Fragen zum Umzug und Kindesunterhalt/Kindergeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Fragen zum Umzug und Kindesunterhalt/Kindergeld

Beitrag von lexi4 »

Hallo bin neu hier :)
Ich lebe noch in bayern und ziehe jetzt zum 1.8. um nach ulm.
jetzt war ich heute auf der zuständigen arge um meinen antrag zu stellen.
bisher war ich mir meinem sohn in einer bedarfsgemeinscheft und nun folgendes... mein sohn hat gerade seine ausbildung zum Kinderpfleger beendet leider prüfung nicht bestanden :( er beginnt in ulm zum 8.9. eine 2 ausbildung zum schreiner war schon vorher geplant. er wird im august 18 nun hat mir die dame heute erklärt das er keinen anspruch auf zahlungen hat???
sein unterhaltsanpruch an seinen vater endet zum 1.8. und kindergeld muß neu beantragt werden?
Kann mir irgendjemand dringend auskunft geben ob ich jetzt für meinen sohn gar nix mehr bekomme???
sie hat irgendwas gesagt das ich auch nur noch die halbe miete dadurch bekomme? ja wäre denen denn lieber mein sohn macht gar nix und meldet sich auch bei denen an? Bitte ich brauche dringend eine auskunft:..
lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

Bitte kann mir keiner helfen?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo lexi4
Gesagt wird so viel. Schriftlichen Bescheid abwarten und dann weitersehen.
Wenn die Ausbildung durch Bafög oder BAB gefördert werden kann sind diese Leistungen vorrangig. Also alle Anträge stellen, auch beim Alg2 den Sohn weiterhin als Mitglied der BG angeben. Kindergeldantrag nicht vergessen.
Lies Dich mal durch den § 7 SGB II, die dazugehörigen Durchführungsanweisungen und stöber in den Fachinfos zum SGB II.
Lass Dich nicht von mündlichen Aussagen durcheinanderbringen, schriftlich zählt. Abgesehen davon hätte man Dich beraten und über die weiteren Möglichkeiten aufklären müssen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lexi4
Beiträge: 9
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Beitrag von lexi4 »

hallo melinde,vielen dank für deine antwort. bin echt total fertig :(
ich dachte jetzt wird alles besser,und immer noch kommt es schlimmer.
hab totale angst das es noch weniger wird als es eh schon ist,und das reicht doch kaum :(
ich werde mich durchlesen und die anträge stellen,fall etwas unklar ist darf ich dann wieder schreien? :oops:
lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

jetzt fällt mir da noch was ein,wenn mein sohn keinen anspruch hat wie wird er dann krankenversichert?
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich dachte immer der KIndesunterhalt läuft solange das Kind in Ausbildung ist weiter ????
Kindergeld gibts auch solange der Sohn in Ausbildung ist!
LG
Silvia
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lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

hallo... das ding ist mein sohn wird 18.
es ist die 2te ausbildung.
und hat nix mit der ersten zu tun.

ich bin echt am ende.

keine ahnung wie ich das schaffen soll wenn er nicht mehr in der bedarfsgemeinschaft ist.

dachte auch die ersten 6 monate zahlen die die miete komplett.

ich kenn mich gar nicht mehr aus :?: :?: :?:
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Sagtest du nicht, dass er die Prüfung nicht geschafft hat und somit auch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat???? Also müsste der Vater doch weiter Unterhalt zahlen. Wer weis das hier denn ...Hallo profis !!! :D

Wenn dein Sohn Einkommen hat ist das normal so, dass sein Kindergeld wie auch der Unterhalt auf das ALG II angerechnet wird.
Von seinem LOhn sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei und vom Rest sind 20 % anrechnungsfrei.

Ihr würdet dann als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden .

So ist es meiner Meinung nach normal.
Was die Dame dir da erzählt hat kann ich leider auch nicht nachvollziehen. Aber unsere Profis ( Hallo Melinde, Hallo DjTermi :D ) die wissen da bestimmt genauer Bescheid !

Lieben Gruß und Kopf hoch ...
Silvia
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lexi4
Sohnemann zieht doch mit nach Ulm, bleibt also erstmal weiterhin in der BG.
Wenn er die Schreinerlehre anfängt und mit seinem Einkommen den eigenen Bedarf decken kann fällt er erst raus.
Krankenversichert ist ein erwerbsloses Kind in der Familienversicherung bis zum 23. Lj. nicht nur bis zum 18.
Eltern sind bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig.
Kopf hoch, Anträge stellen und weitersehen.
Lieben Gruss an alle
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lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

Hallo zusammen und danke für eure hilfe.

Also es ist so, Unterhalt bekommt er vom vater definitiv nicht mehr,da es die 2 te Ausbildung ist,und sie nicht an die erste angelehnt ist.


Kindergeld ist beantragt.

Gott ich hoffe das geht alles glatt,mittlerweile hab ich nur noch magenkrämpfe.
die machen mich irre...

schön das es leute wie euch gibt.

super forum.
danke und einen schönen tag :wink:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lexi4
Mach Dich nicht fertig, trink eine Tasse Kamillentee, das hilft dem Magen. Oder ein Glas Milch. Geh´ in der Sonne spazieren und lenk Dich ab durch anschauen schöner Dinge. Wieviele kleine Krabbeltiere es doch in einem Stück Wiese gibt. Schau ihnen zu wie sie wimmeln.
Und dann kommt eine Gruppe kleiner Zwerge, die machen Rast auf dem Weg zum Beerensammeln. Phantasier´halt etwas vor Dich hin und Du wirst sehen wie gut diese Ablenkung tut.
Gruss
und schönen Tag noch.
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lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

Danke melinde ich werds versuchen :lol:
lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

Hallo alle zusammen,also jetzt habe ich meinen Umzug endlich hinter mir...
die vom Amt machen micht irre,hier ist es so das ich einen Teil des geldes von der Stadt bekomme,das sind die Kosten für die heizung und untekunft,von denen habe ich noch gar nix gehört,und ich steh da... das war die dame die mir erklärt hat das mir nur die halbe miete zusteht. den anderen teil bekomme ich von der arge,das ist das zum leben,von denen habe ich jetzt für august 351 euro bekommen???

tja... ich weis nicht wer mir sagen kann ob das alles so richtig ist,ich habe doch vorher auch viel mehr bekommen,aber meinen bescheid von meiner alten arge wollte keiner sehen.

am do. muß ich zum arbeitsvermittler???
was kommt denn da auf mich zu? war da noch nie. hatte bei der alten arge nur die anweisung 5 bewrbungen zu schreiben: was ist diese eingliederungsvereinbarung? muß ich das unterschreiben? ach ich bin echt fertig,ich kenn mich nicht aus und habe biemanden der beschei weis...Außer Euch vielleicht :wink: hoffe auf schnelle hilfe... und hoffe euch gehts soweit gut.
ansonsten gefällts mir hier ganz gut im Schwabenländle
lexi4
Beiträge: 9
Registriert: 07.07.2008 14:47

Beitrag von lexi4 »

keiner der mir sagen kann was da beim arbeitsvermittler auf mich zukommt??? :(
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