Hallo!
angenommen ich habe eine Wohnung die zu teuer, also nicht angemessen ist. Diese Kosten werden ja zunächst ein Jahr sowieso übernommen, auch wenn sie nicht angemessen sind. Ich müsste also eine neue Wohnung suchen nach einem Jahr. Nun finde ich aber Arbeit nach diesem Jahr und bin aber einen Monat später wieder arbeitslos! Kann man dann in der Wohnung wieder für ein Jahr wohnen bleiben die ja eigentlich nicht angemessen ist und bekommt man sie wieder ein Jahr lang bezahlt oder wird dann der Zeitraum angerechnet bevor man einen Monat (z.B.) Arbeit hatte oder zählt das wieder neu???
Vielen Dank für alle Antworten, wenn Ihr denn eine wisst...
Frage zu Zeitraumberechnung angemessener Wohnraum
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo fatzke,
Unangemessen hohe Aufwendungen (Wohnkosten) werden so lange gezahlt, wie es dem ALG II – Bezieher nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken. In der Regel, so das Gesetz, soll dies aber höchstens für 6 Monate gelten.
Ist eine Senkung der Wohnkosten für den ALG II – Bezieher nicht möglich, weil es auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine Alternativangebote gibt, weil bezahlbare Wohnungen Mangelware sind, werden die tatsächlichen Wohnkosten weitergezahlt.
Auch wenn eine Reduzierung der Wohnkosten zur Zeit oder auf Dauer unzumutbar ist, müssen unangemessen hohe Wohnkosten weiter übernommen werden. Gründe können hier sein: Alter, Krankheit, Schwangerschaft des ALG II – Beziehers selbst oder beispielsweise auch eines Familienmitgliedes.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Vermietung oder Untervermietung eines Teils der Wohnung. Soweit dies möglich ist, besteht keine Verpflichtung zum Umzug.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Umzug in eine kleinere und / oder preiswertere Wohnung.
Das Gesetz gibt dem Mieter kein Sonderkündigungsrecht für seine alte Wohnung und kein Recht zum Vertragsbruch. Das bedeutet, Kündigungsfristen sind einzuhalten, je nach Wohndauer bis zu 12 Monaten. Eine Anpassung der Wohnverhältnisse innerhalb der Regelfrist von 6 Monaten ist hier nicht möglich.
http://www.mieter-themen.de/article1486.html
Gruß Daniel
Unangemessen hohe Aufwendungen (Wohnkosten) werden so lange gezahlt, wie es dem ALG II – Bezieher nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken. In der Regel, so das Gesetz, soll dies aber höchstens für 6 Monate gelten.
Ist eine Senkung der Wohnkosten für den ALG II – Bezieher nicht möglich, weil es auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine Alternativangebote gibt, weil bezahlbare Wohnungen Mangelware sind, werden die tatsächlichen Wohnkosten weitergezahlt.
Auch wenn eine Reduzierung der Wohnkosten zur Zeit oder auf Dauer unzumutbar ist, müssen unangemessen hohe Wohnkosten weiter übernommen werden. Gründe können hier sein: Alter, Krankheit, Schwangerschaft des ALG II – Beziehers selbst oder beispielsweise auch eines Familienmitgliedes.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Vermietung oder Untervermietung eines Teils der Wohnung. Soweit dies möglich ist, besteht keine Verpflichtung zum Umzug.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Umzug in eine kleinere und / oder preiswertere Wohnung.
Das Gesetz gibt dem Mieter kein Sonderkündigungsrecht für seine alte Wohnung und kein Recht zum Vertragsbruch. Das bedeutet, Kündigungsfristen sind einzuhalten, je nach Wohndauer bis zu 12 Monaten. Eine Anpassung der Wohnverhältnisse innerhalb der Regelfrist von 6 Monaten ist hier nicht möglich.
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Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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