lebenspartner verstorben,was nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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traeumerle
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lebenspartner verstorben,was nun?

Beitrag von traeumerle »

hallo,

der lebensgefährte meiner mutter ist gestern unerwartet verstorben.meine mutter bekommt witwenrente und beide haben zusätzlich hartz4 bekommen.
wie geht es nun für meine mutter weiter?

sie wohnt in einer zu grossen wohnung,mußte bis jetzt schon monatlich ca. 50 euro der miete alleine tragen,da die miete zu teuer ist.
wie geht es mit der miete weiter?sie wird ja sicherlich die aufforderung bekommen sich eine andere wohnung zu suchen,das würde sie nicht verkraften,sie ist 66 jahre alt und wohnt seit 1999 in der wohnung.

muß sie jetzt das geld für den monat mai wieder zurückzahlen (anteil des verstorbenen lebenspartners)?

wie geht es mit den hartz4 zahlungen weiter?sie bekommt 449 euro rente.

im moment bricht alles zusammen bei ihr-verständlicherweise.

danke für eure hilfe.......
traeumerle
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Beitrag von traeumerle »

schade,ich dachte hier kann mir jemand was dazu sagen :(
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Ich möchte hiermit mein aufrichtiges Mitgefühl zum Tode zum Ausdruck bringen.
Es wird wohl so sein, wenn die Wohnung zu groß für deine Mutter ist, was diese dann aus der Wohnung muss.
Und wenn Sie derzeit schon 50,00 EUR dazu bezahlen muss, gehe ich davon aus was als 1 Person viel weniger bezahlt wird und angemesen ist.

Ob deine Mutter nun das zu viel gezahlte zurückzahlen muss glaub ich nicht da ALG II ja in voraus gezahlt wird.
Aber warte da lieber ab bis die ARGe sich meldet. Und wenn da was drin steht was nicht ganz nachvollziehbar ist, gehe mit deiner Mutter zu einen Anwalt oder Gericht. (Dies muss sie nicht bezahlen Gerichtskostenbeihilfe beantragen)

Alles gute...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
traeumerle
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Beitrag von traeumerle »

danke DjTermi,

das mit der wohnung haben wir uns schon fast gedacht,deshalb wird meine mutter ihren enkel mit einziehen lassen und sie werden einen untermietsvertrag machen,dann kann sie in der wohnung bleiben.

alles andere müssen wir jetzt erstmal abwarten und dann entsprechend reagieren,wenn es angebracht sein sollte.
Corica
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Beitrag von Corica »

traeumerle hat geschrieben:danke DjTermi,

das mit der wohnung haben wir uns schon fast gedacht,deshalb wird meine mutter ihren enkel mit einziehen lassen und sie werden einen untermietsvertrag machen,dann kann sie in der wohnung bleiben.

alles andere müssen wir jetzt erstmal abwarten und dann entsprechend reagieren,wenn es angebracht sein sollte.
haben die enkel arbeit ?
so bald die enkel mit einziehen ist es eine
bedarfsgemeinschaft.
es kann sein das sie kein harz 4 mehr bekommt.
das einkommen der enkel rechnen sie mit an .
LG dieter
traeumerle
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Beitrag von traeumerle »

nein,er hat keine arbeit,bekommt die wohnung und 12 euro vom hartz4 amt......ihm wird kindergeld und fiktives arbeitslosengeld angerechnet,was er aber beides nicht bekommt(ist aber ein anderes thema)

das amt hat dem umzug auch schon zugestimmt,da er im gleichen haus wohnt und dadurch dem amt keine kosten entstehen.

kann mir aber eigentlich nicht vorstellen das sie als bedarfsgemeinschaft gelten,da sie ja nicht füreinander aufkommen.
wenn ein fremder zur untermiete einziehen würde,könnten sie ja auch keine bedarfsgemeinschaft draus machen,oder?
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo traeumerle,
zunächst mal auch mein Beileid, dir und deiner Mutter
haben die enkel arbeit ?
so bald die enkel mit einziehen ist es eine
bedarfsgemeinschaft.
es kann sein das sie kein harz 4 mehr bekommt.
das einkommen der enkel rechnen sie mit an .
Das ist absoluter blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es wird zwar eine Haushaltsgemeinschaft, jedoch werden sie keine Bedarfsgemeinschaft zimmern können! Es sind ja Großmutter und Enkel, nicht Elternund Kind,egal in welchem Alter das Enkel ist, hier ist also eigentlich nichts zu befürchten! Die Miete wird dann eben je zur hälfte vom Amt bewilligt werden, sofern dem Umzug nichts im wege steht, normalerweise müsste die ARGE bis zu einem halben Jahr weiterhin die kosten der Wohnung übernehmen, zumindest in der bislang gezahlten höhe und nur nach einer kostensenkungsaufforderung wäre der einzug des Enkels oder eben der Auszug in eine preisgünstigere Wohnung von nöten. Finde es jedoch prima, das diese lösung gefunden ist, du schreibst das dieARGE demUmzug bereits zugestimmt hat? habt ihr das Schriftlich??? wenn nein, bitte zuerst Schriftliches OK gebebn lassen, bevor der Enkeldie Kündigung der vorherigen Wohnung abschikt! will dem
Amt nichtsnachsagen aberman kann ja nie wissen unter welchem Gedächtnisschwundsomanch ein SB leidet;)

Viel glück und erfolg, liebe Grüsse Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
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Beitrag von Corica »

hat geschrieben:Hallo traeumerle,
zunächst mal auch mein Beileid, dir und deiner Mutter
haben die enkel arbeit ?
so bald die enkel mit einziehen ist es eine
bedarfsgemeinschaft.
es kann sein das sie kein harz 4 mehr bekommt.
das einkommen der enkel rechnen sie mit an .
Das ist absoluter blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es wird zwar eine Haushaltsgemeinschaft, jedoch werden sie keine Bedarfsgemeinschaft zimmern können! Es sind ja Großmutter und Enkel, nicht Elternund Kind,egal in welchem Alter das Enkel ist, hier ist also eigentlich nichts zu befürchten! Die Miete wird dann eben je zur hälfte vom Amt bewilligt werden, sofern dem Umzug nichts im wege steht, normalerweise müsste die ARGE bis zu einem halben Jahr weiterhin die kosten der Wohnung übernehmen, zumindest in der bislang gezahlten höhe und nur nach einer kostensenkungsaufforderung wäre der einzug des Enkels oder eben der Auszug in eine preisgünstigere Wohnung von nöten. Finde es jedoch prima, das diese lösung gefunden ist, du schreibst das dieARGE demUmzug bereits zugestimmt hat? habt ihr das Schriftlich??? wenn nein, bitte zuerst Schriftliches OK gebebn lassen, bevor der Enkeldie Kündigung der vorherigen Wohnung abschikt! will dem
Amt nichtsnachsagen aberman kann ja nie wissen unter welchem Gedächtnisschwundsomanch ein SB leidet;)

Viel glück und erfolg, liebe Grüsse Ziggi
ich möchte mich für den geschriebenen blödsinn
endschuldigen.
LG deter
traeumerle
Beiträge: 17
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Beitrag von traeumerle »

Ziggi hat geschrieben:
........Finde es jedoch prima, das diese lösung gefunden ist, du schreibst das dieARGE demUmzug bereits zugestimmt hat? habt ihr das Schriftlich??? wenn nein, bitte zuerst Schriftliches OK gebebn lassen, bevor der Enkeldie Kündigung der vorherigen Wohnung abschikt! will dem
Amt nichtsnachsagen aberman kann ja nie wissen unter welchem Gedächtnisschwundsomanch ein SB leidet;)

Viel glück und erfolg, liebe Grüsse Ziggi
Danke dir Ziggi......

Wir haben nichts schriftiches,aber mein Neffe hat schon Post vom Amt bekommen,das er wegen der Kündigung und dem Umzug zum Amt kommen soll.
Die Bearbeiterin meiner Mutter ist eine herzensgute Frau,also denke ich mal das alles seinen Gang geht :)
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Immer wieder gerne,
hoffe das alle seinen Positiven gang geht, Denkt aber bitte bei allem daran, das deine Mutter auch noch platz für ihre Trauer braucht, das ist auch ausserordentlich wichtig.

ich hoffe das alles in ruhe vonstatten geht.

Liebe Grüße Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Gab es nicht irgendwo eine Klausel, nach der ein Auszug zumutbar sein muss?

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
NX650
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Beitrag von NX650 »

Noch ein Tip:
Im Mietvertrag nachschauen oder den Vermieter fragen ob eine Untervermietung möglich ist!!
traeumerle
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Beitrag von traeumerle »

NX650 hat geschrieben:Noch ein Tip:
Im Mietvertrag nachschauen oder den Vermieter fragen ob eine Untervermietung möglich ist!!
ist alles schon erledigt,ist ja der gleiche vermieter und ein neuer nachmieter für die wohnung meines neffen ist auch schon gefunden,also kann er zum 1. Juni umziehen.

danke euch allen für eure antworten :)
wuschel04
Beiträge: 121
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Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

die Beiträge sind schon sehr merkwürdig :? Hat denn niemand bemerkt, daß die 66 (!!!)-jährige Dame überhaupt keinen Anspruch mehr auf der Grundlage des SGB II hat??? Falls überhaupt, wäre hier doch wohl das SGB XII einschlägig... d.h. die ARGE wäre völlig "aus dem Geschäft"...
traeumerle
Beiträge: 17
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Beitrag von traeumerle »

sorry,mein fehler,sie ist 63 jahre alt.
hat sich jetzt aber alles geklärt,der umzug meines neffen hat geklappt und dadurch kann sie in der wohnung bleiben.

danke nochmal für eure hilfe :)
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