Frage zu Mietkostenübernahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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nic_1974
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Frage zu Mietkostenübernahme

Beitrag von nic_1974 »

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage zur Übernahme von Mietkosten...
Nachdem ich jetzt schon seit Jahren einen Teil meiner Mietkosten selber trage, frage ich mich doch, welche Unterschiede bei der Übernahme gemacht werden.
Kurz erklärt: Bin Alleinerziehend, habe eine 65 qm Wohnung und zahle derzeit eine Warmmiete von 394 Euro (302 Euro KM, 52 Euro Heizung und 40 Euro NK). Davon wird nur 317,51 Euro anerkannt. (268 Euro KM und die Heizkosten.) Nebenkosten werden nicht gezahlt.

Vor kurzem ist in unserem Haus ein junges Pärchen eingezogen, die beide Hartz 4 erhalten. Deren Wohnung ist gleich groß wie meine, aber teurer, da der Vermieter die Miete angepasst hat.
Sie bekommen die volle Miete übernommen, inkl. kompl. Heiz- und NK. (Habe den Bescheid gesehen.)
(Mir sagte man auf Nachfrage, dass mir mit 2 Personen max. 268 Euro KM übernommen werden.)

Ich frage mich doch, mit welchem Mass gemessen wird.
Habe schon nach neuen Wohnungen gesucht, aber für die 268 Euro KM, die die Arge übrnimmt, bekomme ich ja gerade mit Glück eine 45 qm Wohnung, selbst die günstigste lag bei 259 Euro.

Ist das OK? Bin niemand, der sich ständig beschwert, von daher wollte ich erst mal hören, was Ihr dazu sagt, ehe ich mir einen Termin bei der Arge geben lasse...

Wäre wirklich dankbar, über eine Antwort, ach ja, wohne im Kreis Aachen, falls das wichtig ist.

Viele Grüße
Nic_1974
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

Fordere von Deiner Arge eine schriftliche Aufstellung der Kosten, was angemessenen Wohnraum in Deiner Region betrifft. Du hast das Recht es schriftlich einzufordern. Es muß detailliert aufgelistet werden wie hoch die Kaltmiete, Heizkosten und Nebenkosten sein dürfen. Wenn sie Dich fragen, wofür Du das brauchst, sagst Du: für Deinen Anwalt.

Dann wirst mal sehen, was passiert.....

Auf mündliche Aussagen der Argemitarbeiter darfst Du überhaupt nichts geben!

Gruß buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

buxi hat geschrieben: Auf mündliche Aussagen der Argemitarbeiter darfst Du überhaupt nichts geben!
Na ja so ganz auch wieder nicht, weil dann können wir ja alle SB zu Hause bleiben, wenn man uns gasrkein Glauben - Wissen mehr schenkt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nic_1974
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Beitrag von nic_1974 »

Hallo,

aber ist es nicht eigentlich so, dass Nebenkosten übernommen werden?
Habe gestern irgendwo gelesen, dass sie bis ca. 1 Euro pro qm übernommen werden. (Leider finde ich nirgendwo konkrete Angaben, wie es hier im Kreis gehandhabt wird.)

Aber selbst da liege ich ja mit meinen NK weit drunter....

Und falls sich herausstellt, dass es ein Fehler seitens der Arge war, bekommt man evtl. rückwirkend etwas nachgezahlt?

Schönes Wochenende wünsch ich Euch,

Gruß Nicole
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo Nicole, Du hast absolut recht, natürlich muß die Arge Nebenkosten, Heitzkosten und Kaltmiete übernehmen. Sofern die Kosten "angemessen" sind. Und sollten sie es tatsächlich nicht sein, muß sie es anteilmäßig übernehmen. Findest Du also auf Deiner Abrechnung der Arge, diesen Posten nicht, so ist was faul.
Du hast die Möglichkeit, falls die Widerspruchsfristen von 1 Monat überschritten sind, im Nachhinein einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB XII zu stellen. Mit der Bearbeitung dauerts immer sehr lange, das sei schon mal im Vorfeld erwähnt. Aber sollte das dann abgelehnt werden, kannst Du einen Anwalt beauftragen.
Gruß buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

So ich habe mich mal Schlau gemacht.
nic_1974 hat geschrieben: (Mir sagte man auf Nachfrage, dass mir mit 2 Personen max. 268 Euro KM übernommen werden.)
Da habe ich aber andere Informationen erhalten

Personenanzahl:2
Angemessene Wohnfläche:60 qm

Angemessene Höchstmiete:300,00 € bis 315,00 €
(Grundmiete)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nic_1974
Beiträge: 8
Registriert: 28.09.2006 15:48

Beitrag von nic_1974 »

Erstmal danke, da weiss wohl die rechte Hand nicht, was die linke tut... ;-)

Habe für nächste Woche einen Termin bekommen und werde das dann mal ansprechen.

Beim letzten Termin habe ich meinen SB darauf angesprochen (Finanzen werden wieder von einem anderen bearbeitet) und er hat extra nachgeschaut und mir dann die Info mit den 268 Euro gegeben....
(Das beste ist ja noch, dass ich letztes Jahr mein Guthaben der Nebenkosten zurückzahlen musste, obwohl ich die ja anscheinend gar nicht von der Arge bekomme... :shock: )

Bin ja mal gespannt, was er dann dazu sagt....

Viele Grüße
Nicole
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