Hallo,
kleine Vorgeschichte:
ich bin letztes jahr wieder in meine Heimatstadt zurück gezogen - bin vorerst bei meinen eltern eingezogen (die wohnen zur miete und ich konnte erstmal ins gästezimmer einziehen)
bin gelernte kinderpflegerin und hatte für dieses jahr einen festen ausbildungsplatz zur erzieherin.
jetztige situation wäre folgende, dass ich schwanger bin - mein freund aber aus beruflichen gründen nicht mit mir zusammen ziehen kann, da er 400 km weiter weg wohnt. ( noch ca 2-3 jahre)
ich bin zum amt hin und dem sacharbeiter meine story erzählt. er teilte mir mit, dass wenn ich eine wohnung habe ( bis 405 euro warm), läuft das geld ( bekomme jetzt nichts, da ich ja noch bei meiner mutter wohne und die zuviel verdient)
nach langem suchen habe ich eine wohnung gefunden und war eben beim amt. mein sacharbeiter ist krank und ich musste mit einer anderen Vorlieb nehmen. Sie sagte mir, dass sie mir die wohnung nicht genehmigen wird, weil.... ich könnte ja trotz eigener wohnung weiterhin bei meiner mutter wohnen bleiben und das geld "sparen" . ich würde keine wohnung benötigen, da ich doch mit dem baby in einem zimmer bei meiner mutter wohnen könnte. Wäre etwas schwer, aber machbar.
und da ich jetzt gerade keine leistungen beziehe, habe ich auch nicht das recht jetzt oder später (auch mit kind) leistungen zu bekommen.
gibt es jemand , der in fast der gleichen situation war? und kann mir ratschläge geben?
liebe grüße heike
schwanger und abgelehnt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Heike
Kennt diese Vertretung nicht ihre Pflichten zur Beratung nach geltendem Recht?
In SGB II § 9 steht: „…… (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut….“
Einkommen der Eltern ist bei schwangeren Kindern, auch wenn sie als unter 25-jährige noch der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet werden nicht massgeblich.
Nicht auf gesagtes, auf schriftlichen Bescheid bestehen. Dann Widerspruch einlegen.
Am besten wäre es allerdings wenn Du Dich an den Dienststellenleiter der ARGE wendest der diesem hanebüchenden Unsinn den diese Vertretung verzapft hat ein Ende setzt.
Lies Dich durch das SGB II, schau in die Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II und geh´ nicht ohne Begleitung zu ARGE.
Du hast das Recht das man Dir die gesetzliche Grundlage für Entscheidungen mitteilt.
Nimm das Wohnungsangebot und den Nachweis der Schwangerschaft mit, dann beantragst Du auch gleich Umstandskleidung u.s.w. Gibt es ab der 12. SSW.
Gruss
Kennt diese Vertretung nicht ihre Pflichten zur Beratung nach geltendem Recht?
In SGB II § 9 steht: „…… (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut….“
Einkommen der Eltern ist bei schwangeren Kindern, auch wenn sie als unter 25-jährige noch der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet werden nicht massgeblich.
Nicht auf gesagtes, auf schriftlichen Bescheid bestehen. Dann Widerspruch einlegen.
Am besten wäre es allerdings wenn Du Dich an den Dienststellenleiter der ARGE wendest der diesem hanebüchenden Unsinn den diese Vertretung verzapft hat ein Ende setzt.
Lies Dich durch das SGB II, schau in die Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II und geh´ nicht ohne Begleitung zu ARGE.
Du hast das Recht das man Dir die gesetzliche Grundlage für Entscheidungen mitteilt.
Nimm das Wohnungsangebot und den Nachweis der Schwangerschaft mit, dann beantragst Du auch gleich Umstandskleidung u.s.w. Gibt es ab der 12. SSW.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
Danke für deine Antwort.
ich werde die tage mit meiner Mutter nochmal zum Amt gehen.
Als ich vor 2 wochen bei meinem Sacharbeiter war, hat er sich den Mutterpass kopiert und mir mündlich zugesagt, dass ich leistungen erst dann beziehen kann, wenn ich eine Wohnung habe.
ich bin sauer, dass die Sacharbeiter untereinander so verschiedene Dinge erzählen. Man weiß schon garnicht mehr, welchem S-arbeiter man nun glauben kann.
Die können doch nicht von mir verlangen, dass ich mit einem Baby in einem 12 qm² Zimmer wohne.
ich verstehe einfach nicht, wieso ich jetzt nicht wenigstens etwas geld bekomme oder wenigstens nur die Krankenversicherung. Meine Mutter liegt zwar über dem Satz aber die hat auch ihre laufenden Rechungen zu zahlen und somit bleibt nicht viel übrig)
ich bin in der 12 Woche und Schwangerschaftskleidung kann ich mir erst dann kaufen, wenn das mit dem geld läuft.
ich muss ja schon meine Krankenversicherung mit 130 euro monatlich selber zahlen.
ich hoffe, dass ich beim nächsten mal mehr erfolg habe.
Danke für deine Antwort.
ich werde die tage mit meiner Mutter nochmal zum Amt gehen.
Als ich vor 2 wochen bei meinem Sacharbeiter war, hat er sich den Mutterpass kopiert und mir mündlich zugesagt, dass ich leistungen erst dann beziehen kann, wenn ich eine Wohnung habe.
ich bin sauer, dass die Sacharbeiter untereinander so verschiedene Dinge erzählen. Man weiß schon garnicht mehr, welchem S-arbeiter man nun glauben kann.
Die können doch nicht von mir verlangen, dass ich mit einem Baby in einem 12 qm² Zimmer wohne.
ich verstehe einfach nicht, wieso ich jetzt nicht wenigstens etwas geld bekomme oder wenigstens nur die Krankenversicherung. Meine Mutter liegt zwar über dem Satz aber die hat auch ihre laufenden Rechungen zu zahlen und somit bleibt nicht viel übrig)
ich bin in der 12 Woche und Schwangerschaftskleidung kann ich mir erst dann kaufen, wenn das mit dem geld läuft.
ich muss ja schon meine Krankenversicherung mit 130 euro monatlich selber zahlen.
ich hoffe, dass ich beim nächsten mal mehr erfolg habe.