Hallo zusammen,
wie Ihr vielleicht in einem anderen Thread von mir gelesen habt, bin ich gerade am Hartz4 beantragen. Es kann gut sein, dass mein Antrag nicht bewilligt wird, weil ich momentan noch mit meinem Ex-Lebensgefährten (wir sind nicht verhiratet) in derselben Wohnung lebe und mir das Amt vielleicht nicht glaubt, dass wir wirklich getrennt von Tisch und Bett leben. Men Ex ist verständlicherweise nicht dazu bereit, mich finanziell zu unterstützen und ich möchte von ihm auch keine Unterstützung annehmen. Wenn mein Antrag nun nicht bewilligt wird, stehe ich mit nichts da. Also kein Einkommen, keine Krankenversicherung usw. Einen Job zu finden ist hier in der Gegend momentan sehr schwierig bzw. unmöglich. Das einzige, was man findet, sind 400-€-Jobs. Jetzt habe ich mir überlegt, einfach so zwei bis drei 400-€-Jobs anzunehmen, um mich damit über Wasser zu halten. Gestern habe ich dann von meiner Freundin erfahren, dass das anscheinend nicht geht und jeder nur einen 400-€-Job haben darf. Stimmt das oder gibt es die Möglichkeit, mehrere 400-€-Jobs zu haben?
Viele Grüße
Birgit
Mehrere 400 €-Jobs - geht das?
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Mehrere 400 €-Jobs - geht das?
Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen.
Hallo BirgitStefanie,
erst mal danke für das kompliment, ich bin halt der meinung um so mehr ein Mensch weiss desto besser kann er sich wehren.
Ich denke auch das die ARGE keinerlei möglichkeit hat deinen Antrag abzulehnen, sollten die D. und H. trotzdem der meinung sein deinen Antrag nicht anzunehmen oder meinen wir melden uns ( was unter umständen bis zu 2 Jahre dauern kann laut Gesetz ) dann solltest du evtl. einen Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I ( siehe Hier: http://www.sozialticker.com/antraege ) dabei haben und direkt abgeben. Wenn dann immernoch keine Reaktion kommt; Frage ich immer:"wer bitte ist ihr Vorgesetzter und wo finde ich den?" normalerweise wird dann entweder der Antrag sofort bearbeitet oder ich gehe eben zu der/dem Vorgestzte/n und Trage dann die Sachlage vor. Fast immer hat dieser weg erfolg, Wenn nicht Sozialgericht mit oder ohne Anwalt.
Nun zu deiner Frage in sachen Minijob:
Ja,man kann mehrere Minijob's kombinieren aber die Arbeitgeber müssen mitspielen, da ab dem 2. Arbeitgeber die Pauschalierten abgaben sich erhöhen,
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... uegig.html
Gruß Ziggi
erst mal danke für das kompliment, ich bin halt der meinung um so mehr ein Mensch weiss desto besser kann er sich wehren.
Ich denke auch das die ARGE keinerlei möglichkeit hat deinen Antrag abzulehnen, sollten die D. und H. trotzdem der meinung sein deinen Antrag nicht anzunehmen oder meinen wir melden uns ( was unter umständen bis zu 2 Jahre dauern kann laut Gesetz ) dann solltest du evtl. einen Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I ( siehe Hier: http://www.sozialticker.com/antraege ) dabei haben und direkt abgeben. Wenn dann immernoch keine Reaktion kommt; Frage ich immer:"wer bitte ist ihr Vorgesetzter und wo finde ich den?" normalerweise wird dann entweder der Antrag sofort bearbeitet oder ich gehe eben zu der/dem Vorgestzte/n und Trage dann die Sachlage vor. Fast immer hat dieser weg erfolg, Wenn nicht Sozialgericht mit oder ohne Anwalt.
Nun zu deiner Frage in sachen Minijob:
Ja,man kann mehrere Minijob's kombinieren aber die Arbeitgeber müssen mitspielen, da ab dem 2. Arbeitgeber die Pauschalierten abgaben sich erhöhen,
mehr dazu hier:Der Arbeitgeber zahlt bei Einkommen in der Gleitzone den auf ihn entfallenden Anteil an den verschiedenen Sozialversicherungsbeiträgen voll, d.h. er zahlt wie jeder Arbeitgeber 9,75 % für die Rentenversicherung, 3,25 % für die Arbeitslosenversicherung, je nach Kasse ungefähr 7 % für die Krankenversicherung sowie schließlich 0,85 % für die Pflegeversicherung, d.h. insgesamt 20,85 % und damit die Hälfte der derzeitigen Sozialabgabenquote von etwa 41,70 %. Die auf den Arbeitgeber entfallenden Sozialabgaben werden auch im übrigen ganz normal, d.h. nach dem vereinbarten Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet.
Demgegenüber wird für die Beitragszahlungen des Arbeitnehmers ein künstlich "heruntergerechneter" Bruttolohn zugrunde gelegt. Dieser künstliche Bruttolohn ist am unteren Ende der Gleitzone erheblich geringer als der wirkliche Lohn und nähert sich erst am oberen Ende der Gleitzone immer mehr dem wirklichen Lohn an. Daraus ergibt sich nach einer im Gesetz festgelegten Berechnungsmethode, daß der Arbeitnehmer folgende Sozialabgaben zahlt:
* Bei einem Bruttolohn von 400,01 EUR pro Monat: 4,15 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 450,00 EUR pro Monat: 7,86 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 500,00 EUR pro Monat: 10,83 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 550,00 EUR pro Monat: 13,26 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 600,00 EUR pro Monat: 15,28 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 650,00 EUR pro Monat: 17,00 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 700,00 EUR pro Monat: 18,46 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 750,00 EUR pro Monat: 19,74 % Sozialabgaben
* Bei einem Bruttolohn von 800,00 EUR pro Monat: 20,85 % Sozialabgaben
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... uegig.html
Gruß Ziggi
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- Registriert: 05.12.2008 21:08
hallo,
ich hatte während meiner arbeitslosigkeit zwei mini-jobs und das war kein problem. da musste auch keiner der beiden arbeitgeber sein ok geben und jeder hatte ganz normal mini-job-abgaben. ich musste es halt auf so nem formular angeben das ich bereits einen anderen job habe.
anders siehts aus wenn man einen hauptjob hat, dann darf man nur 1 mini-job haben.
gruß
ich hatte während meiner arbeitslosigkeit zwei mini-jobs und das war kein problem. da musste auch keiner der beiden arbeitgeber sein ok geben und jeder hatte ganz normal mini-job-abgaben. ich musste es halt auf so nem formular angeben das ich bereits einen anderen job habe.
anders siehts aus wenn man einen hauptjob hat, dann darf man nur 1 mini-job haben.
gruß