Frist zur Bearbeitung von Antrag?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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noctem
Beiträge: 18
Registriert: 19.06.2006 16:57

Frist zur Bearbeitung von Antrag?

Beitrag von noctem »

Hallo ich habe am 30.11.2008 einen Antrag eingereicht damit das Amt unsere Heizkostennachzahlung übernimmt, jetzt sagt mir die Dame am Telefon ja das Zeug liegt noch bei ihr im Schrank?? Was hat sie für Fristen zur Bearbeitung weiss das jemand???

Danke schon mal
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Nach 3 Monaten kann man Untätigkeitsklage einreichen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
noctem
Beiträge: 18
Registriert: 19.06.2006 16:57

danke

Beitrag von noctem »

danke für deine schnelle Antwort!!!
Müsste ich mal zu nem Gast von uns sagen, es kann drei Monate dauern bis sie ihr Essen kriegen... Bild
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