Wird mein Sohn wie eine Partnerin gerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sam
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Wird mein Sohn wie eine Partnerin gerechnet?

Beitrag von sam »

Hallo ihr Lieben!

Ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe...

Zu meiner Lage, ich bin jetzt 43 Jahre alt und beziehe ALG2...hab mich im Jahr 2000 scheiden lassen und mein Sohn blieb bei seiner Mutter...da meine Ex-Frau stark alkoholabhängig ist und mein Sohn es dort nicht mehr ausgehalten hat lebt er seit dem 01.06.2007 bei mir...in einer kleinen Zweiraumwohnung die 50 qm umfasst...mein Junge hat eine schulische Ausbildung gemacht, die nicht viel wert ist...seit einem Jahr ist er nun Lehrstellen-suchend gemeldet...bis jetzt gab es immer nur Absagen auf seine Bewerbungen...er ist jetzt 19 Jahre alt...
seitdem ich ALG2 beziehe arbeite ich in eine Möbelbörse nebenbei...nun ist es so, das ich zu 99,9% einen Kombilohn-job bekomme...drei Jahre feste Arbeit...mit mehr Gehalt als ALG2 beinhaltet...
wie verhält es sich jetzt bei meinem Sohn? Bei einer Partnerin, die auch ALG2 bekommt ist es klar, es wird großteils angerechnet...ist das bei meinem Lehrstellen suchenden Sohn mit 19 Jahren das selbe? Er muss ja bei mir wohnen bleiben...unter diesen Umständen kann er erst mit 25 ausziehen...
wird meinem Sohn das selbe angerechnet wie es bei einer Parnerin der Fall wäre? Angeblich ist es nicht so, will mir aber sicher sein...denn:
als meine letzte Beziehung in die Brüche ging zog ich aus unserer gemeinsamen Wohnung aus und der Antrag auf Erstausstattung wurde abgelehnt...(da man solches nur einmal geltend machen könne)
aus einem Forum, was jetzt nicht mehr existiert, erfuhr ich das Gegentei...erst als ich damit im Amt auftauchte wurde die Erstausstattung genehmigt...
damit will ich sagen das ich dem Amt, bzw. einigen Mitarbeitern dort nicht mehr traue...
wäre über jegliche Hilfe dankbar...

LG sam
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo sam
Es gibt bei der Einkommensanrechnung keine Unterscheidung Partner oder Kind. Als u25 gehört er zu Deiner Bedarfsgemeinschaft.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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sam
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Beitrag von sam »

Hallo Melinde,

vielen Dank für deine Antwort...

hab viel gegoogelt und viel verwirrendes gefunden...aber im Grunde hast du Recht...

habe mal das zu erwartende in einem ALG2-Rechner simuliert...ich kann mit ca. 100 Euro rechnen die ich mehr hätte...der Rechner scheint auch relativ genau zu sein, denn nach der Eingabe meiner jetzigen Daten war nur eine Abweichung von 10 Euro zu verzeichnen...
gut, 100 Euro mehr sind nicht der Knaller aber was solls...bin ja froh endlich einen festen Job zu bekommen...wenn auch nur für drei Jahre...

danke nochmal...

LG sam

Eine Frage hab ich noch...wenn ich den Job bekomme, bin ich ja vom Amt abgemeldet...muss mein Sohn eine persönliche BG gründen um die Leistungen zu beantragen oder muss ich das machen? Wie verhalte ich mich genau?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Sam,

du reichst einfach einen Änderungsantrag ein, wenn du den neuen Job sicher hast (sprich Arbeitsvertrag unterschrieben ist)

Hast du mal nachgeschaut, ob du mit deinem Verdienst vielleicht genug hast um Wohngeld beantragen zu können? (Statt ergänzend Alg2) Wäre weit weniger nervig, als Alg2 sein kann.

Gruß, DC
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sam
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Beitrag von sam »

Hallo D_C,

also muss ich das machen, danke dir...

ich hatte zwei ALG2-Rechner getestet mit einer Differenz von zwei Euro...also scheint auch alles soweit zu stimmen...der eine Rechner gab mir nach der Berechnung bekannt Zitat
"Sie können allerdings noch zusätzlich Wohngeld beantragen! Damit könnte evtl. ALG-II vermieden werden."

da ich noch nicht genau sagen kann wie mein Brutto/Netto aussehen wird ist es schwer zu sagen was mein Sohn noch an Leistungen bekommt...wo ist die Grenze zwischen ALG2 und Wohngeld?

Ich bin von 1200 Euro Brutto mit 350 Euro Abzügen ausgegangen...da sagte der Rechner ca. 212 Euro Leistungen zu...

wie bekomme ich raus wann ich besser Wohngeld beantrage?

Danke...

LG sam

hab wieder was vergessen...mir ist zu Ohren gekommen das die Zuständigkeit gern zwischen der Stadt (Wohngeld) und dem Amt hin und her gereicht wird...das wird wohl nicht einfach werden...
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hey Sam,

die Leute vom Wohnungsamt rechnen dir das auch so aus. Und die können dir auch sagen, wie viel Wohngeld du maximal bekommen würdest. Wenn das dann mehr oder gleich dem Ergänzungsbedarf Alg2 ist, kannst du Wohngeld beantragen.

Gruß, DC
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D_C
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Beitrag von D_C »

Also, ich hab mal nachgeschaut.

Die Mietstufe in Weißwasser ist 2.

Hier findest du eine ausführliche Broschüre

Klick Mich

Gruß, DC
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sam
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Beitrag von sam »

Danke dir... :) ...
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sam
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Beitrag von sam »

Hallo,

ich bin nun tatsächlich eingestellt worden...vom 01.06. an...was ich aber erst am 03.06. erfahren habe... :roll: ...aber egal...

diesen Montag hab ich der Arge, unter Vorlage des Arbeitsvertrages mitgeteilt, das ich in Vollzeit beschäftigt bin...

am 18.06. hab ich ein Termin um Verdienstnachweis und Änderungsanträge abzugeben...bin mal gespannt was da rauskommt...

das Wohngeld eventuell besser kommen würde stimmt nicht...es gibt generell immer mehr ergänzende Leistungen vom Amt...zumal bei Bezug von ALG2, egal in welcher Höhe, die GEZ-Gebühren entfallen...

weiss jemand warum die ALG2-Rechner keine Nettobereinigung durchführen? Hatte meine alten Daten in verschiedene Rechner eingegeben...das Kindergeld meines Sohnes wurde immer komplett angerechnet...statt 134 Euro, 164 Euro...

selbst wenn man einen Zuverdienst von 100 Euro angibt, (was man ja abzugsfrei darf) wird das voll angerechnet...mach ich was falsch oder muss das so sein?

LG sam
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