Hilfe bei Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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dennis
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Hilfe bei Umzug

Beitrag von dennis »

Hallo

ich bin neu hier und habe ein problem,und breuchte mal eure hilfe.

bin Verheiratet und habe 1 kind,meine ehe scheint denn bach runter zu gehen.

Frage:

Giebt es für Väter die Arbeitslos sind und sich scheiden lassen wollen so was wie eine Erstausstatung?kann man beim Arbeitsamt einen antrag stellen für Mobel (Haushalt) ?

Wäre echt net wenn mir einer weiter helfen könnte,bin ziemlich am ende.

Danke im vorraus

MFG

Dennis
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Dennis,
die einmalige Hilfezahlungen für Erstausstattung der Wohnung sind gem. § 31 Abs. 1 SGB XII in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine Wohnung vorhanden war.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
dennis
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Beitrag von dennis »

Hallo

wie ich auch schon sagte ich bin verheiratet und habe ein kind,und es ist ja normal das bei einer trennug der Haushalt aufgeteilt wird.das heißt, das beide seiten noch einiges für denn haushalt brauchen.da ich arbeitslos bin ist es mir nicht möglich noch, wie zumbeispiel eine WASCHMASCHINE oder ein SCHLAFZIMMER USW mal ebend so zu kaufen.
Giebt es denn da keine möglichkeit?

MFG

Dennis
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die Erstausstattung, Umzugskosten, evtl. Renovierungkosten, Maklergebühr sind als Zuschuss zu übernehmen.

Man muss jedes Teil was man braucht einzeln in eine Liste schreiben und beantragen als Erstausstattung. Z.b Staubsauger, Bett, Schrank, Küche mit E Geräten usw.

Den Antrag schriftlich und per Einschreiben stellen, sonst behaupten die man habe ihn nie gestellt.
Zuletzt geändert von DjTermi am 15.08.2008 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
dennis
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Beitrag von dennis »

Wie hoch is denn die changse das mann vom amt was beckommt?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

99,9 % laut deine situation
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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