Hallo zusammen!
Ich (22) bräuchte dringend hilfe unzwar kenne ich mich leider überhaupt nicht mit harz 4 aus und weiss daher auch nicht wie es bei uns berechnet wird und was ich alles angeben muss und was nicht.
Hoffe das jemand mir helfen kann
Unzwar wohne ich mit meinem freund (22) (wir sind nicht verheiratet) und unserer gemeinsammen Tochter(fast 2) noch bei meinen Eltern und mein Bruder wohnt auch noch hier. Meine Eltern überlassen uns 2 zimmer und ein badezimmer.
Wir haben schonmal versucht alg2 zu beantragen und auch mehrbedarf für schwangerschaft und geburt.. was ich nicht bewilligt bekommen habe und auch kein alg 2. Da ich aber null ahnung habe konnte ich micht nicht wehren.
jetzt ist es so, das mein freund arbeitslos ist und auch schon bei der agentur für arbeit war und direkt eine 3 monatige sperre bekommen hat.
Wir wollten uns jetzt nochmal gemeinsam in den kampf begeben und alg2 zu beantragen. meine fragen sind
Muss ich auch vorhher zur agentur für arbeit um mich arbeitslos zu melden, bin ja mami.
wird es bei uns als bedarfsgemeinschaft angesehen? muss ich das einkommen von den anderen mit angeben?
Meine Eltern wollen auch strom- wasser und wohngeld haben!
Braucht meine mutter dafür ein mietvertrag?
Es ist alles so kompliziert ich hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen, bin am verzweifeln.
und ob uns überhaupt etwas zusteht!
Danke schnonmal im vorraus!
liebe grüße aus nrw
Brauche hilfe!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Brauche hilfe!
Hallo, was war denn der Ablehnungs-Grund dafür ? Warum hat dein Freund eine Sperre bei der Agentur für Arbeit ? ( da das abhängig gemacht wird bezüglich der Berechnung von ALG II )Cherry hat geschrieben:
Wir haben schonmal versucht alg2 zu beantragen und auch mehrbedarf für schwangerschaft und geburt.. was ich nicht bewilligt bekommen habe und auch kein alg 2. Da ich aber null ahnung habe konnte ich micht nicht wehren.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.