Problem Zuverdienst

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Alouna
Beiträge: 7
Registriert: 16.10.2008 19:35

Problem Zuverdienst

Beitrag von Alouna »

Also ich springe so langsam im Dreieck und blicke bald selber nimmer durch.
Zum Sachverhalt:
Ich bin alleinerziehend mit 2 Kids 2 und 6 Jahre und arbeite halbtags bei einem ambulanten Pflegedienst.
Ich verdiene netto so um die 500 euro +/- 30 Euro je nach Std-Zahl.
Ausserdem erhalte ich Fahrgeld für Fahrten mit meinem Privat-PKW zu Patienten/Kunden. Dieses ist aber nur eine Erstattung meiner Eigenleistung (30 Cent pro Km).
Eigentlich haben wir einen Dienstwagen aber wenn der in Gebrauch ist kann ich den nicht nutzen. Mein Arbeitsvertrag +Dienstwagenüberlassungsvertrag+ diesem Zusatzschreiben das ich auf Anweisung meines Chef die Fahrten mit meinem PKW mache und dafür vergütet bekomme liegen der ARGE vor in mittlerweile mindestens 6-facher Kopie.
Jetzt habe ich im Okt 08 massig Std gehabt und mir einige auszahlen lassen so das ich auf 794 Eur kam inkl. 99 Eur Fahrgeld.
Den Lohn bekomme ich immer am 15. des Folgemonats auch das weiß die Arge.
Die rechnen mir aber immer mein Fahrgeld mit als Einkommen an und neustens berechnen die immer mit diesem Oktobergehalt als Einkommensgrundlage obwohl ich jeden Monat meinen Lohnzettel abgebe und im Nov und Dez wieder "normal" verdient habe sprich um die 500 Euro....habe Einspruch eingelegt weil auch mein Ex-Gatte nur die Hälfte des Unterhalts zahlt statt 400 nur 200 Euro das wird alles nicht berücksichtigt...Einspruch wurde abgelehnt weil "die erforderlichen Unterlagen net vorliegen" dabei hab ich alles zigfach kopiert und abgegeben....
Ausserdem interessiert mich wie das mit der Anrechnung läuft...100 Euro sind ja anrechnungsfrei..gilt das nur wenn ich 100 Euro verdiene und alles darüber gibt nur den Abzug von diesen 20% Freibetrag oder gilt das generell....also das von meinen 500 Euro 100 anrechnugnsfrei sind und vom Rest nochmal ein Freibetrag von 20% abgezogen wird???
Ich weiß so langsam nimmer was ich machen soll die sind so dämlich und werden auch noch blöd wenn man laufend hingeht und wieder um korrekte Berechnung bittet...
please Help!

vielen Dank im Vorraus :wink:
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
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Beitrag von D_C »

Hallo Alouna,

also, das Fahrtgeld darf dir, meiner Meinung nach, nicht angerechnet werden.
Wenn du 500 Euro verdienst, hast du einmal 100 Euro anrechnungsfrei, vom Rest sind 80 Euro (= 20%) anrechnungsfrei.
Wenn dein Ex-Mann nur 200, statt 400 Euro Unterhalt zahlt, musst du zum Anwalt gehen und den Rest einklagen und dem Amt gegenüber nachweisen, dass er eben nur 200 zahlt und das dürfte recht schwierig sein. Du könntest es höchstens mit den Kontoauszügen versuchen nachzuweisen. Eigentlich müsste aber das Amt bei ihm nachprüfen, wie viel er zahlt...

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Alouna
Beiträge: 7
Registriert: 16.10.2008 19:35

Beitrag von Alouna »

Hallo D_C,danke mal für deine Antwort, das Amt weiß bescheid die Kontoauszüge liegen denen vor ich bring ja alles brav immer hin deshalb versteh ich dat ganze Theater ja nicht.
Ebenso wurde mir gesagt das des Fahrgeld anrechnungsfrei ist die entsprechenden Unterlagen liegen denen auch vor.....bei mir werden laut Bewilligungsbescheid nur 20% abgezogen dieser Freibetrag und jedesmal wird der hohe Oktobergehalt den Berechnugnen zugrunde gelegt obwohl ich im Nov und Dez ja wieder normal verdient habe aber das berücksichtigen die scheinbar gar net....ach es ist ein Kreuz,ich weiß net wie oft die meinen Arbeitsvertrag schon als Kopie vorliegen haben...ich hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt wo ich ihnen 5 Tage Zeit gebe anhand der Unterlagen endlich richtig zu berechnen und dann müssen sie ja reagieren....
Bin gespannt.....

LG Alouna
Alouna
Beiträge: 7
Registriert: 16.10.2008 19:35

Beitrag von Alouna »

Kann mir jemand nochmal genau sagen wie das mit den anrechnungsfreien 100 Euro läuft und den 20% was anrechnugnsfrei ist? Ich finde immer widersprüchliches,die einen sagen so die andern so ...

Danke im Vorraus

Alouna
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hört sich ja echt verworren an....

Erstmal gegen jeden Bescheid der kommt, Wiederspruch einlegen. gegen die alten Bescheide (die du für falsch hältst) einen Überprüfungantrag einreichen.
Den kannst du mitnehmen (den Überprüfungsantrag mein ich) und beim SB abgeben, oder auch mit der Post schicken.

Ich würde möglichst nen Termin mit dem SB machen, vorher eine Frageliste erstellen, die mitnehmen und abarbeiten.
Werden die Fahrkosten angerechnet?
Wird tatsächlich der Verdienst von Oktober immer als Grundlage für die Berechung genommen?
Warum? (Mir schlug man das mal vor, damit ich nicht immer drauf zahlen muss, aber im laufenden Monat hätte man das immer korrigiert und gleich nachgezahlt)

Zum Thema Überprüfungsantrag:
Zitat von der Webseite:

Was tun, wenn die Widerspruchsfrist verpasst wurde? Wenn ein rechtswidriger und für Sie ungünstiger Bescheid "bestandskräftig" geworden ist? Dann kann ein so genannter Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden. Denn anders als in der bisherigen Sozialhilfe müssen falsche Bescheide auch für die Vergangenheit zurückgenommen und zu Unrecht vorenthaltene Leistungen nachgezahlt werden. Dieser Weg ist zum Beispiel für viele Arbeitslose sinnvoll, die rechtswidrig als "eheähnliche Gemeinschaft" bewertet wurden.

Wird ein Überprüfungsantrag abgelehnt, dann kann dagegen Widerspruch eingelegt und Klage erhoben werden.


Link
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Da ich eine ähnlich unfähige SB habe, was die Berechnung meines Gehalts betrifft, habe ich mich dazu durchgerungen nach mehreren anläufen, die so wie bei Dir, nichts bewirkten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Dienststellenleiter und Leiter der Leistungsabteilung einzulegen. Die Folge waren umgehende Entschuldigungsschreiben und ab sofort reiche ich meine Gehaltsabrechnungen nur noch zu Händen dem Dienststellenleiter ein. Somit muß er auch seinen Kopf hinhalten, den seine Mitarbeiter verzapfen. Ich werde anhand der nächsten Monate nun sehen obs wirklich was hilft, meine Bezüge korrekter zu bearbeiten. Vielleicht kannst Du auch diesen Weg versuchen.
LG buxi
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