Harz IV und Vermietung von Eigentum?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Dragon2004
Beiträge: 1
Registriert: 18.05.2008 18:13

Harz IV und Vermietung von Eigentum?

Beitrag von Dragon2004 »

Hallo Leute

Ich hab da ma ne kleine Frage und zwar nehmen wir einmal an ich bin Besitzer eines Hauses und meine Mutter würde dort mit mir wohnen in einer eigenen Etage und sie bekommt Harz IV würde die Arge die Miete übernehmen und oder müsste ich für sie aufkommen?

Hoffe ihr könnt mir diese Frage beandworten. :oops:

Liebe Grüße
Patrick
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Patrick
Wenn Deine Mutter mit Dir einen Mietvertag macht, so wie fremde Menschen das miteinander machen als Mieter und Vermieter sehe ich kein Problem das ihre Mietkosten anerkannt werden wenn die Angemessenheitsgrenzen eingehalten werden. Sie muss allerdings einen eigenen Haushalt führen und nicht gemeinsam mit Dir wirtschaften. Sonst werdet ihr als Haushaltsgemeinschaft angesehen und was das bedeutet kannst Du hier genauer nachlesen.
Die Mieteinnahmen musst Du natürlich beim Finanzamt als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung angeben. Der gläserne Mensch, gerade bei Verträgen zwischen Verwandten ist sehr gläsern. (Datenabfrage)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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