Hallo ,
Habe ziemliche Probleme mit den Amt also folgendes habe von 2006 bis 2008 nicht gearbeitet (Anfang 2006 war ich noch bei der Agre gemeldet) und war auch nicht beim Amt gemeldet . Habe dann von Ende 2008 bis vor kurzem gearbeitet (5 Monate) . war dann beim Amt wo ich gekündigt wurde . habe Hartz 4 beantragt . - Habe Mietvertrag von meiner Mutter abgegeben dann 3 Monate kontoauszüge (habe in der zeit kein Bargeld vom konto abgehoben machte den Berater stutzig) habe 3000 EU noch auf mein Konto.
Der berater gab mir dann folgendes mit
über ihren Antrag kann leider noch nicht entschieden werden , weil die folgenden Unterlagen bzw. angaben fehlen :
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoauszüge seit dem 1.1.2008 (lückenlos)
- Aktuelle Schufa-selbstauskunft
- Paypal-Kontoauszug für die Jahre 2008 und 2009
- Nachweis über Mietzahlungen seit dem 1.2.07
- Nebenkostenabrechnnungen für die Jahre 2007 u 2008
- Nachweis darüber , wie und wovon sie in der Zeit vom 1.1.06 und dem 7.10.08 den Lebensunterhalt bestritten und Miete gezahlt ahben
- Nachweis, welche Unterstützung sie durch Dritte in der selbigen Zeit erhalten haben (Name und Anschrift der unterstützenden Person, Erklärung über die Form der Unterstützung, Kopie der Personalausweises) und warum die unterstützung nicht mehr möglich ist (Lohnabrechnung, etc.)
und sowas alles beim Hartz4 Antrag ?? was soll sowas ? könnt ihr mir sagen ob der Berater das alles verlangen darf ??
--
ich war schon 1mal beim SB habe folgendes dort schon abgegeben :
- 3 Mon Kontoauszug (habe keine Barabhebung in den letzten 6 mon. gemacht und noch 3000eu drauf wegen fleppe hat den SB stutzig gemacht) (3 Monate haben ihn anscheinend nicht gereicht)
- Mietvertrag (wohne in eigenheim bei meiner Oma habe den MV zur Untermiete abgegeben 150EU pro Mon.)
- Kündigung
daraufhin hat er mir den Brief hier mitgegeben was noch so alles fehlen würde und wenn ich was davon nicht abgebe, dann gibts auch kein ALG2 . Hoffe ihr könnt mir helfen
mfg tobis !
Agre will 1 Jahr Kontoauszug,Schufa,usw und das bei Hartz4??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
ich kenne mich zwar nicht weiter aus, aber mich würde jetzt mal die Rechtsgrundlage interessieren, nach der man sich für Zeiten, in denen man keinerlei Leistungen bezogen hat, rechtfertigen muss.
Aktuelle Mietbescheinigung, aktuelle Kontoauszüge, Mietbescheinigung ok. Aber der Rest?
Wie alt bist Du denn?
ich kenne mich zwar nicht weiter aus, aber mich würde jetzt mal die Rechtsgrundlage interessieren, nach der man sich für Zeiten, in denen man keinerlei Leistungen bezogen hat, rechtfertigen muss.
Aktuelle Mietbescheinigung, aktuelle Kontoauszüge, Mietbescheinigung ok. Aber der Rest?
Wie alt bist Du denn?
Es ist für mich auch neu was ich hier Lese, Schufa Auskunft evtl. wenn Du sagst Du hast kein Konto aber wenn da Guthaben drauf ist und es ist dein Konto, kann ich das nicht wirklich verstehen. Werde mich da aber mal schlau machen ob das wirklich so gemacht werden darf. Der Rest würde ich sagen ist schon so OK !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Die Meldebescheinigung ist ein Dokument, das gem. § 60 SGB I als Nachweis angefordert werden kann.tobis hat geschrieben: Meldebescheinigung ?
Zitat:
§ 60 SGB I
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden
sagte ich bereits, weiss ich nicht...tobis hat geschrieben: Schufa auskunft
Mit Urteil B 14 AS 45/07 R hat das Bundessozialgericht unter Vorsitz von Peter Udsching erklärt, dass die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen zulässig ist.tobis hat geschrieben: Kontoauszug
Hierbei muss weder ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch gegen den Antragsteller vorliegen, noch andere Gründe zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen oder Berechnung der Leistungshöhe. ALG II Empfänger hätten dem Amt generell die Möglichkeit einzuräumen, sowohl ihre Einnahmen als auch ihre Ausgaben einzusehen. Eine Schwärzung sei nur bei Buchungstexten von Abbuchungen zulässig, deren Inhalt sehr intim sei, so z.B. bei "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben", die Beträge müssen aber weiterhin ersichtlich sein.
Also 3 Monate !
Wenn Du es so genau weisst, was fragst Du dann ?tobis hat geschrieben: Es zählt nur das was ist, nicht das was war !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
