Anrechnung Urlaubsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
andi1988
Beiträge: 2
Registriert: 30.10.2008 08:44

Anrechnung Urlaubsgeld

Beitrag von andi1988 »

Hallo ich bin neu hier und ich hoffe ich erhalte hier Antworten auf meine Fragen.

Ich bilde mit meinem Vater zusammen eine BG.Meine Vater erhält voll ALG 2 und ich habe eine Ausbildungsstelle.
Ich habe eine Ausbildungsvergütung von knapp 500 Euro.
Ich werde bei meine Vater mit angerechnet was ja in Ordnung ist.Mein Vater erhielt seinen Regelsatz und die Hälfte der Miete.
Bei mir wurde ja mein Geld angerechnet und das Kindergeld so das ich nur noch einen Mietbedarf von 29 Euro hatte.
Im Juli habe ich Urlaubsgeld erhalten.Wir haben nach erhalt der Lohnabrechnung diese auch Ordnungsgemäß an das Jobcenter geschickt.

Nun kam aber ein Anhörungsbogen mit dem Hinweis das ich überzahlt worden wäre.So weit so gut.

Das ich dem Anteil für Unterkunft und Heizung überzahlt worden bin sehe ich ja ein.

Aber mein Vater erhielt ebenfalls den Bogen und darin schreib man ihm das er mit der Leistung zum Lebensunterhalt überzahlt worden sei weil ich ei höheres Einkommen erzielt habe.


Nun möchte ich folgendes wissen.
Das ich für die hälfte der Miete aufkommen muß ist mir schon klar.Diese Kosten hätte ich auch wenn ich alleine wohnen würde.

Aber ist es richtig das meinem Vater weil ich mehr verdient habe Leistungen vom Lebensunterhalt(Regelsatz) abgezogen wird.
Wieso muß ich meinen Vater die Kosten zum Lebensunterhalt ersetzten.

Ich hoffe ich erhalte hier eine Antwort ,ich muß diesen Bogen bald zurückschicken.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo andi1988
Da Du mit Deimen Vater eine BG bildest wird Dein Einkommen, auch Urlaubsgeld angerechnet.
Wäre es möglich das Du Wohngeld beantragst? Wenn Du nämlich mit Wohngeld Deinen Bedarf selbst deckst bist Du nicht mehr in der BG des Vaters, Anrechnerei entfällt für die Zukunft.
Vgl. RZ 7.23
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
andi1988
Beiträge: 2
Registriert: 30.10.2008 08:44

Beitrag von andi1988 »

Hallo Melinde,

erst mal danke für deine Antwort.
Mit Wohngeld beantragen habe ich noch nicht versucht.
Heißt das wenn ich Wohngeld erhalten könnte das ich nicht mehr mit angerechnete werde obwohl ich bei meinem Vater lebe.

Bekommt er trotzdem seinen vollen Regelsatz und die Hälfte der Miete weiter vom Jobcenter?Das ich für die andere Hälfte zuständig bin ist mir klar und auch das ich für mein Essen selbst sorgen muß.
Antworten