So, ich mach mir gerade Gedanken, wie ich das mit der Urlaubsrückmeldung schaffen soll, hab in den Sommerferien eine Woche, von Samstag bis Samstag Urlaub gebucht. Bin in soz.vers.pfl. Tätigkeit und bekomme ergänzend ALGII.
Letztes Jahr wars so, daß ich mich einen Tag nach Urlaubsrückkehr persönlich am Schalter einfinden musste.
Mein Schalter hat täglich aber nur bis 12:00 Uhr geöffnet. Meine tägliche Arbeitszeit geht aber bis 12:30. Eine Nachmittagsöffnungszeit wird bei meinem Jobcenter nicht angeboten.
Was kann ich da tun?
Danke für Antworten, Gruß buxi
Urlaubsrückmeldung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wenn Du das so genannte „ergänzende ALG II“ beziehst, weil Du zum Beispiel einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausübst und mehr als 400 Euro monatlich verdienst, habst Du Anspruch auf Urlaub entsprechend deines Arbeitsvertrages.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
DJ termi bitte nochmal meine Anfrage durchlesen......es geht nicht um den Urlaubsanspruch sondern um die Organisation der Rückmeldepflicht im Jobcenter zu den Öffnungszeiten, die alles andere als arbeitnehmerfreundlich sind.
Ich habe eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über 400 € und habe 30 Tage Urlaubsanspruch. Besteht da überhaupt die persönliche Rückmeldepflicht im Jobcenter nach Rückkehr aus dem Urlaub?
Gruß buxi
Ich habe eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über 400 € und habe 30 Tage Urlaubsanspruch. Besteht da überhaupt die persönliche Rückmeldepflicht im Jobcenter nach Rückkehr aus dem Urlaub?
Gruß buxi
Was ich damit sagen möchte ist: Das Du dich beim Amt geanricht AN und Abmelden müsstest. Wobei jetzt wieder der Fall auch sein kann das die dich anschreiben was Du da mal hinkommen solls und Du bist garnicht da. Irgend wie fehlt nach meiner Meinung da ein Gesetz wie das genau gemacht werden muss. Evtl. gibts diesen, nur dann weiss ich das leider nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.