KdU-Anspruchsdauer bei Unterbrechung des Leistungsbezuges

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Persil
Beiträge: 6
Registriert: 31.10.2008 01:40

KdU-Anspruchsdauer bei Unterbrechung des Leistungsbezuges

Beitrag von Persil »

Erbitte Hinweise,Meinungen, Rechtsgrundlagen .... zu folgender Sachlage.

Wegen Ablauf von ALG I (Agentur für Arbeit) stellte die Antragsstellerin im Dezember 2007 einen Antrag auf ALG II (Jobcenter) ab Januar 2008. Durch die Gesetzgebung zur "Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitnehmer", wurde bei der Antragstellerin das ALG I für Januar-März 2008 rückwirkend (Bescheid kam im April 2008) von der Agentur für Arbeit weiterbewilligt und mit der durch das Jobcenter bereits gezahlten Leistung für Januar-März 2008 verrechnet - sprich Nachzahlung des Differenzbeitrages durch Agentur für Arbeit.

Im vorliegendem Fall hatte das Jobcenter jedoch der Antragstellerin die Kosten für die Unterkunft (KdU) in tatsächlicher Höhe von Januar-Juni 2008 bereits genehmigt. Die Zahlung der KdU erfolgte aber durch das Jobcenter lediglich für April 2008, da die Antragstellerin ab Mai 2008 wieder einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachging.

Als die Antragstellerin nunmehr 2009 erneut arbeitslos wurde, verweigerte das Jobcenter die Übernahme der tatsächlichen vollen Kosten der Unterkunft und bewilligte lediglich den ihr zustehenden geringeren Kostenanteil für die Wohnung.(angemessene KdU)
Begründet wurde ihr das mündlich damit, dass sie ein halbes Jahr Zeit gehabt hätte, eine kostengünstigere Wohnung zu suchen.
Die Argumentation der Antragstellerin, dass sie dafür überhaupt keine Veranlassung hatte, eine Mietbindung im Mietvertrag ohnehin bis September 2008 vorlag und ein Umzug wegen 3-monatiger Kündigungszeit der alten Wohnung im April 2008 garnicht machbar gewesen wäre, wurde vom Amt damit begründet: "Ja, man muß immer damit rechnen, wieder arbeitslos zu werden. Das halbe Jahr ist abgelaufen und danach werden lediglich die angemessenen Kosten übernommen"

Meine Frage richtet sich nun dahingehend, ob die Auskunft der Sachbearbeiterin rechtlich haltbar ist und wie bei unterbrochenen Leistungsbescheiden zu verfahren ist? Gelten tatsächlich die einmal verschickten Bescheide, auch wenn gar kein Leistungsanspruch da war?
Kann ich mir nicht vorstellen - dann brauchten für in Deutschland keinen Wohnungsbau und alle Wohnungen wären Billigunterkünfte, weil ja jeder mit rechnen kann mal arbeitslos zu werden.
Möglicherweise ergeben sich durch eure Antworten ein weiteres Vorgehen der Antragstellerin.
Zuletzt geändert von Persil am 07.01.2009 23:58, insgesamt 3-mal geändert.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Da macht sichs die Arge mal wieder zu einfach....nach dem Motto: Frechheit siegt! Bitte zunächst alle Ablehnungsbegründungen des Jobcenters schriftlich geben lassen. Dann mit den Schriftstücken sofort zum Anwalt. Gegen sämtliche Bescheide ab sofort Widerspruch einlegen, damit keine Frist versäumt wird. Über diese Aussage: jeder muß mit Arbeitslosigkeit rechnen....rege ich mich genau so auf!
Bald muß jeder (nicht nur ALGII Empfänger) beim Jobcenter schriftlich um Erlaubnis bitten ob er ein Haus kauft, umzieht usw. Ob das auch Angela oder Herr Ackermann bedenkt???
Nein, ganz so weit sind wir dann doch noch nicht.
Viel Erfolg Gruß buxi
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

@Persil

Wo hast Du das denn her ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Persil
Beiträge: 6
Registriert: 31.10.2008 01:40

Beitrag von Persil »

DjTermi hat geschrieben:@Persil
Wo hast Du das denn her ?
Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, woher ich was haben soll!?
Es wird dir vermutlich auch nicht viel dienlich sein, dass ich als gesetzlich bestellter Betreuer diese Angelegenheit gerade für die Antragstellerin klären muß. Von daher habe ich den Sachverhalt aus den mir vorliegenden Unterlagen und natürlich aus den Einlassungen der Antragstellerin selbst.
Hatte eigentlich Tipps, Anregungen, Meinungen, Ratschläge oder brauchbare rechtliche Grundlagen erwartet, aber vieleicht kommt ja noch was.

:arrow: Hallo buxi,
Widerspruch wurde eingereicht, nur läßt die Entscheidung darauf warten - ich gehe aber mal von einer Ablehnung des Widerspruchs aus.
Habe mir einen Termin in der Widerspruchsabteilung geben lassen und soll (wie witzig) die bisherigen Eigenbemühungen der Antragstellerin zur Senkung ihrer Unterkunftskosten mitbringen. Ich denke mal, wir werden nach dem Termin beim Sozialgericht vorsprechen müssen.
Habe mir aber zum Termin in der Widerspruchsabteilung fest vorgenommen mich aufklären zu lassen, ab welchen Zeitpunkt meiner Erwerbsfähigkeit, ich über den Verkauf meines Häuschens anfangen muß nachzudenken und ab wann Schritte für den Verkauf einzuleiten sind.
Hätte auch noch diesen Verbesserungsvorschlag zur Senkung der KdU:
In Zusammenarbeit mit den kommunalen Wohnungsträgern werden an alle Einkommensempfänger Leistungsbescheide verschickt und wenn diese dann irgendwann KdU beantragen, braucht man nur noch den angemessenen Betrag zu zahlen - die Übernahme der tatsächlichen KdU sind dann verwirkt.
Will erst mal abwarten, was die Mitarbeiter mir erzählen und vor allem, wie die mir gegenübertreten, denke aber, es wird vor dem Sozialgericht enden. Anwalt wird übrigens von der Antragstellerin aus Kostengründen abgelehnt.
Naja, vieleicht meldet sich doch noch jemand dessen Leistungsbezug auch schon mal unterbrochen war und krieg noch ein paar verwertbare Hinweise.
Insofern dankt dir erst mal Persil, der hoffentlich weiterberichten darf
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wurde schriftlich aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hat die Antragstellerin eventuell Anspruch auf Prozeßkostenbeihilfe?
Persil
Beiträge: 6
Registriert: 31.10.2008 01:40

Beitrag von Persil »

:arrow: Herr Hagelstein, nein eine direkte Aufforderung zur Senkung der Kosten kann ich nirgends entdecken. Lediglich im Bescheid von Januar 2008 der Hinweis: "wir weisen darauf hin, dass die Kosten in Höhe von ... die angemessene Leistung in Höhe von ... überschreitet".
Einen direkten Hinweis, wie lange man gedachte, die bewilligten tatsächlichen KdU zu übernehmen oder gar ein Hinweis, wie die Senkung zu erfolgen hat, gab es nicht. Irgendwie hab ich damalig auch versäumt mal direkt nach zu fragen. (hatte da auch keine Veranlassung dazu)
Nunja, morgen hab ich den Termin dort und ich bin eigentlich ganz optimistisch inzwischen - hab mich halt so durch´s Netz gewühlt und Infos gesammelt. Meine brennendste Antwort auf die Frage, wie bei Leistungsunterbrechung zu verfahren ist, konnte ich allerdings noch immer nicht finden.
Danke aber trotzdem erst mal ganz lieb für Anteilnahme.

:arrow: buxi, nö, ich denk mal, dass die Antragstellerin keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat. Bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass das Sozialgericht generell ohne Unkosten abläuft. Da die Antragstellerin ja seit 01.01.09 wieder in gut bezahlter Arbeit ist - oder besser ausgedrückt, sich in ausreichender finanzieller Lage befindet- wird sie vieleicht den Anwalt selbst bezahlen müssen. Sie will aber ohnehin keinen Anwalt und mir sind da die Hände gebunden; ihren Wunsch muß ich da schon respektieren.
Morgen sind wir hier alle schlauer - warten wir erst mal ab, ich berichte dann.

Grüßle ihr Lieben vom dankbaren Persil
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Viel Erfolg!
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Persil
Beiträge: 6
Registriert: 31.10.2008 01:40

Beitrag von Persil »

Wollt nur mal kurz mitteilen, dass der Differenzbetrag zwischen angemessenen und tatsächlichen Kosten für die betreffenden Monate November und Dezember 2008 nunmehr nachgezahlt werden (sollen).
Die Mitarbeiterin der Widerspruchsabteilung zeigte sich nach meiner Argumentation durchaus verständnisvoll und hat ihre Begründung zur Zahlungsanweisung an die Leistungsabteilung weitergeleitet.
Für Januar 2009 wird dann ein neuer Bescheid zugehen, mit Übernahme der vollen KdU für 6 Monate - kurios, dass die Antragstellerin, wegen Arbeitsaufnahme diesen garnicht benötigt. Er kommt trotzdem.

Mein erstes Fazit: Es sind durchaus Spielräume vorhanden, mit denen das Jobcenter jongliert, wenn man nur auf einen verantwortungsvollen und menschlichen Mitarbeiter trifft. Womöglich lag es aber auch nur daran, eine Klage wegen fehlender Gesetzesanweisungen abwehren zu wollen, denn meine Ursprungsfrage konnte mir auch die Leiterin der Widerspruchsabteilung nicht beantworten. Mein "wohlwollender Auftritt" wird sein übrigens getan haben und natürlich nicht zuletzt die vielen gesammelten Informationen durch euer Forum.

Mein zweites Fazit: Hoffnung, dass die Antragstellerin ihren Job behält. Wird sie wieder arbeitslos innerhalb der Probezeit, ist vermutlich die KdU wieder verwirkt und das "Spiel" beginnt wahrscheinlich von vorn.

Mein drittes Fazit: Glauben kann ich´s erst, wenn die neuen Änderungsbescheide für November und Dezember 2008 und der nicht benötigte Bescheid von Januar-Juni 2009 da sind.

Dank an Euch sagt der hoffnungsvolle Persil
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Zunächst mal, danke für Deine Rückmeldung, die auch gleichzeitig allen Mut machen soll, sich nicht alles gefallen zu lassen.
Denn nur wer ohne Gegenwehr alles hin nimmt hat schon im Vorfeld verloren.
An einen kompetenten SB zu geraten ist nicht selbstverständlich sondern Glückssache.
So hattest Du heute einen rundum guten Tag erwischt. Freu mich, daß es so für euch gelaufen ist.
Gruß buxi
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Persil hat geschrieben:Mein erstes Fazit: Es sind durchaus Spielräume vorhanden, mit denen das Jobcenter jongliert, wenn man nur auf einen verantwortungsvollen und menschlichen Mitarbeiter trifft.
So ist es. Viel Erfolg weiterhin.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Persil
Beiträge: 6
Registriert: 31.10.2008 01:40

Beitrag von Persil »

Wollte nur mal anmerken, dass die Nachzahlung letzte Woche angekommen ist und meine Klientin sich riesig gefreut hat.

Habe mich heute aber auch köstlichst amüsiert über unsere Verschwendung von Staatsgeldern, denn ich erhielt ein Schreiben über die "Förderung älterer Arbeitnehmer".
Danach wird ihr Arbeitgeber mit ca. 200,00€ mehr gefördert, als sie an Harz IV bekam. Wäre sie weiterhin arbeitslos geblieben, hätte man viel Geld sparen können - ich meine mal so hochgerechnet auf alle Arbeitssuchenden. Noch versteh ich das ganze System nicht - muß ich wahrscheinlich auch nicht. Amüsiert hab ich mich trotzdem.
LG vom kopfschüttelnden Persil
Antworten