Hallo
Wir leben zu viert in der bedarfsgemeinschaft
nun möchte sich meine lebensgefährtin ( sind nicht verheiratet) selbständig machen..vorraussetzungen sind gegeben....sie möchte das einstiegsgeld beantragen...was passiert dann mit den anderen aus der BG ?
und besteht auch die möglichkeit das auch ich mich wieder selbständig mache ( reinigungsgewerbe) und eine förderung beantrage?
weil im prinzip kann sich ja jeder selbständig machen der die vorraussetzungen erfüllt
weiss dort jemand einen rat?
Torsten
Selbständig
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Es wird im Moment zu (glaub ich ) 50% des Regelsatzes von 345€ ausbezahlt = 172,50€ plus Zuschlag für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
