Definition zusammen wohnen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Definition zusammen wohnen
Hi,
ich wollte mal fragen wie denn das Arbeitsamt zusammen wohnen definiert ? Gibt es einen gewissen Zeitraum den die Personen am stück in einer Wohnung zusammen wohnen müssen, damit sie als Bedarfsgemeinschaft gelten ? Und welche Faktoren sind in der Hinsicht noch entscheidend ?
mfg nazgere
ich wollte mal fragen wie denn das Arbeitsamt zusammen wohnen definiert ? Gibt es einen gewissen Zeitraum den die Personen am stück in einer Wohnung zusammen wohnen müssen, damit sie als Bedarfsgemeinschaft gelten ? Und welche Faktoren sind in der Hinsicht noch entscheidend ?
mfg nazgere
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hi
Das habe ich darüber gefunden,hoffe es Hilft Dir etwas weiter?!
Gruß kettelmaus
Bedarfsgemeinschaft
Die Bedarfsgemeinschaft kann in der Regel mit der Familie gleichgesetzt werden. Zu ihr gehören:
1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.im Haushalt lebende Eltern/Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahre und der im Haushalt lebenden Partner dieses Elternteils,
3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder unter 25 Jahre der unter 1. - 3. genannten Personen.
Unter 25jährige Kinder gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch eigenes Einkommen decken können oder wenn sie selbst ein Kind haben. In diesen Fällen bilden sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sind die Eltern nicht erwerbsfähig, bilden sie trotzdem mit ihren unter 25jährigenKindern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn mindestens ein Kind erwerbsfähig ist - also mindestens 15 Jahre alt.
Das habe ich darüber gefunden,hoffe es Hilft Dir etwas weiter?!
Gruß kettelmaus
Bedarfsgemeinschaft
Die Bedarfsgemeinschaft kann in der Regel mit der Familie gleichgesetzt werden. Zu ihr gehören:
1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.im Haushalt lebende Eltern/Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahre und der im Haushalt lebenden Partner dieses Elternteils,
3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder unter 25 Jahre der unter 1. - 3. genannten Personen.
Unter 25jährige Kinder gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch eigenes Einkommen decken können oder wenn sie selbst ein Kind haben. In diesen Fällen bilden sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sind die Eltern nicht erwerbsfähig, bilden sie trotzdem mit ihren unter 25jährigenKindern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn mindestens ein Kind erwerbsfähig ist - also mindestens 15 Jahre alt.
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hallo nazgere
Lies Dich mal durch die Dienstanweisungen der BA zum § 7 SGB II, findbar hier ab Randziffer 7.12
Gruss
Lies Dich mal durch die Dienstanweisungen der BA zum § 7 SGB II, findbar hier ab Randziffer 7.12
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo nazgere
Na wenn das so ist. Als Gast bist Du nicht in der Wohnung gemeldet.
Du brauchst keine Befürchtungen zu haben das ARGE irgendwelche Gelder streichen darf.
Gruss
Na wenn das so ist. Als Gast bist Du nicht in der Wohnung gemeldet.
Du brauchst keine Befürchtungen zu haben das ARGE irgendwelche Gelder streichen darf.
Gruss
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Hallo nazgere
Wenn ihr ein Kind bekommt bist Du unterhaltspflichtig und musst je nach Einkommen Unterhalt zahle. (errechnet sich nach Tabellen) Der Betrag wird der Freundin dann als Einkommen angerechnet, abzüglich des Freibetrags für private Versicherungen.
Lebt ihr nicht gemeinsam in einer Wohnung bekommt Freundin den Alleinerziehendenzuschlag.
Sobald ihr die Wohnung gemeinsam bewohnt entfällt der aber.
Gruss
Wenn ihr ein Kind bekommt bist Du unterhaltspflichtig und musst je nach Einkommen Unterhalt zahle. (errechnet sich nach Tabellen) Der Betrag wird der Freundin dann als Einkommen angerechnet, abzüglich des Freibetrags für private Versicherungen.
Lebt ihr nicht gemeinsam in einer Wohnung bekommt Freundin den Alleinerziehendenzuschlag.
Sobald ihr die Wohnung gemeinsam bewohnt entfällt der aber.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo nazgere
Natürlich wird ARGE die Freundin auffordern den Unterhalt nötigenfalls sogar einzuklagen.
Unterhalt ist eine dem Kind zustehende Leistung, Unterhaltsvorschuss bei Nichtleistungsfähigkeit des Kindesvaters muss ggf. beantragt werden. Macht sie es nicht ist Ärger vorprogrammiert.
Daten direkt abfragen muss nicht unbedingt sein, es genügt eine von euch beiden unterschreibene "Vereinbarung über Unterhalszahlungen".
Gruss
Natürlich wird ARGE die Freundin auffordern den Unterhalt nötigenfalls sogar einzuklagen.
Unterhalt ist eine dem Kind zustehende Leistung, Unterhaltsvorschuss bei Nichtleistungsfähigkeit des Kindesvaters muss ggf. beantragt werden. Macht sie es nicht ist Ärger vorprogrammiert.
Daten direkt abfragen muss nicht unbedingt sein, es genügt eine von euch beiden unterschreibene "Vereinbarung über Unterhalszahlungen".
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo nazgere
Eine Unterhaltsvereinbarung über den Kindesunterhalt wird, angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle, der geeignete Weg sein.
Gruss
Eine Unterhaltsvereinbarung über den Kindesunterhalt wird, angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle, der geeignete Weg sein.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo nazgere
Der Bedarf den eine 4-köpfige Familie hat lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt z.B. auch auf das Alter der Kinder im Haushalt an und die Kosten der Wohnung.
Die Höhe der Regelleistung für die einzelnen Personen der BG kannst Du hier nach den Angaben auf Folie 12 für eure Verhältnisse ausrechnen.
Was die Höhe der KdU betrifft kommt es darauf an was in Deiner Wohngemeinde als angemessen anerkannt und übernommen wird.
Wenn das Hohenstein-Ernstthal was ich gefunden habe im Landkreis Zwickau das richtige ist schau mal hier nach.
Wenn der Bedarf errechnet ist ziehst Du alles Einkommem, abzüglich der Freibeträge, davon ab.
Welche Freibeträge das im einzelnen sein können ergibt sich aus den §§ 11 und. 30 SGB II.
Wie die BA das Gesetz in ihren Durchführungshinweisen interpretiert und umsetzt kannst Du hier nachlesen.
Am besten wird es sein Du informierst Dich bei einer Erwerbsloseninitiative in Deiner Nähe bei der Du Rat und Hilfe bekommst,
ich persönlich kann Dir Gegenwind nur wärmstens empfehlen.
Sehr engagierte und fähige Menschen mit Wissen und Mut.
Gruss
Der Bedarf den eine 4-köpfige Familie hat lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt z.B. auch auf das Alter der Kinder im Haushalt an und die Kosten der Wohnung.
Die Höhe der Regelleistung für die einzelnen Personen der BG kannst Du hier nach den Angaben auf Folie 12 für eure Verhältnisse ausrechnen.
Was die Höhe der KdU betrifft kommt es darauf an was in Deiner Wohngemeinde als angemessen anerkannt und übernommen wird.
Wenn das Hohenstein-Ernstthal was ich gefunden habe im Landkreis Zwickau das richtige ist schau mal hier nach.
Wenn der Bedarf errechnet ist ziehst Du alles Einkommem, abzüglich der Freibeträge, davon ab.
Welche Freibeträge das im einzelnen sein können ergibt sich aus den §§ 11 und. 30 SGB II.
Wie die BA das Gesetz in ihren Durchführungshinweisen interpretiert und umsetzt kannst Du hier nachlesen.
Am besten wird es sein Du informierst Dich bei einer Erwerbsloseninitiative in Deiner Nähe bei der Du Rat und Hilfe bekommst,
ich persönlich kann Dir Gegenwind nur wärmstens empfehlen.
Sehr engagierte und fähige Menschen mit Wissen und Mut.
Gruss
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