Guthaben bei Betriebskostenabrechnung aus Hartz4-freien Jahr

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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tscheki08
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Guthaben bei Betriebskostenabrechnung aus Hartz4-freien Jahr

Beitrag von tscheki08 »

Hallo, ich habe heute gleich 4 große Briefumschläge von der Arbeitsagentur bekommen, es wird mir vorgeworfen, dass ich zu viel Geld erhalten habe. Ich war im Jahr 2006 noch in Arbeit, habe also keine Hartz4-Leistungen vom Arbeitsamt erhalten. Hartz4 empfänger bin ich seid Juni 2007, nun habe ich am 24.12.2007 eine Betriebskostenabrechnung von 2006 (Hartz4-freie Zeit) bekommen, mit einen Guthaben, dieses Guthaben wurde mir dann im Januar 2008 an mein Hartz4-einkommen mit angerechnet. :evil:
Ich verstehe nur nicht warum :( , ich habe im Jahr 2006 die Betriebskosten doch aus meiner eigenen Kasse bezahlt und somit steht mir das Geld doch zu oder nicht? Was wäre gewesen wenn ich dass Geld schon Anfang 2007 bekommen hätte, ich werde jetzt dafür bestraft, dass mir meine Wohnungsgesellschaft, das Guthaben erst so spät auszahlt und muß jetzt etwas abgeben was ich selber eingezaht habe und somit mein "Vermögen" ist und einen gewisses Vermögen kann man ja besitzen(also ich rede hier aber nur von 300EURO) oder nicht?? :?:
...würde mich um schnelle Antwort freuen-sollte ich einen Anwalt nehmen :?:
Grüßchen :D
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wieder eine m.W. nicht geklärte Frage. Einkommen oder Vermögen?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ist natürlich blöd, aber ich vermute mal, da gilt wieder das Zuflussprinzip.

Andersrum, was hättest Du gemacht, wenn statt dem Guthaben eine fette Nachzahlung fällig gewesen wäre :lol: ?
tscheki08
Beiträge: 4
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Beitrag von tscheki08 »

dann hätte ich diese natürlich bezahlt, bei einer Nachzahlung hätte ich die Rechnung wesentlich früher bekommen und da war ich ja noch nicht Hartz4 er... also das Amt sieht es als Einkommen nicht als Vermögen, somit ist es auch egal aus welchen Jahr es stammt,habe die Antwort doch noch selber rausbekommen. :roll:
Doof ist nur dass ich für etwas beschuldigt werde, was ich garnicht getan habe, die haben immer rechtzeitig alle Unterlagen bekommen
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