Muss Ersatzteil für Heizung von Arge bezahlt werden?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ohmann
Beiträge: 7
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Muss Ersatzteil für Heizung von Arge bezahlt werden?

Beitrag von ohmann »

Hallo,

am Wochenende hat unsere Heizung den Geist aufgegeben. Eine neue Pumpe (ca. 150 €) muss her. Die Arge gewährt uns nur ein Darlehen.

Mener Meinung nach sind wir (als Hauseigentümer) Wohnungsmietern gegenüber benachteiligt. Schließlich haben die solche Probleme nicht.
Mietern werden solche Reparaturen vom Vermieter bezahlt. Und die Miete, die die dafür zahlen, wird von der Arge übernommen........

Was meint ihr dazu?

Und dann sind da noch die Heizkosten:

Wir sollen/können pro Monat für ca. 100 € tanken. Das reicht ja hinten und vorne nicht. Theoretisch haben wir noch 2 Monate (im Bewilligungszeitraum); wären dann insgesamt 200 € für Heizöl.
Dabei bekommen wir seit Juni AlG 2, die 4 Monate hätten wir ja dann doch auch "mitnehmen" können........
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo ohmann

Erhaltungsaufwand bei selbstgenutztem Eigentum gehört zu den Kosten der Unterkunft und muss auf Antrag übernommen werden.

Reparatur der Heizanlage gehört dazu.

Alles schriftlich beantragen, Bescheid abwarten. Auf keinen Fall auf Darlehen einlassen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ohmann
Beiträge: 7
Registriert: 06.10.2009 08:18

Beitrag von ohmann »

Hallo Melinde,

danke für die Info.

Telefonisch haben wir Bescheid, dass ein Darlehen gewährt wird. Angeblich auch alles schon veranlasst. Die Pumpe ist gekauft. Rechnung liegt vor.

Ich denke, wir bekommen noch was schriftliches wegen dem Darlehen!?
Dann werde ich da Widerspruch einlegen. Hast du zufällig auch eine passende (kurz und aussagekräftige) Formulierung dafür ?

Und die Heizkosten?
Angeblich zahlt die Arge (für diesen Bewilligungszeitraum = Juni - November 2009) nur noch für die 2 laufenden Monate. Hätte ich das geahnt, hätten wir die Heizkosten doch viel früher beantragt.........
ohmann
Beiträge: 7
Registriert: 06.10.2009 08:18

Beitrag von ohmann »

So, der Bescheid ist nun da.
Darlehen bewilligt und gleich dabei folgender Text:

....... (Zitat)I... Der o.g. für Sie zuständige örtliche Träger der Leistungen nach dem SGB II ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler- bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben sowie diese mit den zur Verfügung stehenen Mitteln beizutreiben.

Nach Abwägung mit dem gesetzlichen Zweck zur Ausübung des Ermessens sowie dem öffentlichen Interesse war die Entscheidung somit in dieser Form zu treffen. Folglich ist es as den oben genannten Gründen nicht begründet, auch nur teilweise von einer Aufrechnung abzusehen......(Zitat Ende)


Mit anderen Worten: Widerspruch zwecklos?????
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Melinde hat geschrieben:Hallo ohmann

Erhaltungsaufwand bei selbstgenutztem Eigentum gehört zu den Kosten der Unterkunft und muss auf Antrag übernommen werden.

Reparatur der Heizanlage gehört dazu.

Alles schriftlich beantragen, Bescheid abwarten. Auf keinen Fall auf Darlehen einlassen.

Gruss
Hallo, Melinde,

bei mir war ein ähnlicher Fall. Habe ein defektes Kaltwasserabsperrventil (Wasser liess sich nicht mehr absperren) an der Wasseruhr in meiner ETW tauschen lassen müssen. (komplett mit Arbeitskosten 388 EURO) Die ARGE hat mit lediglich ein Darlehen in Höhe der 388 EURO gewährt, die ich mir jetzt vom Mund absparen muss. Sie meinten, das dies in den Regelleistungen enthalten sei(!). Könnte ich in diesem Falle auch auf eine komplette Kostenübernahme bestehen oder ist dies nicht möglich, da es die Heizung nicht betrifft ? Es war ja schliesslich eine zwingend nötige Reparatur und keine Schönheitsreparatur, da ohne intaktes Absperrventil die Wasseruhr wegen Eichaustausch nicht erfolgen kann, die aber per Gesetz vorgeschrieben ist. Einer schnellen Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

Gruss

Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Re: Muss Ersatzteil für Heizung von Arge bezahlt werden?

Beitrag von Dieter6224 »

ohmann hat geschrieben:Hallo,

am Wochenende hat unsere Heizung den Geist aufgegeben. Eine neue Pumpe (ca. 150 €) muss her. Die Arge gewährt uns nur ein Darlehen.

Mener Meinung nach sind wir (als Hauseigentümer) Wohnungsmietern gegenüber benachteiligt. Schließlich haben die solche Probleme nicht.
Mietern werden solche Reparaturen vom Vermieter bezahlt. Und die Miete, die die dafür zahlen, wird von der Arge übernommen........

Was meint ihr dazu?

Und dann sind da noch die Heizkosten:

Wir sollen/können pro Monat für ca. 100 € tanken. Das reicht ja hinten und vorne nicht. Theoretisch haben wir noch 2 Monate (im Bewilligungszeitraum); wären dann insgesamt 200 € für Heizöl.
Dabei bekommen wir seit Juni AlG 2, die 4 Monate hätten wir ja dann doch auch "mitnehmen" können........
Bin ganz Deiner Meinung. Hier besteht eine klare Benachteiligung für Mieter, wenn diese Reparaturkosten, die z.B. die WEG nicht trägt (weil es sich um Sondereigentum handelt) von der ARGE nicht bezahlt werden. Für mich ein klarer Fall für's Gericht und das werde ich wohl dann auch anstreben, sofern meine KW-Absperrung nicht von der ARGE bezahlt wird. Manchmal bringt mich die ARGE echt zur Raserei, obwohl ich eigentlich eher ein friedlicher Mensch bin.


Gruss

Dieter
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ohmann
Beiträge: 7
Registriert: 06.10.2009 08:18

Beitrag von ohmann »

........Bin ganz Deiner Meinung. Hier besteht eine klare Benachteiligung für Mieter.......



Sorry!! Für mich ist das ein Nachteil für Eigenheim-Besitzer!! Und nicht für Mieter!!! Ein Mieter muss (zumindest in dem Fall) "nur" seinen Vermieter anrufen. Der muss dann für eine heile Heizung sorgen! Schließlich hat er ja Miete dafür (von der Arge!!!) dafür bekommen!

Und unsere Reparaturkosten werden nicht gezahlt!?!??
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

ohmann hat geschrieben:........Bin ganz Deiner Meinung. Hier besteht eine klare Benachteiligung für Mieter.......



Sorry!! Für mich ist das ein Nachteil für Eigenheim-Besitzer!! Und nicht für Mieter!!! Ein Mieter muss (zumindest in dem Fall) "nur" seinen Vermieter anrufen. Der muss dann für eine heile Heizung sorgen! Schließlich hat er ja Miete dafür (von der Arge!!!) dafür bekommen!

Und unsere Reparaturkosten werden nicht gezahlt!?!??
Sorry, das meinte ich auch. Hatte ich nur in der Erregung verwechselt. :wink:

Tja, jetzt müssen wir halt mal schauen, ob es dazu irgerndwelche Gerichtsbeschlüsse gibt, (vielleicht ist uns ja auch die Moderation dabei behilflich) denn man kann nicht pauschal jede Instandhaltungskosten für Eigentümer ablehnen oder sagen, dass dies in den Regelleistungen enthalten sei. Demnach müsste eine Klage in Deinem und auch meinem Fall erfolgreich sein, denn es sind ja zwingend nötige Reparaturen und keine Schönheitsoperationen, sondern einfach normaler Verschleiss. Wenn alle Stricke reissen, werde ich einfach die Kreditrückzahlung einstellen. Bei mir ist nämlich langsam schluss mit lustig und 388 EURO kann ich mir nicht so einfach abzwacken. Dann verhungere ich nämlich bald.

Gruss

Dieter
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Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

hausbesitzer werden auf die sanfte art enteignet !!!!
mir ging es auch nicht anders.
es wurden nur die zinsen bezahlt, ist ja richtig so.
aber es war nur ein kleines darlehn, zinsen 150 €.
erbpacht , niederschlagswasser, grundsteuer, gebeudeversicherung,
wurden nicht bezahlt.
so blieben mir nur noch 80 € zum leben.
mußte leider verkaufen.
von dem geld mußte ich leben, war ja nicht bedürftig.
also für unser land den arsch aufreißen icht nie wieder.
nun könnt ihr von mir halten was ihr wollt.

mfg dieter
ohmann
Beiträge: 7
Registriert: 06.10.2009 08:18

Beitrag von ohmann »

Zinsen fallen (gott sei Dank) keine mehr an.
Wasser, Steuer, Müll usw. Schornsteinfeger,
Gebäudeversicherung wird übernommen. Strom nicht.

Aber bei Mietern wird halt auch die Miete übernommen!
Und wenn der Mieter dann in seiner Wohnung was
kaputt hat, ruft er "nur" seinen Vermieter an und gut ist.
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Corica hat geschrieben:hausbesitzer werden auf die sanfte art enteignet !!!!
mir ging es auch nicht anders.
es wurden nur die zinsen bezahlt, ist ja richtig so.
aber es war nur ein kleines darlehn, zinsen 150 €.
erbpacht , niederschlagswasser, grundsteuer, gebeudeversicherung,
wurden nicht bezahlt.
so blieben mir nur noch 80 € zum leben.
mußte leider verkaufen.
von dem geld mußte ich leben, war ja nicht bedürftig.
also für unser land den arsch aufreißen icht nie wieder.
nun könnt ihr von mir halten was ihr wollt.

mfg dieter
Nun. Diese Ungleichstellung von Wohneigentümer zu Mieter bei Hartz4 wäre m.E. eigentlich sogar ein Fall für das Verfassungsgericht. Grund: Gleichheitsgrundgesetz verletzt. Also ich sehe mich massiv ungerecht behandelt (und ihr sicher auch) im Vergleich zu Mietern durch diese Reparaturgeschichten. Vielleicht geht ja noch mein grosses Wohnzimmerfenster zu Bruch, dann sitze ich im Winter im Kalten und erfriere. Wäre in diesem Land locker im Bereich des Möglichen und ja: Meine Vaterlandsliebe ist schon längst verloschen und ich kann jeden zu gut verstehen, wenn er sich nicht mehr den A... für dieses Land aufreissen will und auch nicht mehr kann.

Gruss

Dieter
Zuletzt geändert von Dieter6224 am 08.10.2009 18:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

ohmann hat geschrieben:Aber bei Mietern wird halt auch die Miete übernommen!
Eben. Wenn ich z.B. nun in einer Mietwohnung wohnen würde, dann müsste die ARGE bei mir mindestens doppelt soviel hinlegen. Sie profitiert ja dadurch ohnehin schon genug durch meine ETW. Dann müsste wohl auch mal die Bezahlung von einer Reparatur drin sein. Ich sags Euch gleich: Dieses Thema reizt mich bis auf's Blut. :evil:

Hoffentlich meldet sich bald mal ein Moderator: Ich brauche unbedingt Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema.

Gruss

Dieter
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Ringotube
Beiträge: 23
Registriert: 30.01.2009 12:56

Beitrag von Ringotube »

Dieter6224 hat geschrieben:
ohmann hat geschrieben:Aber bei Mietern wird halt auch die Miete übernommen!
Eben. Wenn ich z.B. nun in einer Mietwohnung wohnen würde, dann müsste die ARGE bei mir mindestens doppelt soviel hinlegen. Sie profitiert ja dadurch ohnehin schon genug durch meine ETW. Dann müsste wohl auch mal die Bezahlung von einer Reparatur drin sein. Ich sags Euch gleich: Dieses Thema reizt mich bis auf's Blut. :evil:

Hoffentlich meldet sich bald mal ein Moderator: Ich brauche unbedingt Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema.

Gruss

Dieter





Das würde mich auch mal interesieren ob es in diesen Angelegenheiten schon mal Gerichtsurteile gab.

Zum Glück habe ich 2006 , vor meiner Arbeitslosigkeit , meine 63qm ETW tech.renoviert.Wohnung ist auch bezahlt :D
Bekomme vom Amt meinen Regelsatz plus 200,-Eur. Also Heizung und großen Teil des Hausgeldes.
Habe damals die Eigentumswohnung gekauft , damit ich dann später als Rentner (in 6 Jahren) meine Miete spare.
Aber das wird langsam auch alles sehr eng. Kann nur beten das keine Reparaturen großartig mehr anfallen. Zumindestens diese die ich nicht selber beheben kann.
Das die Mieter klar im Vorteil sind sehe ich auch so.Zumindest was die Reparaturn betrifft.
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Ringotube hat geschrieben:
Dieter6224 hat geschrieben:
ohmann hat geschrieben:Aber bei Mietern wird halt auch die Miete übernommen!
Eben. Wenn ich z.B. nun in einer Mietwohnung wohnen würde, dann müsste die ARGE bei mir mindestens doppelt soviel hinlegen. Sie profitiert ja dadurch ohnehin schon genug durch meine ETW. Dann müsste wohl auch mal die Bezahlung von einer Reparatur drin sein. Ich sags Euch gleich: Dieses Thema reizt mich bis auf's Blut. :evil:

Hoffentlich meldet sich bald mal ein Moderator: Ich brauche unbedingt Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema.

Gruss

Dieter





Das würde mich auch mal interesieren ob es in diesen Angelegenheiten schon mal Gerichtsurteile gab.

Zum Glück habe ich 2006 , vor meiner Arbeitslosigkeit , meine 63qm ETW tech.renoviert.Wohnung ist auch bezahlt :D
Bekomme vom Amt meinen Regelsatz plus 200,-Eur. Also Heizung und großen Teil des Hausgeldes.
Habe damals die Eigentumswohnung gekauft , damit ich dann später als Rentner (in 6 Jahren) meine Miete spare.
Aber das wird langsam auch alles sehr eng. Kann nur beten das keine Reparaturen großartig mehr anfallen. Zumindestens diese die ich nicht selber beheben kann.
Das die Mieter klar im Vorteil sind sehe ich auch so.Zumindest was die Reparaturn betrifft.
Naja, ich sehe, dass es Dir dsbzgl. auch nicht viel besser geht. Jetzt lasse mal grössere Reparaturen kommen, die in der WEG als Sondereigentum gelten und wofür man dann in Folge selbst verantwortlich ist, dann wird es erst richtig eng.

Bzgl. der Gerichtsbeschlüsse habe ich vor ein paar Wochen mal etwas im Internet gelesen. Habe es aber leider nicht ausgedruckt und jetzt finde ich es nicht mehr. Da ging es auch darum, dass die Richter der ARGE vorwarfen, dass in Bezug auf Reparaturen im selbstgenutzten Eigenheim zu pauschal und nicht individuell genug entschieden wird. Wie soll denn ein Hartz4 Empfänger Reparaturen selbst bezahlen können die z.B. 1000 EURO und mehr kosten und soviel Geld ist bei Handwerkerrechnungen schnell beieinander. Wo soll man denn das Geld herbekommen ? Die meisten Hartz4ler haben ja nichteinmal etwas auf der hohen Kante und können es ja auch garnicht haben ! Ein zinsloser Kredit von der ARGE hilft da auch nicht wesentlich weiter. Den muss man ja schliesslich zurückzahlen, aber von was ?

In meiner Wohnung war, wie schon eigangs erwähnt, die Kaltwasserabsperrung defekt. Daran hängt direkt der Wasserzähler, der ebenfalls getauscht werden musste, weil keine neues Gehäuse für die alte Wasseruhr mehr passte. Als handwerklich einigermassen begabter Mensch hätte ich vielleicht noch die Reparatur/Tausch selber durchführen können, was mich dann ca. 100 EURO weniger gekostet hätte, aber ich frage mich gerade, ob Dinge wie die Wasseruhr und dessen Controllereinheit überhaupt in Eigenregie getauscht werden dürfen. Soviel ich weiss, MUSS das ein Meisterbetrieb machen. Somit war ich quasi verdonnert 388 EURO aus meiner Tasche hinzulegen.
Gruss

Dieter
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Dieter6224
Beiträge: 81
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Beitrag von Dieter6224 »

Also ich habe jetzt entschieden, dsbzgl. den Gerichtsweg zu gehen.

1) Beraterschein für Anwalts-/Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht holen.

2) Geeigneten Anwalt über die RA-Kammer in meiner Nähe heraussuchen.

Gruss

Dieter
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo ohmann,
habe eben dieses Urteil im sozialticker gefunden:
LSG Bayern L 7 B 885/06 AS ER Reparatur der Heizung ist Erhaltungsaufwand bei Eigentum
such mal ob du den Wortlaut übers web findest, das Urteil ist brandneu! aus der KW 22
Denke wenn du damit einen schriftlichen Antrag auf Bezahlung oder Überprüfung untermauerst, wird deine ARGE evtl. klein bei geben, und vergiss nicht immer ein Datum zur Entscheidungsfrist mit eingeben (14 Tage) etwa.
So, der Bescheid ist nun da.
Darlehen bewilligt und gleich dabei folgender Text:

....... (Zitat)I... Der o.g. für Sie zuständige örtliche Träger der Leistungen nach dem SGB II ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler- bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben sowie diese mit den zur Verfügung stehenen Mitteln beizutreiben.

Nach Abwägung mit dem gesetzlichen Zweck zur Ausübung des Ermessens sowie dem öffentlichen Interesse war die Entscheidung somit in dieser Form zu treffen. Folglich ist es as den oben genannten Gründen nicht begründet, auch nur teilweise von einer Aufrechnung abzusehen......(Zitat Ende)

Mit anderen Worten: Widerspruch zwecklos?????
:shock:

In deinem Fall würde ich einen Überprüfungsantrag stellen und darum bitten nach dem Druckfrischen Urteil die Entscheidung dahingehend zu revidieren, das die Reparatur übernommen und nicht als Darlehn gezahlt wird. Wenn ein Widerspruch gestellt wird dann haben Die Damen und Herren alle Zeit der Welt ( sprich 2Monate) um mitzuteilen das der Widerspruch eingegangen ist und Überprüft wird und das dauert ( bekanntlich bis zu mehreren Jahren ( manchmal) ein Überprüfungsantrag mit Fristsetzung ist da erheblich schneller aber bitte am ende immer: Sollten Sie zu einer anderen Auffassung als ich gelangen gilt dieses schreiben vorsorglich als Widerspruch. Heißt keine Zeit verloren, Termin gilt, notfalls muss Abhilfebescheid ergehen und man könnte nötigenfalls gleich klagen. :mrgreen:
Viel Glück und Daumen Drück 8)

ZIGGI
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Habe hier mal den Wortlaut des Urteils:

LSG Bayern L 7 B 885/06 AS ER; keine Eilbedürftigkeit bei Heizungsreparatur
« am: Mai 29, 2007, 17:31:27 »

1. Instanz Sozialgericht Regensburg S 13 AS 638/06 ER 26.10.2006
2. Instanz Bayerisches Landessozialgericht L 7 B 885/06 AS ER 28.02.2007 rechtskräftig

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 26. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Gründe:

I.

Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Bg.) bewohnt mit seiner Ehefrau und seinem Sohn ein eigenes Einfamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von 126 qm. Die Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin (Bf.) zahlt der Bedarfsgemeinschaft sei Mai 2005 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Alg II -. Das Begehren, eine Stromkostennachzahlung in Höhe von 744,92 EUR und die Kosten der Reparatur der Heizung zu übernehmen, lehnte die Bf. ab.

Mit Beschluss vom 26.10.2006 hat das vom Bg. angerufene Sozialgericht Regensburg (SG) die Bf. im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, die Stromkostennachzahlung in Höhe von 744,92 EUR als Darlehen und die Kosten für die Reparatur der Heizung als Zuschuss zu gewähren. Die Übernahme der Kosten für die Reparatur der Heizung sei unerlässlich. Bei einem eigengenutzten Eigenheim zähle zu den Kosten der Unterkunft und Heizung auch der angemessene Erhaltungsaufwand. Auch wenn das Einfamilienhaus lediglich die für einen zur Miete wohnenden 3-Personenhaushaut zugestandene Wohnfläche von 75 qm aufweisen würde, würde die Reparatur des Heizungsbrenners zum angemessenen Erhaltungsaufwand zählen.

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bf. gegen die Verpflichtung, die Kosten für die Reparatur der Heizung als Zuschuss zu gewähren. Nach dem Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R sei bei einem 3-Personenhaushalt nur ein selbst genutztes Wohneigentum von bis zu 100 qm Größe angemessen und damit geschütztes Vermögen; allenfalls komme die Übernahme der Kosten für die Erneuerung des Brenners auf Darlehensbasis in Betracht, wenn man davon ausgehe, dass eine sofortige Verwertung des nicht geschützten Vermögens nicht kurzfristig möglich sei. Im Übrigen handle es sich bei der Erneuerung des Brenners um eine wertsteigernde Maßnahme, die von den Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II nicht erfasst werde.

Das SG hat der Beschwerde nicht abgeholfen.

II.

Die zulässige Beschwerde ist sachlich nicht begründet.

Bezüglich der allein streitigen Übernahme der Kosten für die Erneuerung des Brenners der Heizung sind ein Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund im Sinne des § 86b Abs.2 SGG gegeben, da ohne eine funktionierende Heizung das Haus nicht bewohnbar wäre und die Erneuerung des Brenners nicht als wertsteigernde Maßnahme, sondern als Erhaltungsaufwand anzusehen ist. Im Übrigen räumt die Bf. selbst ein, dass die Übernahme dieser Kosten als Darlehen in Betracht kommt, weshalb es im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes offen bleiben kann, ob es sich bei dem Wohneigentum um geschütztes Vermögen handelt. Die Frage, ob die Übernahme der Kosten für die Erneuerung des Heizungsbrenners als Zuschuss oder als Darlehen zu erfolgen hat, bedarf indes keiner Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, da insoweit eine Eilbedürftigkeit nicht erkennbar ist. Der diesbezügliche Beschluss des SG ist lediglich eine vorläufige Entscheidung. Die endgültige Entscheidung dieser Frage bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG.

Dieser Beschluss ist nicht weiter anfechtbar (§ 177 SGG).

Grüsse Ziggi
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ohmann
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Beitrag von ohmann »

Hallo,

ich hab´ am Wochenende folgenden Text verfasst und gleich am Montag losgeschickt:


Widerspruch – Antrag auf Umwandlung
Ihr Darlehensbescheid vom 06.10.2009


Sehr geehrte............

hiermit lege ich gegen o.g. Bescheid Widerspruch ein, bzw. beantrage eine Umwandlung des Darlehens in eine nicht rückzahlbare Beihilfe der KdU.

Der Austausch der defekten Pumpe ist eine Reparatur und somit keine wertsteigernde Erneuerungsmaßnahme o.ä., sondern eine Erhaltungsaufwand.
Genau wie bei einer Mietwohnung gehört auch beim Eigenheim die Heizung zur Bewohnbarkeit des Hauses. In der Mietwohnung sind Rücklagen des Eigentümers für Reparaturen Bestandteil der Kaltmiete und somit Teil der KdU. Bei Hauseigentum wird diese Rücklage nicht an den Hausbesitzer ausgezahlt.
Dieter6224
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Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

So. Habe der ARGE bevor ich zum Anwalt gehe auch nochmal Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu beziehen mit diesem Brief (Natürlich per Einschreiben mit Empfangsunterschrift) Naja, versuchen kann man es.



Betr: Antrag auf volle Kostenübernahme für Reparatur vom (Datum) im Sinne eines zwingend nötigen Erhaltungsaufwandes selbstgenutzten Wohneigentums



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich volle Kostenübernahme in Höhe von ...... EURO für die zwingend nötige Reparatur bzw. Austausch der Kaltwasserabsperreinheit incl. Kaltwasserzähler vom (Datum) in meinem selbstgenutzten Wohneigentum. Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass diese Reparatur bzw. Austausch nicht als Schönheitsreparatur oder wertsteigernde Massnahme, sondern als regulärer Erhaltungsaufwand zu werten ist. Hierzu existieren Gerichtsbeschlüsse in ähnlicher Form. Besten Dank für eine rasche Bearbeitung.


Mit freundlichen Grüßen
Ohne Job ist das Leben fad
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Dieter6224
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Beitrag von Dieter6224 »

Na also ! Geht doch. Nach Erwähnung einer anwaltlichen Überprüfung wegen der Reparatur wurde diese nun superschnell letzten Monat rückwirkend genehmigt und bezahlt. Der Kredit wird ganz normal weiter von mir abbezahlt und die ARGE hat extra nochmal den Reparaturpreis der KW-Absperrung überwiesen.

Man hat bei mir nun schon so einige male versucht Geld mit unlauteren Mitteln zu sparen, aber die ARGE hat wohl gemerkt, dass ich ab jetzt keinerlei Spass mehr verstehe und ich mich nicht mehr über den Tisch ziehen lasse.

Gruss
Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
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