Hartz4 und Wohneigentum

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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choosee
Beiträge: 3
Registriert: 10.11.2009 19:29
Wohnort: Viersen

Hartz4 und Wohneigentum

Beitrag von choosee »

Hallo zusammen, :D
bin neu hier und habe folgende Fragen.
Ich bin noch arbeitslos werde aber wohl bald in Hartz4 rutschen.
Bin 50 Jahre, geschieden und habe zwei Kinder.
Ich lebe mit meiner auch von Hartz4 bedrohten Partnerin in einer Mietwohnung.
Meine Kinder leben mit ihrer Mutter in dem Einfamilienhaus was mir und meiner Ex noch je zur Hälfte gehört.
Ich habe gelesen das bei Hartz4 nur das selbstgenutzte Wohneigentum geschützt ist. Wie ist das in einem solchen Fall? Kann das Amt verlangen das Haus zu verkaufen? Müßen die Kinder und meine Ex evtl. ausziehen?
Kann ich das Haus den Kindern noch schenken? Kann das Amt verlangen
das meine Ex für mich aufkommt?
Grüße
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo choosee

Das mit dem Schutz von selbstgenutztem Eigentum hast Du richtig gelesen.
Es kann aber nur das verwertbare Vermögen verwertet werden, und auch nur der Teil der oberhalb der Schonvermögensgrenze liegt.
Eine von Mutter und Kindern bewohnte Haushälfte wird nur schwer zu veräussern sein. Daher vermutlich nicht verwertbar.

Aufkommen muss Deine Ex für Dich nicht wenn bei der Scheidung keine Unterhaltszahlungen vereinbart waren.
Haus an die Kinder verschenken bevor SGB II zuschlägt ist nicht möglich, muss alles zurückgefordert werden vom Beschenkten was innerhalb von 10 Jahren vor Leistungsbezug verschenkt worden ist.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo choosee,
villeicht hilft diese seite weiter: http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p12/p12_10028.html ist für ARGE-Mitarbeiter! 8)
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
choosee
Beiträge: 3
Registriert: 10.11.2009 19:29
Wohnort: Viersen

Beitrag von choosee »

Hallo Melinde,

zuerst einmal besten Dank für deine Antworten.
Kann das Amt vielleicht verlangen das ich auf meine Hälfte
des Hauses eine Hypothek aufnehmen muss um davon zu leben?

Gruß
choosee
choosee
Beiträge: 3
Registriert: 10.11.2009 19:29
Wohnort: Viersen

Beitrag von choosee »

Hallo Ziggi,

danke für deinen Link.
Hast du vielleicht noch mehr Tipps.
Wäre dir sehr dankbar.

Gruß choosee
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo choosee

Soeben ist eine mail mit Anhang an Deine e-mail Adresse losgeflattert.

Gruss
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