Hallo!
Ich habe mal wieder eine Frage. Wie bei so vielen steht auch bei mir mal wieder die Lohnsteuererklärung ins Haus. Ich habe aber letztes Jahr zu meinem Gehalt auch noch Kinderzuschlag bezogen und blicke nicht durch, ob - und wenn ja wo - ich dieses in der Steuererklärung angeben muß. Kann mir da jemand einen Tip geben?
Ich danke schonmal im voraus.....
Kinderzuschlag in Lohnsteuererklärung?
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Hallo,
soweit ich weiss, gehört das da nicht rein...
soweit ich weiss, gehört das da nicht rein...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
richtig. Kinderzuschlag braucht nicht dort angegeben werden. Nur Lohnersatzleistungen. Dazu zählt der Zuschlag aber nicht.DjTermi hat geschrieben:Hallo,
soweit ich weiss, gehört das da nicht rein...
Wir haben vorher auch angefragt, ob ja oder nein. Und uns wurde gesagt, das der Zuschlag nicht vermerkt werden braucht.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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