kein unterhalt mehr hilfe..wieder hartz 4 ..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

kein unterhalt mehr hilfe..wieder hartz 4 ..

Beitrag von babydoll123456 »

hallo

wir bekommen wie ihr wisst wohngeld und kinderzuschlag für 2 kinder, mein großer sohn ist aus erster ehe und bekam bis heute unterhalt,

nun hat mein toller ex-mann mir heute per msn mitgeteilt das er arbeitslos ist ,kein lohn mehr bekommt und ich am ersten kein geld bekomme..

was muss ich jetzt machen..

welche bescheinigungen brauche ich und glauben die mir auf dem amt überhaupt..könnte nur noch heulen da meine kinder auch am 11 taufe haben und ich fest mit dem geld gerechnet habe...

muss ich zur arge...uvk bekommen wir ja nicht weil wir verh.sind ...

bin total verzweifelt weil wir auch am 8.ten erst wieder geld bekommen...wo bekommen wir essen her etc... hätte nie gedacht das man von heut auf morgen wieder sich solche gedanken machen muss...

dürfen wir zur tafel ....aber wir bekommen ja kein hartz 4.....es fehlen uns jetzt am freitag fast 300 euro...bitte helft mir damit ich die weiteren schritte gehen kann...danke
Bild
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo babydoll123456,

setze deinen "tollen EX.Mann" die Pistole auf die Brust. Er kann nicht einfach die Unterhaltszahlungen einstellen.
§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: Hier


Schon garnicht von Heute auf Morgen,
Nein darf der nicht. Dem Erwerbslosen steht ein SB von 770€ zu. Liegt das ALG1 darüber, muss es für den Kindesunterhalt eingestezt werden. besteht gar ein Titel zum Unterhalt, müsste dieser zunächst abgeändert werden, ist bisdahin weiter in voller Höhe zu bedienen. Der Mindestunterhalt für das 12jährige Kind beträgt übrigens 334€. Da zahlte der Vater bisher schon zu wenig. Die Mutter soll beim JA eine beistandschaft für das Kind einrichten. Das JA kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
....................................
Natürlich erlischt der Unterhaltsanspruch nicht durch arbeitslosigkeit. Bis zum Selbstbehalt ist auch ALG I pfändbar. Hierzu haben die Gerichte sogenannte "Selbstbehalte" entwickelt, diese Beträge müssen dem Unterhaltsverpflichteten nach Abzug des Unterhalts noch bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen auch nach dem 01.01.2010 900 € und der eines Nichterwerbstätigen 770 €. Zahlt er nicht kannst du ihn auch anzeigen, da er sich dann strafbar macht!!
Quelle: Hier

Du könntest zum JA gehen und um Zahlung des Unterhaltsvorschusses als "eilfall" erbitten, leider dauert das auch ein paar tage, aber evtl. hilft es ja deinem EX zu erklären, das er wenn er nicht Zahlt evtl. für drei Jahre in den Bau wandern kann und die Gerichte Urteilen da neuerdings recht Hart! Er hätte zumindest den rechtlich einwandfreien weg gehen können, das heißt beim Gericht eine änderung des Unterhaltes beantragen müssen. Aber einfach ne nachricht per MSN? das ist mehr als nur Frech, zumal er wohl sein Letztes Gehalt auch noch bekommt, oder?

Gruß und viel glück Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von babydoll123456 »

er sagt das er kein gehalt mehr bekommt ...ich kann es nicht überprüfen da er damals nach helmstedt abgehauen ist...unterhaltsvorschuss bekomme ich nicht da ich in 2ter ehe bin
Bild
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Äh babydoll123456,

hat dein grosser eine vormunschaft beim JA? wenn ja, bitte diese sich mit dem JA in Helmstett gemenisam um überprüfung. Dein EX muß das beweisen, er ist in der schlechteren position. Wenn der AG deines EX nichts mehr bezahlt ( kannst ja mal dort nachfragen falls du weist wer das ist) hat er evtl. anrecht auf Geld vom AA wegen Konkurses, aber ganz ohne? ich weis nicht.
Du kannst das Unterhaltsgeld ja auch Pfänden lassen, wenn die angaben deines Manes stimmen (er also wirklich kein Geld hat und bekommt) dann muss er es später Zahlen. Sollten die angaben nicht stimmen riskiert er in den Bau zu kommen. Sein Selbstbehalt als Arbeitsloser liegt bei 770€ solange er gearbeitet hat bei 900€. Ich würd ihm dass mal vor Augen halten und ihm klar machen, das das so nicht geht.

Zum Amt kannst du gehen und um eine Leistung für dein Kind Beantragen aber da würde ich auch das JA zuziehen, schon alleine wegen dem unklaren sachverhalt.

Nun haoffe ich, das du von deinem EX doch noch das Geld oder zumindest einen großteil davon bekommst.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

ich

Beitrag von babydoll123456 »

tjo alles eben nicht so einfach ...

wohngeld anwältin etc informiert aber auch die haben ihre richtlinien bez.sind im urlaub...

kann ich mit einem wohngeldbescheid zu einer tsfel gehen da wir nix mehr zu essen haben
Bild
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

das tut mir leid !
ich war auch in so einer lage
hatte nichts zu essen, trinken
konnte ich ja wasser.
bin zum amt und wollte geld um mir
was zu kaufen.
da wollten sie mir einen lebensmittelschein
über 10 € geben.
darauf habe ich verzichtet.
das war mir einfach nur peinlich.
kopf hoch es gibt bestimmt einen der
euch etwas geld stundet.
LG dieter
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von babydoll123456 »

das problem ist ja das wir kein geld mehr von der arge bekommen das heißt die sind nicht zuständig...aber wer ist in diesem fall zuständig..ist ja immer leicht gesagt : sie bekommen doch geld ...ja sicher aber erst in 8 tagen...was bis dahin ist..ka


deswegen würde ich ja sogar zur tafel gehen da wir keine fam. haben ..aber ich glaube das man nur mit harz 4 anspruch hat...
Bild
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo babydoll123456,

zu den Tafeln.....mh, da solltest du mal mit euren einkomensnachweisen( gehalt, evtl. Wohngeldanspruch ) vorbeigehen, nicht an der ausgabestelle, sondern dort wo man sich anmeldet. Es kommt daauf an, wie die Tafeln bei euch gestrickt sind, auch geringverdiener und Rentner können dort hin, fast überall, jedoch in den meisten Tafeln, musst du pro person einen oder zwei € abgeben, für jedes mal wenn du dort "einkäufst".
Oh man, wenn ich gerade Geld hätte, dann würd ich dir was leihen, mein Männe bekommt erst am 17. sein Geld da iss im moment auch nix drinn. Da fällt mir ein, das du mal beim Sozialamt und der Arge anfragen kannst wegen einem Kredit, also zur überbrückung und rückzahlbar, hilft villeicht im moment? Nach den Gesetzen sollte da was möglich sein, dahrlehnsweise erbringung von leistungen, du solltest mal bei den Ämtern Fernmündlich nachfragen, am besten in der oberen Etage also Chef vom Sozialamt oder Chef von der ARGE, nen versuch ist es wert. Ich drück dir die Daumen das es klappt.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

babydoll, du weisst aber schon, das Du, sobald Du beim Amt vorsprichst und einen Antrag stellst, Dein Anspruch auf Kinderzuschlag flöten geht ... denn beides kannst Du nicht beziehen (Gesetz) - egal ob Regelleistung oder Darlehen. Die Familienkasse macht dann sofort den Hahn zu :(

Dein Ex muss doch nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ALG I beantragen oder hatte er noch kein Jahr voll?

ALGI ist auch pfändbar in Sachen Unterhalt. Das wird ihm dann gleich vom Regelsatz dort abgezogen. Sofern was abzuziehen ist. Bei ALG II weiss ich es jetzt nicht hundertpro. Da müsstest Du mal nachfragen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von babydoll123456 »

ja das weiß ich und ich will auch kein alg2 antrag stellen aber wie ist es mit kinderzuschlag, steht meinem großen der jetzt auch zu
Bild
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

babydoll123456 hat geschrieben:ja das weiß ich und ich will auch kein alg2 antrag stellen aber wie ist es mit kinderzuschlag, steht meinem großen der jetzt auch zu
Du musst für Deinen Großen nachweisen, das er in irgendner schulischen Ausbildung steckt - ich glaub wie beim Kindergeld selbst auch. Wenn er Einkommen aus nichtselbstst. Arbeit hat, dann weiss ich nicht, wie das genau abläuft.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von babydoll123456 »

so ich werde echt wahnsinnig er hat wohl doch geld bekommen...mein kopf quallmt...muss jetzt nächste woche zur kindergeldkasse und wohngeldamt das es erst doch ab nächsten monat ist...

ich werde auf jedenfall zu anwältin alleine schon weil er selber gekündigt hat....

zum glück hat er mir alles per email geschrieben das werde ich ausdrucken und mitnehmen..die denken ja ich bin bescheuert
Bild
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Huhu babydoll123456,

ja Druck es aus und nimm es mit, es kann sein das er sich damit Strafbar gemacht hat.

Er hat vorsätzlich den Unterhalt deines Kindes gefährdet, wenn du ihm Böse wolltest, dann kann er sich schonmal Warm anziehen.

Ich hoffe das er eine neue Stelle hat, die er bald antreten kann.
Für euch Drück ich die Daumen, das dein EX so auf die Füsse getreten bekommt, das er daraus lernt.
Klar ihr seit getrennt, aber dein Ex sollte sich was schämen das Kind so zu schädigen,
weiß der denn nicht was er da anrichtet? Achja, nimm deinen großen in den Arm
und zeig ihm das du ihn lieb hast, die restfamilie am besten auch.;)


Gruß und viel glück Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

Beitrag von babydoll123456 »

ja mein großer hat einen papa ...mein ex ist nur der erzeuger hat meinen sohn außer mal eine woche seit 6 jahren nicht gesehen.
sicherlich werde ich zur anwältin gehen und es wird sicherlich konsequenzen geben für ihn ..uns will er ja auch nix gutes und nein er hat noch keine neue stelle...

aber der unterhalt ist nicht da obwohl er geschrieben hat das er heute da ist...werde langsam echt wahnsinnig...

auf lange sicht gesehen wird mein mann meinen sohn sowieso adoptieren..aber das dauert ja auch seine zeit....
Bild
Antworten