Umzug neue Wohnung höhere Miete
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 18.07.2008 12:09
Umzug neue Wohnung höhere Miete
Hallo,
ich heisse Stefanie und bin alleinerziehende Mutter, vor kurzem habe ich Antrag auf Umzug beim Amt gestellt, in meiner jetzigen Wohnung Schimmeln die Fußböden und sämtliche Fenster sind verzogen und Undicht...nun zu meiner frage die Miete der jetzigen Wohnung liegt bei 300 Euro Kalt zzgl 75 euro Nebenkosten und 139 Euro Heizkosten..Ich hätte eine Wohnung in Aussicht die 65 qm hat und ca 430 euro kalt kostet zzgl. 65 euro Nebenkosten die aber in einem Stadtteil von Peine ist ich wohne im moment auf einem Dorf wo die Mieten nicht so hoch sind... Wird mir das genehmigt oder muss ich die Mehrkosten selber tragen...
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen... dankeschön
ich heisse Stefanie und bin alleinerziehende Mutter, vor kurzem habe ich Antrag auf Umzug beim Amt gestellt, in meiner jetzigen Wohnung Schimmeln die Fußböden und sämtliche Fenster sind verzogen und Undicht...nun zu meiner frage die Miete der jetzigen Wohnung liegt bei 300 Euro Kalt zzgl 75 euro Nebenkosten und 139 Euro Heizkosten..Ich hätte eine Wohnung in Aussicht die 65 qm hat und ca 430 euro kalt kostet zzgl. 65 euro Nebenkosten die aber in einem Stadtteil von Peine ist ich wohne im moment auf einem Dorf wo die Mieten nicht so hoch sind... Wird mir das genehmigt oder muss ich die Mehrkosten selber tragen...
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen... dankeschön
Hallo,
Du musst Dir den Umzug in jedem Fall vom Amt genehmigen lassen, ansonsten wird nur maximal die bisherige Miete gezahlt und es gibt dann auch keine Hilfen für Umzugskosten, Kaution, etc.
Frag am besten beim zuständigen Amt, ob wegen des unzumutbaren Wohnen ein Umzug in eine anderen Wohnung möglich ist.
Du musst Dir den Umzug in jedem Fall vom Amt genehmigen lassen, ansonsten wird nur maximal die bisherige Miete gezahlt und es gibt dann auch keine Hilfen für Umzugskosten, Kaution, etc.
Frag am besten beim zuständigen Amt, ob wegen des unzumutbaren Wohnen ein Umzug in eine anderen Wohnung möglich ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

-
- Beiträge: 6
- Registriert: 18.07.2008 12:09
-
- Beiträge: 36
- Registriert: 03.07.2007 17:34
Schimmel
normalerweise ist Schimmel ein Problem, das mit dem
Vermieter zu klären ist, die ARGE hat nichts damit zu tun
Vermieter zu klären ist, die ARGE hat nichts damit zu tun
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 18.07.2008 12:09
Re: Schimmel
vierzehnnothelfer hat geschrieben:normalerweise ist Schimmel ein Problem, das mit dem
Vermieter zu klären ist, die ARGE hat nichts damit zu tun
Das ist mir durchaus bewusst, ich habe meinen Vermieter häufig angesprochen...der ist nicht bereit was zu unternehemen...es ist ja nicht nur das die Fenster sind Undicht und Verzogen und nasse (sichtbar) Innenwände...er ist nicht bereit die Schäden zu beseitigen... ich habe einen 3 Jährigen Sohn und der ist dauernd krank... also finde ich das nicht sehr lustig...
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Wir haben in Hamburg ein Amt für Wohnungspflege und Wohnraumschutz, ob es so etwas bei Euch auch gibt musst Du mal bei den Behörden oder beim Mieterverein rumfragen.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 18.07.2008 12:09
Ist ja alles gut und schön, aber beantwortet meine Frage nicht wirklich da mein Vermieter so oder so nicht bereit ist die Schäden zu beheben da rede ich gegen eine Wand, er sagte das wenn ich noch mehr Schäden gelten machen würde das er das Haus verkaufen wird und allen Mietern kündigt........ Meine frage war lediglich ob die Miete der neuen Wohnung angemessen ist... oder ich mich nach einer anderen umsehen muss...