Unsere Wohnung ist 1m² zu groß..Auszug?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andreas23
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Unsere Wohnung ist 1m² zu groß..Auszug?

Beitrag von Andreas23 »

Hallo...

Meine Eltern haben gestern Alg2 bewilligung bekommen. Heute bekommen wir einen Brief, das unsere Wohnung nicht angemessen ist. Unsere Wohnung ist 1m² zu groß und rund 70€ zu teuer. Die Mietobergrenze beträgt 326 € für 3 personen.

Ich ( der Sohn-Ü25) bekomme schon paar Monate Alg2 und die Miete wurde anerkannt. Es wurde natürlich durch 3 geteilt. Hätte die Arge da nicht schon lange was sagen müssen?

Wenn wir nun aber ausziehen müssen, dann nehmen sich meine Eltern eine eigene Wohnung und ich werde mir dann auch eine eigene suchen. Das kostet dann doch viel mehr als wenn wir zusammen bleiben. Oder seh ich das falsch?

Für 3 personen = max 326 €
Wenn meine Eltern und ich, je eine eigene Wohnun suchen, dann kann es der Arge max 456 € kosten...( für 1Personenhaushalt = 195 und für 2 =261€) Ich dachte die Arge soll sparen. Ja so doch bestimmt nicht!

Und wie geht es dann weiter?

Wir haben uns vor 2 jahren eine Küche für 4000€ gekauft. Die ist dann ja auch umsonst wenn wir ausziehen müssen. Das ist eine Maßanfertigung. Glaube kaum das die so schnell in eine andere Wohnung passt. Das die Arge dann den gesamten Umzug zahlen muss ist klar, aber was passiert dann mit der Küche?

Im Brief steht auch noch, das wenn wir uns nicht bemühen, eine andere Wohnung zu finden, nur noch die angemessenen Unterkunftskosten bezahlt werden.
Das heißt dann für mich, das dann nur noch max 326 euro gezahlt werden und wir dann die differenz zur wahren Miethöhe zahlen? Könnten wir dadurch Probleme kriegen? ( zb Alg2 wird gestrichen ? )

Wie sollen wir nun weiter machen? Erstmal wiederspruch èinlegen? Kann uns da jemand tips geben? Oder gleich zum Anwalt? oder lohnt sich das gar nicht?
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

Andreas23 hat geschrieben:Wenn wir nun aber ausziehen müssen, dann nehmen sich meine Eltern eine eigene Wohnung und ich werde mir dann auch eine eigene suchen. Das kostet dann doch viel mehr als wenn wir zusammen bleiben. Oder seh ich das falsch?

Für 3 personen = max 326 €
Wenn meine Eltern und ich, je eine eigene Wohnun suchen, dann kann es der Arge max 456 € kosten...( für 1Personenhaushalt = 195 und für 2 =261€) Ich dachte die Arge soll sparen. Ja so doch bestimmt nicht!
Hallo
Widerspruch einlegen und genau das als Begründung reinschreiben!
Die Kosten ür die Küche interessiert die Arge gar nicht.
Aber die Mehrkosten für 2 Wohnungen schon.
Schreib auch gleich dazu, daß Du Dir dann eine eigene Wohnung nehmen wirst und daß Sie dann die Umzugskosten für Deine Eltern und für Dich übernehmen müssen!
Genau so werden sie die Erstausstattung für Deine Wohnung übernehmen müssen. Das schreibst Du auch gleich in den Widerspruch rein. Da kommt dann ein nettes Sümmchen auf die Arge zu!
Sollte Euer Widerspruch abgelehnt werden maschierst Du zum Anwalt. Der freut sich über einen weiteren gewonnenen Prozess gegen die Arge!
Die Bearbeitung des Widerspruchs kann unter Umständen sehr lange gehen. Zur Not müsst ihr dann die 70 Euro Differenz ab einem gewissen Zeitpunk selbst bezahlen. Bekommt ihr aber nach der Bearbeitung oder gewonnenem Prozess zurückbezahlt.
Keine Sorge, ihr habt wirklich sehr gute Chancen diesen Prozess zu gewinnen.
Gruß buxi
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Unsere Wohnung ist 1m² zu groß..Auszug?

Beitrag von Corica »

Andreas23 hat geschrieben:Hallo...

Meine Eltern haben gestern Alg2 bewilligung bekommen. Heute bekommen wir einen Brief, das unsere Wohnung nicht angemessen ist. Unsere Wohnung ist 1m² zu groß und rund 70€ zu teuer. Die Mietobergrenze beträgt 326 € für 3 personen.

Ich ( der Sohn-Ü25) bekomme schon paar Monate Alg2 und die Miete wurde anerkannt. Es wurde natürlich durch 3 geteilt. Hätte die Arge da nicht schon lange was sagen müssen?

Wenn wir nun aber ausziehen müssen, dann nehmen sich meine Eltern eine eigene Wohnung und ich werde mir dann auch eine eigene suchen. Das kostet dann doch viel mehr als wenn wir zusammen bleiben. Oder seh ich das falsch?

Für 3 personen = max 326 €
Wenn meine Eltern und ich, je eine eigene Wohnun suchen, dann kann es der Arge max 456 € kosten...( für 1Personenhaushalt = 195 und für 2 =261€) Ich dachte die Arge soll sparen. Ja so doch bestimmt nicht!

Und wie geht es dann weiter?

Wir haben uns vor 2 jahren eine Küche für 4000€ gekauft. Die ist dann ja auch umsonst wenn wir ausziehen müssen. Das ist eine Maßanfertigung. Glaube kaum das die so schnell in eine andere Wohnung passt. Das die Arge dann den gesamten Umzug zahlen muss ist klar, aber was passiert dann mit der Küche?

Im Brief steht auch noch, das wenn wir uns nicht bemühen, eine andere Wohnung zu finden, nur noch die angemessenen Unterkunftskosten bezahlt werden.
Das heißt dann für mich, das dann nur noch max 326 euro gezahlt werden und wir dann die differenz zur wahren Miethöhe zahlen? Könnten wir dadurch Probleme kriegen? ( zb Alg2 wird gestrichen ? )

Wie sollen wir nun weiter machen? Erstmal wiederspruch èinlegen? Kann uns da jemand tips geben? Oder gleich zum Anwalt? oder lohnt sich das gar nicht?
ist der wohnraum richtig berechnet worden ( m² )
meistens gibt es abweichungen von der tatsächlichen m² zahl !
es stimmt nicht alles was im mietvertrag steht.
es gibt seiten im internet. ( wohnraumberechnung )
mach ein aufmaß der wohnfläche gibt es abweichungen,
mit dem vermieter klären. mfg dieter
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

buxi hat geschrieben:
Hallo
Widerspruch einlegen und genau das als Begründung reinschreiben!
Die Kosten ür die Küche interessiert die Arge gar nicht.
Aber die Mehrkosten für 2 Wohnungen schon.
Schreib auch gleich dazu, daß Du Dir dann eine eigene Wohnung nehmen wirst und daß Sie dann die Umzugskosten für Deine Eltern und für Dich übernehmen müssen!
Genau so werden sie die Erstausstattung für Deine Wohnung übernehmen müssen. Das schreibst Du auch gleich in den Widerspruch rein. Da kommt dann ein nettes Sümmchen auf die Arge zu!
Sollte Euer Widerspruch abgelehnt werden maschierst Du zum Anwalt. Der freut sich über einen weiteren gewonnenen Prozess gegen die Arge!
Die Bearbeitung des Widerspruchs kann unter Umständen sehr lange gehen. Zur Not müsst ihr dann die 70 Euro Differenz ab einem gewissen Zeitpunk selbst bezahlen. Bekommt ihr aber nach der Bearbeitung oder gewonnenem Prozess zurückbezahlt.
Keine Sorge, ihr habt wirklich sehr gute Chancen diesen Prozess zu gewinnen.
Gruß buxi
Waren gestern bei der Leistungsabteilung und habe ihr das so auch vorgerechnet. Sie sagte ich soll dann zur arge gehen und mit unseren SB reden und das nochmal so beschreiben. Sie meinte, das es dann wohl eine Einzelentscheidung geben wird. Naja montag ist der Termin :P mal gucken^^ Oder noch zusätlich gleich in den Wiederspruch gehen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Warte doch erstmal bis Montag, ein Wiederspruch dauert eh ca. 3-5 Wochen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

So wir hatten gerade das Gespräch und es war nicht so positiv.

Ich war mit meinen Eltern mit und wir haben das Thema mit den kosten angesprochen ( also das die Arge dann 2 Wohnungen zahlen müßte +umzug ).
Er sagte darauf, das es ihn egal ist, weil sowas kommt täglich.
Dann würde ich halt ein Transporter kriegen das kostet 180 euro und meine Eltern halt eine Umzugsfirma(600-800€). Ich habe ihn dann gefragt ob die Arge nicht sparen möchte. Darauf hat er gesag,t das uns das Geld ja sowieso zu steht und das er es dann auch so verbrauchen darf(also das Geld vom Staat was die Argen zu verfügung haben).

Er hat auch noch behauptet das wenn man ü25 ist und keine Arbeit hat, mit den Eltern auch wieder mit ziehen muss. Ich habe gesagt das ich einen 400 € job tätige. Darauf meinte er, das ich ja in eine eigene Wohnung gehen könnte. Aber ich würde dann mit Arbeit zugeschüttet werden das ich den Bedarf dann alleine decken kann und die Arge dadurch auch wieder sparen würde und die Kosten vom Umzug dadurch wieder reinbekommen..

Ach und er hat gesagt das unsere Wohnung im Jahr fast 1000€ zuviel Kostet. Die 1000€ bezahlt er dann halt mit dem Umzug und holt sich das dann bei mir wieder rein wenn er mich mit Arbeit zuschüttet und dadurch meine Wohnung nicht mehr zahlen muss. ( das hat er nicht wortwörtlich gesagt aber es kommt aber als klare Ansage rüber)

So was sagt ihr nun dazu? ich finde es echt total frech im vergleich zu der Frau in der Leistungsabteilung die uns das empfohlen hat.
Corica
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Beitrag von Corica »

Andreas23 hat geschrieben:So wir hatten gerade das Gespräch und es war nicht so positiv.

Ich war mit meinen Eltern mit und wir haben das Thema mit den kosten angesprochen ( also das die Arge dann 2 Wohnungen zahlen müßte +umzug ).
Er sagte darauf, das es ihn egal ist, weil sowas kommt täglich.
Dann würde ich halt ein Transporter kriegen das kostet 180 euro und meine Eltern halt eine Umzugsfirma(600-800€). Ich habe ihn dann gefragt ob die Arge nicht sparen möchte. Darauf hat er gesag,t das uns das Geld ja sowieso zu steht und das er es dann auch so verbrauchen darf(also das Geld vom Staat was die Argen zu verfügung haben).

Er hat auch noch behauptet das wenn man ü25 ist und keine Arbeit hat, mit den Eltern auch wieder mit ziehen muss. Ich habe gesagt das ich einen 400 € job tätige. Darauf meinte er, das ich ja in eine eigene Wohnung gehen könnte. Aber ich würde dann mit Arbeit zugeschüttet werden das ich den Bedarf dann alleine decken kann und die Arge dadurch auch wieder sparen würde und die Kosten vom Umzug dadurch wieder reinbekommen..

Ach und er hat gesagt das unsere Wohnung im Jahr fast 1000€ zuviel Kostet. Die 1000€ bezahlt er dann halt mit dem Umzug und holt sich das dann bei mir wieder rein wenn er mich mit Arbeit zuschüttet und dadurch meine Wohnung nicht mehr zahlen muss. ( das hat er nicht wortwörtlich gesagt aber es kommt aber als klare Ansage rüber)

So was sagt ihr nun dazu? ich finde es echt total frech im vergleich zu der Frau in der Leistungsabteilung die uns das empfohlen hat.
hast du etwas dagegen das er dich mit arbeit zuschüttet.
ist doch schön für dich.
freue dich!!!!!!!!! dann hast du endlich von diesen freundlichen
menschen ruhe.
es gibt bestimmt viele die sich über arbeit freuen würden !!!!
mfg dieter
buxi
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Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Diese großen Töne des Sbs würde ich mal ruhig abwarten....am Besten sollte man das mal den Medien weiter melden, wie hier wieder mit den Steuergeldern verfahren wird!!!
Das mindeste was Du nun tust, ist zum Anwalt gehen. Laß Dich mal schön beraten, was der dazu meint. Ich würde es in diesem Fall wirklich auf einen Prozeß ankommen lassen.
Mit Arbeit zugeschüttet werde....ist eine Sache aber ne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auch zu bekommen???? Steht auf einem anderen Blatt. Und wenn ers schafft Dir Arbeit zu besorgen, daßß braucht keiner umzuziehen. Wenn er das ganze also so positiv sieht, dann sollte er Euch raten, in der Wohnung zu bleiben, da er Dir ja sowieso bald einen gescheiten Arbeitsplatz vorschlägt!
Mach nicht lange rum und geh zum Anwalt. Wenns so leicht wäre Arbeit zu bekommen, dann gäbe es dieses Forum hier nicht!
Gruß buxi
Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

Corica hat geschrieben:
hast du etwas dagegen das er dich mit arbeit zuschüttet.
ist doch schön für dich.
freue dich!!!!!!!!! dann hast du endlich von diesen freundlichen
menschen ruhe.
es gibt bestimmt viele die sich über arbeit freuen würden !!!!
mfg dieter
Ich habe nichts dagegen aber im welchen Ton er überhaupt mit uns redet, das schon! Ich habe sowas echt noch nicht erlebt. Wie oben schon geschrieben hat die nette Dame von der Leistungsabteilung wohl mehr ahnung. Sie hat uns auch diesen Vorschlag gemacht zum SB zu gehen, weil die Chance sehr groß ist das es so bewilligt wird. Aber das wir so eine "abstoßende" Ablehnung hören hat mich schon sehr erstaunt.
Corica
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Beitrag von Corica »

Andreas23 hat geschrieben:
Corica hat geschrieben:
hast du etwas dagegen das er dich mit arbeit zuschüttet.
ist doch schön für dich.
freue dich!!!!!!!!! dann hast du endlich von diesen freundlichen
menschen ruhe.
es gibt bestimmt viele die sich über arbeit freuen würden !!!!
mfg dieter
Ich habe nichts dagegen aber im welchen Ton er überhaupt mit uns redet, das schon! Ich habe sowas echt noch nicht erlebt. Wie oben schon geschrieben hat die nette Dame von der Leistungsabteilung wohl mehr ahnung. Sie hat uns auch diesen Vorschlag gemacht zum SB zu gehen, weil die Chance sehr groß ist das es so bewilligt wird. Aber das wir so eine "abstoßende" Ablehnung hören hat mich schon sehr erstaunt.
ich bin jetzt 59 jahre alt ( selbständig)
in 2007 war die auftragslage so schlecht, das ich harz 4 beantragen mußte.
ich mußte mir auch so einiges anhören.
wissen sie warum sie keine aufträge bekommen, sie sind zu alt.
ich war noch nie arbeitslos!
ich gebe ihnen ein halbes jahr, dann mache ich ihre gmbh platt.
was sagst du nun.
die haben anweisungen mit den menschen so umzugehen.
mfg dieter
Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

Ich weiß ja nun nicht was man in deinem Fall hätte tun können. Darum bin ich ja auch hier. Aber man muss sich bestimmt nicht alles gefallen lassen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Was ich an allen nicht versthe ist. Wie kan 1m² rund 70€ teuer sein ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Andreas23 »

nein im brief stand das unsere wohnung 1 m² zu groß sei und auch 70 € zu teuer. Also die kaltmiete. Alles andere ist angemessen. Die warmmiete mein ich
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Beitrag von DjTermi »

Dann würde ich dagegen mal Widerspruch einlegen und darauf sich berufen das die Miete ja am XY genehmigt wurde unter dieser Voraussetzung.
Oder gab es irgend wann mal eine Mieterhöhung wo dann auf einmal die Ermessenheit nicht mehr gegeben war ?

Es ist sehr Kompletzier, ansonsten schreib mich mal an und wir können evtl. mal Telefonieren, vor Weinachten möchte ich doch noch mehr als eine gute Tat erbringen ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Andreas23 »

Hab dir vor paar tagen eine pn geschrieben aber hast noch nicht drauf geantwortet :(
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Beitrag von DjTermi »

Sorry bei so vielen die ich am Tag bekomme, kann es was dauern; kümmere mich aber gleich drum ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Andreas23 »

Unsere Wohnungskosten werden nun in ganzer Höhe übernommen. Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Die Frau von der Arge hat uns angerufen und uns das gesagt. Habe gefragt ob wir das auch schriftlich kriegen, da meinte sie nein weil sich die "Bestimmungen" wohl oft ändern.

Aber ich brauch doch was schriftliches oder nicht? Das muss doch gehen
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Beitrag von DjTermi »

Mündlich können alle viel erzählen, ich würde dort hin gehen und das klären. Ich hoffe Du hast Dir denn Namen gemerkt wer das gesagt hat.
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Beitrag von Andreas23 »

Ich war ja da. Also bei der die uns angerufen hat. Sie hat mir das halt gesagt das es so nicht geht und das es in der Akte vermerkt wurde. Wenn ich da wieder hin gehe dann sagt sie mir bestimmt das gleiche :(
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Beitrag von DjTermi »

Dann lass Dir eine Kopie vom Eintrag geben !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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