht. Werde daraus nicht schlau. :(

Letztes Jahr hatten meine Kinder auch Kindergeld und Unterhalt. Aber Wohngeld noch nicht. Das bekommen sie jetzt erst seit knapp 4 oder 5 Monaten. Und das wird ja alles mit einberechnet. Somit haben wir dann nur noch einen Bruchteil für KdU bekommen und den Rest habe ich von der Regelleistung genommen + Unterhalt. Denn selbst mit Regelleistung hat das Geld nicht für die komplette Miete gereicht. Ist ja dann logisch, das ich den Rest dann vom Kindergeld bzw Unterhalt nehme. :wink: Der Vermieter kann ja nichts für meine Lage.

LG
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo MamaAllein,
"kalte Betriebskosten"
sind Nebenkosten ohne Heizung.

also
Betriebskosten: 41,05 €
Wasser: 48,55 €
OK?


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
MamaAllein
Beiträge: 7
Registriert: 30.09.2010 07:32

Beitrag von MamaAllein »

Hallo Ziggi!

Danke schön. :D
Also lieg ich voll im Rahmen mit meiner Miete. Sogar noch drunter.
Bin ich ja schon mal erleichtert. :)
Jetzt warte ich nur noch den Bescheid ab und die Verrechnung der Guthaben. Bin irgendwie total nervös. Wenn man mir wirklich alles anrechnet, werde ich ja monatelang nicht fertig mit abzahlen. :( Also 1 Jahr keine KdU mehr.
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