Leistung als Druckmittel einbehalten???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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matze
Beiträge: 2
Registriert: 07.12.2008 14:11
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Leistung als Druckmittel einbehalten???

Beitrag von matze »

hallo ihr,
ist es eigentlich rechtens wenn der sachbearbeiter meine Leistung einbehält um ein druckmittel gegen mich zu haben? Ich habe nämlich am 08.01.09 einen arzttermin und mein Sachbearbeiter will mir meine Leistung inkl. Miete erst auszahlen sobald ich nachgewiesen habe das ich bei diesem Termin war! Das ist doch sicher nicht zulässig oder? Er sagte auch eiskalt zu mir das er dies macht um ein druckmittel gegen mich zu haben!
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Leistung als Druckmittel einbehalten???

Beitrag von Corica »

matze hat geschrieben:hallo ihr,
ist es eigentlich rechtens wenn der sachbearbeiter meine Leistung einbehält um ein druckmittel gegen mich zu haben? Ich habe nämlich am 08.01.09 einen arzttermin und mein Sachbearbeiter will mir meine Leistung inkl. Miete erst auszahlen sobald ich nachgewiesen habe das ich bei diesem Termin war! Das ist doch sicher nicht zulässig oder? Er sagte auch eiskalt zu mir das er dies macht um ein druckmittel gegen mich zu haben!
jaja, immer eine begleitpersohn bei sich haben.
da werden ihm solche worte nicht einfallen.
aber es geht ja alles so gerecht beim amt zu.
alles schriftlich geben lassen, ob er das macht ????????????????
mfg dieter
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo matze
Sowas darf er nicht machen, kann höchstens mit der Sanktionskeule um sich hauen wenn Du Auflagen nicht erfüllst.
Sicher hast Du seine Androhungen nicht schriftlich und ohne Zeugen mündlich erhalten.
Gesagt ist noch lange nicht getan.
Ist Dein Geld inkl. Miete nicht pünktlich da machst Du Rabatz.
Die Gelder werden zentral aus Nürnberg angewiesen, die Überweisungsformulare füllt nicht der SB aus und bringt sie zur Bank.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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