ich möchte gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. erst ist hartz 4 Empfänger und ich bin studentin und beziehe 267€ Bafög. ichwürde gern wissen ob mein Bafög anrechnungsfrei ist, wenn wir zusammen ziehen. Im moment wohnt er in einer anderen Stadt. darf er überhaupt umziehen? Und wie lauten die Kriterin damit er umziehen darf?
ich würd mich sehr freuen wenn mir jemand antwortet.
hartz 4 und Bafög
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo christin,
bitte schaue erst ins Forum unter dem Thema "Wohnung,Kaution und Umzug"
da findest du schon mal nen bißchen was.
Es kommt darauf an, die Bundesagentur versucht gerne mal, Menschen die zusammen ziehen wollen als eheähnliche Gemeinschaft einzustufen, was sie sicherlich bei euch auch probieren werden, nicht darauf einlassen!!!!!
Sollte dies doch der Fall sein kann dein Bafög angerechnet werden.
Bafög,Kindergeld,Unterhaltsgeld sind direktes Einkommen und werden zum Arbeitslosengeld II angerechnet. Deswegen keine eheähnliche Gemeinschaft aufzwingen lassen, denn wird das Bafög auch auf deinen Freund nicht angerechnet.
Gruß Daniel
bitte schaue erst ins Forum unter dem Thema "Wohnung,Kaution und Umzug"
da findest du schon mal nen bißchen was.
Es kommt darauf an, die Bundesagentur versucht gerne mal, Menschen die zusammen ziehen wollen als eheähnliche Gemeinschaft einzustufen, was sie sicherlich bei euch auch probieren werden, nicht darauf einlassen!!!!!
Sollte dies doch der Fall sein kann dein Bafög angerechnet werden.
Bafög,Kindergeld,Unterhaltsgeld sind direktes Einkommen und werden zum Arbeitslosengeld II angerechnet. Deswegen keine eheähnliche Gemeinschaft aufzwingen lassen, denn wird das Bafög auch auf deinen Freund nicht angerechnet.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Hallo,
soweit ich weiß wird das BaFöG nicht angerechnet, da es sich dabei um eine zweckgebundene Sozialleistung handelt. Nämlich um sicherzustellen, daß du dein Studium bezahlen kannst.
Da hilft es der Bundesagentur dann auch nicht, wenn sie von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen. Mit der Anrechnung des BaFöG würden sie dann nämlich gegen das verstoßen, was der Gesetzgeber vorgibt und man kan dagegen an gehen. Einfach mal bei der AstA nachfragen, die sind da eigentlich immer recht fit.
soweit ich weiß wird das BaFöG nicht angerechnet, da es sich dabei um eine zweckgebundene Sozialleistung handelt. Nämlich um sicherzustellen, daß du dein Studium bezahlen kannst.
Da hilft es der Bundesagentur dann auch nicht, wenn sie von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen. Mit der Anrechnung des BaFöG würden sie dann nämlich gegen das verstoßen, was der Gesetzgeber vorgibt und man kan dagegen an gehen. Einfach mal bei der AstA nachfragen, die sind da eigentlich immer recht fit.