Kindergartengeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Corica
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Kindergartengeld

Beitrag von Corica »

meine tochter bekommt zur zeit arbeitslosengeld 1.
sie erwartet eine rückzahlung von der kindergartengeldstelle.
480 €.
ab 15. 02 09 muß sie wieder harz 4 anmelden.
frage. werden ihr die 480 € abgezogen ?
am 01. 03. 09 hat sie wieder ihre arbeit.
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

Falls sie die Rückzahlung vom Kindergarten bekommt, weil sie ALG I bezieht und solange von den Betreuungskosten befreit ist, darf das Geld nicht vom Amt eingefordert oder als Einnahme angesehen werden. Denn das sind Beiträge, die sie vorgestreckt hat, somit verbleibt diese Rückzahlung bei Deiner Tochter.
Gruß buxi
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

buxi hat geschrieben:Falls sie die Rückzahlung vom Kindergarten bekommt, weil sie ALG I bezieht und solange von den Betreuungskosten befreit ist, darf das Geld nicht vom Amt eingefordert oder als Einnahme angesehen werden. Denn das sind Beiträge, die sie vorgestreckt hat, somit verbleibt diese Rückzahlung bei Deiner Tochter.
Gruß buxi
danke !!!!
noch eine frage sie bekommt noch bis zum 15. 02 ALG 1
dann kommt ALG 2 wie verrechnen sie das.
mfg dieter
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Ist Deine Frage auf die Kindergartenbetreuungskosten bezogen? Auch im ALG II sind die Rückerstattung der Beiträge keine Einnahmen. Sobald sie eine Kostenübernahme der Kinderbetreuungsbeiträge bekommen hat, kann das Amt sich nichts von den Rückzahlungen holen. Weder im ALGI noch im ALGII-Bezug.
Gruß buxi
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