20jährige Tochter...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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MichaelW
Beiträge: 111
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20jährige Tochter...

Beitrag von MichaelW »

Eine 20jährige Tochter hat ihre Ausbildung beendet und wird danach arbeitslos. Da es eine schulische Ausbildung war, gibt es kein ALG 1.
Sie wohnt noch bei den Eltern.
Hat sie Anspruch auf ALG 2?
Ist das Einkommen der Eltern maßgebend? Muß dieses angegeben werden?
Wäre die Sache anders, wenn die Tochter über 25 ist und auch noch bei de Eltern wohnen bleibt?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo Michael
Mit 20 wird sie der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugeordnet, ein Anspruch auf Leistung ergibt sich nur bei Bedürftigkeit. Der ganzen BG.
Also Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden abgefragt und der ganze Zirkus.
Kindergeld ist bis zur Vollendung des 21. Lj. möglich wenn kein Arbeitsplatz vorhanden.
Als ü 25 jährige bildete sie eine eigene BG, Angelegenheiten der Eltern wären unerheblich.
Schau mal bei Wohngeld ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Danke für die klare und kompetente Antwort!
Das mit dem Kindergeld ist jetzt noch interessant.
Die Tochter ist jetzt 20,5 Jahre alt. Also gibt es noch 1,5 Jahre Kindergeld, richtig? Nur unter bestimmten Voraussetzungen? Muß sie sich dafür z.B. als arbeitslos und arbeitssuchend melden. Oder was muß man sonst noch tun, um das zu bekommen?
Danke schon jetzt für die Mühe!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Michael
Kindergeld schau mal hier. Da steht alles genau und die Formulare gibt es da auch.
Bei der Telefonnummer nicht die teure 0180 Nummer nehmen, in dieser Suchmaschine erscheint dann die Klarnummer wenn Du als Suchwort/Firma Familienkasse eingibst.
Beim Faxverzeichnis haben die keine 0180-Abzockerei.
Macht doch keine Mühe, wir helfen gerne und jederzeit (sofern am Computer anwesend) :)
Gruss
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