Ausziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Winnymaus
Beiträge: 3
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Ausziehen

Beitrag von Winnymaus »

Hallo, ich habe mich gerade neu angemeldet und hoffe auf Hilfe!

Ich möchte endlich ausziehen und eine eigene Wohnung haben. Im moment wohne ich noch bei meinen Eltern und kriege Hartz 4. Bei meine Eltern bezahle ich auch Miete, habe aber nur ein 9 m² großes Zimmer. Und es wird mir hier langsam zu eng, jedesmal hat man Streitigkeiten und Diskussionen mit den Eltern und das nervt langsam echt. Ich bin 28 Jahre alt. Ich hätte auch schon eine Wohnung in aussicht die sehr günstig ist. Das ich es vorher beantragen muß und es mir vom Amt bewilligen lassen muß das weiß ich.

Aber wie hoch darf die Miete im Raum Northeim sein?

Und steht mir Renovierungskosten zu?

Kann ich überhaupt einfach so eine Wohnung beantragen, obwohl meine Eltern mich nicht rausschmeißen? Weil so verstehe ich mich ja mit meinen Eltern, aber es ist einfach zu eng und dadurch kommen dann die Streitigkeiten.

Und wie sieht das mit der Erstausstattung aus? Sowie Waschmaschiene, Herd und so?

Ich habe als einziges ein Bett schon, aber mehr noch nicht.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiter helfen könnt!

LG Winnymaus
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Winnymaus
Zu den Kosten für Northeim habe ich nur diesen Mietflyer gefunden aber vielleicht hat man hier beim DGB Göttingen nähere Infos.
Erstausstattung beantragen, bei Ablehnung Widerspruch und das restliche Prozedere. Natürlich erst wenn die Wohnung und der Umzug klar gehen. Wegen besserer Argumente. Denn wenn umgezogen werden darf geht das ja schlecht in eine gähnend leere Bude ohne Herd und so.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Winnymaus
Beiträge: 3
Registriert: 24.02.2008 18:01
Wohnort: Northeim

Beitrag von Winnymaus »

Danke Melinde!

Ich war heute schon beim Amt und hab mir den Zettel geholt für den Vermieter. Ich darf 50 m² haben und für den Langkreis Northeim darf ich eine Miete von 265 Euro haben, Heizkosten gehen extra.

Wenn ich nun die Erstaustattung beantrage, kommen die vorher gucken was ich brauche? Oder wie ist das?

LG Winnymaus
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Winnymaus hat geschrieben:

Wenn ich nun die Erstaustattung beantrage, kommen die vorher gucken was ich brauche? Oder wie ist das?

LG Winnymaus
Hallo,
das machen nicht alle Kommunen so, es gibt welche die Dir einfach glauben was Du schreibst.
Ich hoffe das kein anstoss bezüglich Hausbesuche und datenschutz :D


Gruß Termi
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Winnymaus
Beiträge: 3
Registriert: 24.02.2008 18:01
Wohnort: Northeim

Beitrag von Winnymaus »

Danke, naja und wenn sie gucken kommen ich hab ja nix zu verbergen :D
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