Hallo
hab am 5.6 ALG 2 beantragt weil ich mama geworden bin und meine ausbildung unterbrechen werde (für ein jahr).ich und der vater des kindes sind zwar noch ein paar wohnen aber nicht zusammen.
also bin ich ja alleinerziehent.so habe den antrag gestellt und dann kamen zwei außendienstmitarbeiterinnen vorbei und da war mein freund gerade da.hatte auch ein paar klamotten und seine zahnbürste und sein duschgel bei mir.nunja haben die alles aufgeschrieben.heute musste ich wieder zur arge und sollte die sachen (lohnnachweis usw.) von meinem freund vorbringen.ich sagte dennen das der nicht bei mir wohne und habe dennen seinen mietvertrag vorgelegt (davon wurde eine kopie gemacht) aber das reiche nicht meinte meine sachbearbeiterin und ich solle eine kopie von seinem ausweis mitbringen ich habe dann für morgen früh einen termin bekommen.habe die aber heute noch dem termin nochmal angerufen und gefragt ob die meldebescheinigung auch ging.habe die dann noch vorbei gebracht (allerdings war meine sachbearbeiterin nicht da (mittagspause) und da habe ich´s an der info abgegeben,die frau reichts an meine sachbearbeiterin.
und nun meine frage: Damit habe ich doch eigentlich bewiesen das mein freund wirklich nicht bei mir wohnt oder kann die das immernoch anzweifeln???
Liebe grüße
wir der antrag doch abgelehnt???HILFE
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo bianca19
Dumm gelaufen mit dem Hausbesuch würde ich erstmal sagen. Ohne Anmeldung läuft das nicht.
Als Vater hat der Freund das Recht sein Kind zu besuchen, auch über Nacht. Als Gast kann er sich bis zu 6 Wochen bei Dir aufhalten bevor der Vermieter Rabbatz machen kann, das mal vorweg.
Der Nachweis das ihr nicht zusammen wohnt geht mit der Meldebestätigung Deines Freundes. Bezieht er ebenfalls Alg2 muss mit „Besuchen“ an seiner Adresse gerechnet werden. Befragt der Aussen- und Ermittlungsdienst Nachbarn oder Vermieter ist das rechtswidrig, die daraus gewonnenen Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. Wissen die zwar, machen es trotzdem gerne.
Die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters werden sowieso geprüft, wegen Unterhalt für das Kind und Dich. Dazu muss ARGE sich aber direkt an den Freund wenden und nicht Dich als Postboten benutzen.
Vergiss nicht die Übernahme der Fahrtkosten zu beantragen, Du tauchst da ja nicht aus Lust und Dollerei auf sondern weil man Dich einbestellt hat.
Beratung und Unterstützung, wende Dich doch mal hierhin„Fragen rund um das ALG II ? Probleme mit der ARGE ?“
Gruss
Dumm gelaufen mit dem Hausbesuch würde ich erstmal sagen. Ohne Anmeldung läuft das nicht.
Als Vater hat der Freund das Recht sein Kind zu besuchen, auch über Nacht. Als Gast kann er sich bis zu 6 Wochen bei Dir aufhalten bevor der Vermieter Rabbatz machen kann, das mal vorweg.
Der Nachweis das ihr nicht zusammen wohnt geht mit der Meldebestätigung Deines Freundes. Bezieht er ebenfalls Alg2 muss mit „Besuchen“ an seiner Adresse gerechnet werden. Befragt der Aussen- und Ermittlungsdienst Nachbarn oder Vermieter ist das rechtswidrig, die daraus gewonnenen Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. Wissen die zwar, machen es trotzdem gerne.
Die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters werden sowieso geprüft, wegen Unterhalt für das Kind und Dich. Dazu muss ARGE sich aber direkt an den Freund wenden und nicht Dich als Postboten benutzen.
Vergiss nicht die Übernahme der Fahrtkosten zu beantragen, Du tauchst da ja nicht aus Lust und Dollerei auf sondern weil man Dich einbestellt hat.
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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