hallo...
mal wieder eine frage....
mein lebensgefährte ist am 01.04.09 aus haft entlassen wurden und war vom 13.03.09-31.03.09 in Haft arbeiten...darf das Geld was er da bekam,als einkommen im april angerechnet werden????
Überbrückungsgeld...ganz wichtig...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ich denke es gilt wie so oft das Zuflussprinzip: In dem Monat in dem Er den Lohn erhält (Kontoeingang) wird er angerechnet. Eine Sonderreglung dies bezüglich ist mir nicht bekannt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Oftmals ist der Stundenlohn in Haft ja sehr gering. Vielleicht liegt er ja unterhalb von 160€ !!!
Wenn ich mich nicht irre, ist dieser Betrag doch "anrechnungsfrei" !
Wenn ich mich nicht irre, ist dieser Betrag doch "anrechnungsfrei" !
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
160? Bei ALG I ist ein Freibetrag von 165 allerdings bei ALG II sind nur die ersten 100 EUR frei 
PS:
Alg I: Man muss unter 15 Stunden/Woche bleiben, sonst ist man nicht mehr arbeitslos und der Alg-Anspruch entfällt. 165 € im Monat sind frei, der Rest wird voll angerechnet.
Alg II: Keine Grenzen. Man ist sogar verpflichtet, soviel wie möglich zu arbeiten und dazuzuverdienen. Beim Einkommen gibt es dann entsprechende Freibeträge.

PS:
Alg I: Man muss unter 15 Stunden/Woche bleiben, sonst ist man nicht mehr arbeitslos und der Alg-Anspruch entfällt. 165 € im Monat sind frei, der Rest wird voll angerechnet.
Alg II: Keine Grenzen. Man ist sogar verpflichtet, soviel wie möglich zu arbeiten und dazuzuverdienen. Beim Einkommen gibt es dann entsprechende Freibeträge.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
