Mir wurde bei Vorlage seiner EGV jedesmal bei Mitnahme zwecks Prüfung gleich eine Anhörung zur Prüfung, ob die Leistung wegen Weigerung gesenkt werden muss, mitgegeben. D.h. ich musste danach nicht nur einen Gegenvorschlag oder die unterschriebene EGV abgeben, sondern immer gleich noch den ausgefüllten Anhörungsbogen dazu.
Ferner hatte der SB immer unterschiedliche Wünsche: Was er heute schriftlich forderte, war beim nächsten Mal mündlich gefordert, und all solche Schikanen, die am Selbstbewusstsein kratzen und unter Druck setzen. Angeblich soll der Chef "der Böse" sein; die SB arbeitet nur in seinem Auftrag.
Nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kundenreaktionsmanagement erhielt ich vom Chef der SB zuerst eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III "zwecks Besprechung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Fahrtkosten können übernommen werden... etc. etc.".
Dieser Einladung bin ich nicht nachgekommen. Ich sagte sie mit der Begründung ab, dass § 309 SGB III keine Einladungen "zur Dienstaufsichtsbeschwerde" vorsieht.
Nun bekomme ich eine Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung vom Chef der SB zur Besprechung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Man möchte mit der SB alles klären.
Ich möchte aber nichts mündlich klären, da ich genug schikaniert wurde all die Zeit.
Im Prinzip erwarte ich eine schriftliche Erklärung oder eine Entschuldigung. Zumindest ein Austausch der SB. Es sieht nämlich wirklich so aus, als ob man das mündlich zwecks Einschüchterung klären will. Wie verhält man sich hier eigentlich am geschicktesten???
Ich habe vor den Termin abzusagen und auf schriftliches zu bestehen .
Dienataufsichtbeschwerde
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo joone666
Nimm einen Zeugen/Beistand mit der den Gesprächsverlauf mitschreibt wenn Du mit einem schriftlichen Antwortschreiben nicht weiterkommst.
Viel Erfolg
Gruss
Nimm einen Zeugen/Beistand mit der den Gesprächsverlauf mitschreibt wenn Du mit einem schriftlichen Antwortschreiben nicht weiterkommst.
Viel Erfolg
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich hatte immer jemand dabei, und selbst da geben die keine Ruhe, deshalb habe ich ja die Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben.
Ich habe nähmlich alles schriftlich hinterlegt, die ganzen Widersprüchlichkeiten meiner SB
Die wollen nur nicht schriftlich klären, damit es nicht in die Akte kommt
Auserdem habe ich Anträge gestellt und bis heute keine schriftliche Antwort, ich habe nun wegen Untätigkeit Klage erhoben .
Ich habe keine Lust mehr mich länger von denen verarschen zu lassen, wenn ich hin gehe wollen de mir nur klar machen das es ja alles rechtens ist was Sie tun, und das ist es eben nicht.
Man kommt nicht weiter weil die so auf stur schalten, selbst wenn sie wissen das sie Fehler gemacht haben und zwar genügend
Ich habe nähmlich alles schriftlich hinterlegt, die ganzen Widersprüchlichkeiten meiner SB
Die wollen nur nicht schriftlich klären, damit es nicht in die Akte kommt
Auserdem habe ich Anträge gestellt und bis heute keine schriftliche Antwort, ich habe nun wegen Untätigkeit Klage erhoben .
Ich habe keine Lust mehr mich länger von denen verarschen zu lassen, wenn ich hin gehe wollen de mir nur klar machen das es ja alles rechtens ist was Sie tun, und das ist es eben nicht.
Man kommt nicht weiter weil die so auf stur schalten, selbst wenn sie wissen das sie Fehler gemacht haben und zwar genügend