Huhuu
Könnt ihr mir sagen was ich alles brauche um Hartz 4, Wohngeld etc zu beantragen ??? Und wie geht das mit dem Unterhalt ??? Wer berechnet den ?? Habe echt null Ahnung. Bin 23 Jahre alt habe ein kleines Kind von bald3 Jahren und bin verheiratet. Wie ist das eigentlich kann ich über meinen Mann krankenversichert bleiben so lang wir verheiratet sind ??
Lg Nadine
Danke für eure Hilfe
Was brauch ich für Hartz 4 Antrag ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 25.01.2009 21:52
Hallo,
geh bitte zu Deinem örtlich zuständigen Wohngeldamt und frag nach, was die für Deine Familie und Dich zahlen würden an Wohngeld. Nimm die nötigen Papiere (evtl. Lohnabrechnung , Wohnungskosten usw.) mit, und lass es Dir ausrechnen.
Ist das Wohngeld gleich oder höher als der ALG-II-Zusatz, den Ihr bekommen würdet, dann nimmste künftig Wohngeld. Das wird Dir aber auch das Amt sagen.
Sicher kannst Du weiter über dein Mann Versichert bleiben, dass wird dir die ARGe auch so sagen.
Unterhaltszahlungen müssen auf jeden Fall der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mitgeteilt werden, da sich dann die Berechung des ALG II grundlegend ändert, da es sich ja um Einnahmen handelt.
Was macht dein Mann ?
geh bitte zu Deinem örtlich zuständigen Wohngeldamt und frag nach, was die für Deine Familie und Dich zahlen würden an Wohngeld. Nimm die nötigen Papiere (evtl. Lohnabrechnung , Wohnungskosten usw.) mit, und lass es Dir ausrechnen.
Ist das Wohngeld gleich oder höher als der ALG-II-Zusatz, den Ihr bekommen würdet, dann nimmste künftig Wohngeld. Das wird Dir aber auch das Amt sagen.
Sicher kannst Du weiter über dein Mann Versichert bleiben, dass wird dir die ARGe auch so sagen.
Unterhaltszahlungen müssen auf jeden Fall der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mitgeteilt werden, da sich dann die Berechung des ALG II grundlegend ändert, da es sich ja um Einnahmen handelt.
Was macht dein Mann ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
