Hallo
Hab noch eine Frage bez eines Widerspruchs....Es geht um mein Widerspruch den ich ende februar machte..da ich einen Ablehnungsbescheid bekam..es geht um Diabetis ..ich weiß zwar das dieses Thema sehr umstritten ist....und ein ich betone (nur) vorschlag des Deutschen vereins ist....nur das Sozialgericht Kassel was auch für uns Zuständig ist Entschied in einen anderen fall für den leistungsempfänger.....Ich habe der Arge drei mal schriftlich gefragt was nun mit meinen Widerspruch ist...bis heute keine Antwort geschweige Bestätigung das mein Widerspruch in Arbeit ist ( was sonst immer gemacht wird) was soll ich tun?
Lieben gruß
Torsten
Widerspruch
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Torsten
Wenn Dein Widerspruch seinen Winterschlaf nach 3 Monaten immer noch hält kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
Ein vorheriger netter Hinweis auf so eine Vorgehensweise hat schon manch Tiefschläfer hurtig wieder aufgeweckt.
Gruss
Wenn Dein Widerspruch seinen Winterschlaf nach 3 Monaten immer noch hält kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
Ein vorheriger netter Hinweis auf so eine Vorgehensweise hat schon manch Tiefschläfer hurtig wieder aufgeweckt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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