Bräuchte bitte dringend Hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bräuchte bitte dringend Hilfe
Hallo Zusammen,
wir sind eine 6 Köpfige Familie ( Papa, Mama und 4 Kinder 3-10Jahre)
und leben im Neckar-Odenwaldkreis,
Kann mir eventuell jemand weiter helfen wie hoch die Miete für uns ausfallen darf
Und wie das jetzt genau mir der Kindergelderhöhung aussieht ich habe gelesen das von Januar bis Mai die Kindergeld Erhöhung nicht auf das Allg2 angerechnet wird, heißt das wir dürfen die Erhöhung in diesem Zeitraum behalten? Habe ich das so richtig verstanden?
Weil uns wurde die Kindergelderhöhung am 01.01.09 schon abgezogen,
vielen Dank für Eure Mithilfe
LG Finny
wir sind eine 6 Köpfige Familie ( Papa, Mama und 4 Kinder 3-10Jahre)
und leben im Neckar-Odenwaldkreis,
Kann mir eventuell jemand weiter helfen wie hoch die Miete für uns ausfallen darf
Und wie das jetzt genau mir der Kindergelderhöhung aussieht ich habe gelesen das von Januar bis Mai die Kindergeld Erhöhung nicht auf das Allg2 angerechnet wird, heißt das wir dürfen die Erhöhung in diesem Zeitraum behalten? Habe ich das so richtig verstanden?
Weil uns wurde die Kindergelderhöhung am 01.01.09 schon abgezogen,
vielen Dank für Eure Mithilfe
LG Finny
Hallo,
ich finde leider keine KDU für Mosbach werde mich da aber mal schlau machen.
Bezüglich Kindergeld:
Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet daher wurde das gemacht bei Dir.
ich finde leider keine KDU für Mosbach werde mich da aber mal schlau machen.
Bezüglich Kindergeld:
Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet daher wurde das gemacht bei Dir.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Stop!
Wenn der Bewilligungsabschnitt bis Mai 2009 noch läuft dann wird die Erhöhung des Kindergeldes nicht mit angerechnet.
Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings die Jobcenter zu einer Übergangsregelung angewiesen. Danach ändert sich für den jeweils schon bewilligten Zeitraum bei den Betroffenen noch nichts. Wer also etwa im November noch einen Bescheid für sechs Monate Arbeitslosengeld II erhalten hat, dem wird das Kindergeld trotz der Anhebung noch bis April in alter Höhe angerechnet.
(ist nur der betreffende Ausschnitt. Den kompletten Text gibt es hier: http://www.fr-online.de/top_news/164136 ... enger.html
Unsere Bewilligung für die Leistungen geht noch bis 31.3.09 und somit wird uns in den 3 Monaten nix angerechnet!
Wenn allerdings am Januar der neue Zeitraum beginnt, dann wird die Erhöhung auch angerechnet. Ist zwar bei manchen Familien mit einem Kind nur 10 Euro, aber wenn man die vielleicht mal behalten kann, weil der neue Abschnitt erst im April oder Mai beginnt dann ists zumindest mal was.
Wobei ich persönlich es den totalen Schwachsinn finde, denn erst erhöhen und auf anderer Seite wieder abziehen is doch bescheuert (sorry für die so direkte Aussprache!)
Meinen die feinen Herren, daß das Leben günstiger wird? Ich finde es erschreckend, das die Lebensmittel teuerer werden aber ein ALG3 Empfänger immernoch nur das gleiche Geld hat. Und da soll man dann seine Kids gesund und vor allem vielfältig und ausgewogen ernähren.
Wenn der Bewilligungsabschnitt bis Mai 2009 noch läuft dann wird die Erhöhung des Kindergeldes nicht mit angerechnet.
Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings die Jobcenter zu einer Übergangsregelung angewiesen. Danach ändert sich für den jeweils schon bewilligten Zeitraum bei den Betroffenen noch nichts. Wer also etwa im November noch einen Bescheid für sechs Monate Arbeitslosengeld II erhalten hat, dem wird das Kindergeld trotz der Anhebung noch bis April in alter Höhe angerechnet.
(ist nur der betreffende Ausschnitt. Den kompletten Text gibt es hier: http://www.fr-online.de/top_news/164136 ... enger.html
Unsere Bewilligung für die Leistungen geht noch bis 31.3.09 und somit wird uns in den 3 Monaten nix angerechnet!
Wenn allerdings am Januar der neue Zeitraum beginnt, dann wird die Erhöhung auch angerechnet. Ist zwar bei manchen Familien mit einem Kind nur 10 Euro, aber wenn man die vielleicht mal behalten kann, weil der neue Abschnitt erst im April oder Mai beginnt dann ists zumindest mal was.
Wobei ich persönlich es den totalen Schwachsinn finde, denn erst erhöhen und auf anderer Seite wieder abziehen is doch bescheuert (sorry für die so direkte Aussprache!)
Meinen die feinen Herren, daß das Leben günstiger wird? Ich finde es erschreckend, das die Lebensmittel teuerer werden aber ein ALG3 Empfänger immernoch nur das gleiche Geld hat. Und da soll man dann seine Kids gesund und vor allem vielfältig und ausgewogen ernähren.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
???????
Das verstehe ich nicht! Wer einen neuen Bescheid ab Januar 09 bekommen hat, dem wir die Kindergelderhöhung ab Januar abgezogen. Wer einen Bescheid hat, der noch im alten Jahr ausgestellt wurde darf seine Kindergelderhöhung für die ersten Monate des Jahres behalten.
Natürlich gönne ich den Leuten die paar Euro, aber ist das gerecht? Der Staat
lehnt es ab, dass Arbeitslosengel II Empfänger diese Kindergelderhöhung erhalten. Aber gleichzeitig wird es einigen Empfängern für ein paar Monate zugestanden. Wenn meine Frau im Bewilligungszeitraum nur ein paar Überstunden hat, werden die sofort abgezogen, nicht erst im nächsten Bewilligungszeitraum.
Was soll man dazu noch sagen?
Natürlich gönne ich den Leuten die paar Euro, aber ist das gerecht? Der Staat
lehnt es ab, dass Arbeitslosengel II Empfänger diese Kindergelderhöhung erhalten. Aber gleichzeitig wird es einigen Empfängern für ein paar Monate zugestanden. Wenn meine Frau im Bewilligungszeitraum nur ein paar Überstunden hat, werden die sofort abgezogen, nicht erst im nächsten Bewilligungszeitraum.
Was soll man dazu noch sagen?
Re: ???????
dem kann ich mich nur kommentarlos anschließen, das ist doch echt der Hammer!braun2705 hat geschrieben:Das verstehe ich nicht! Wer einen neuen Bescheid ab Januar 09 bekommen hat, dem wir die Kindergelderhöhung ab Januar abgezogen. Wer einen Bescheid hat, der noch im alten Jahr ausgestellt wurde darf seine Kindergelderhöhung für die ersten Monate des Jahres behalten.
Natürlich gönne ich den Leuten die paar Euro, aber ist das gerecht? Der Staat
lehnt es ab, dass Arbeitslosengel II Empfänger diese Kindergelderhöhung erhalten. Aber gleichzeitig wird es einigen Empfängern für ein paar Monate zugestanden. Wenn meine Frau im Bewilligungszeitraum nur ein paar Überstunden hat, werden die sofort abgezogen, nicht erst im nächsten Bewilligungszeitraum.
Was soll man dazu noch sagen?
Es ist aber leider so, da müsst ihr euch bei der Frau von der Leyen u.a beschweren..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Es ist absolut ungerecht, manche bekommen länger, manche bekommen kürzer, nach 5 Monaten bekommen wir Hilfeempfänger wieder mal einheitlich gar nix. Warum? Haben unsere Kinder diese 10 Euro pro Monat gar nicht nötig? Haben das nur die Kinder nötig deren Eltern im Berufleben stehen???
Wo bleibt hier bitteschön wieder das "Gleichheitsgesetz"????
Leute, normal wäre das schon wieder ein Grund zum Klagen. Werde mal mit meinem Anwalt sprechen, zu dem hab ich einen besseren Draht als zu von und zu von der Leyen.
Gruß buxi
Wo bleibt hier bitteschön wieder das "Gleichheitsgesetz"????
Leute, normal wäre das schon wieder ein Grund zum Klagen. Werde mal mit meinem Anwalt sprechen, zu dem hab ich einen besseren Draht als zu von und zu von der Leyen.
Gruß buxi
wer sich übrigens tatsächlich direkt bei Frau von und zu von der Leyen beschweren möchte, für den habe ich hier einen Direktzugang gefunden. Ich werde diesen jetzt doch auch mal nutzen. Zumindest erwarte ich eine Begründung warum mein Kind, diese 10 Euro nicht braucht.http://www.direktzu.de/vonderleyen
Gruß buxi
Gruß buxi
Nochmal wegen der Kindergelderhöhung
Hallo
Danke für Eure Antworten,
noch eine kleine Frage hätte ich,
Wir haben unseren !Weiterbewilligungs! Bescheid ab Januar 09, heißt das
jetzt das wir was behalten dürfen oder nicht, den wir hatten auch 2008Allg2 erhalten, es ist ja ein Weiterbewilligungs Bescheid!
Oje ist das kompliziert
Danke LG Finny
Danke für Eure Antworten,
noch eine kleine Frage hätte ich,
Wir haben unseren !Weiterbewilligungs! Bescheid ab Januar 09, heißt das
jetzt das wir was behalten dürfen oder nicht, den wir hatten auch 2008Allg2 erhalten, es ist ja ein Weiterbewilligungs Bescheid!
Oje ist das kompliziert
Danke LG Finny
Re: Nochmal wegen der Kindergelderhöhung
Wenn euere neue Bewilligung ab Januar 09 läuft, werden die 10 € bereits angerechnet/abgezogen.Finny hat geschrieben: Wir haben unseren !Weiterbewilligungs! Bescheid ab Januar 09, heißt das
jetzt das wir was behalten dürfen oder nicht