Hallo allerseits!!
Mein problem: ich habe ,während ich noch einen job hatte, eine reise gebucht. Diesen job hab ich jetzt verloren und musste wieder zur arge.
Nächsten Dienstag geht der flieger - hab aber natürlich termine beim amt....jemand erfahrung mit sowas und hat einen tip/ info für mich?
Urlaub während alg2?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mit der Bestätignung vom Reisebüro zur ARGe und dann sollte es da keine Probleme geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
vielen dank für die antwort schonmal!!
leider ist es, wie ich heute erfahren habe, bei mir so:
der flug wurde von einem bekannten erst 1 tag NACH meinem jobverlust gebucht.
es ist auch keine reise sondern nur flüge,die gebucht wurden.
erwähnen sollte ich vielleicht auch, dass das ganze 4 wochen dauern soll- ich somit fast 1 monat dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stünde.....
ich denke, was anderes als die karten auf den tisch legen bleibt mir nicht übrig- vielleicht trotzdem noch jemand ne anmerkung wie ich mich vielleicht am geschicktesten/ bzw. auf keinen fall verhalten sollte?
leider ist es, wie ich heute erfahren habe, bei mir so:
der flug wurde von einem bekannten erst 1 tag NACH meinem jobverlust gebucht.
es ist auch keine reise sondern nur flüge,die gebucht wurden.
erwähnen sollte ich vielleicht auch, dass das ganze 4 wochen dauern soll- ich somit fast 1 monat dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stünde.....
ich denke, was anderes als die karten auf den tisch legen bleibt mir nicht übrig- vielleicht trotzdem noch jemand ne anmerkung wie ich mich vielleicht am geschicktesten/ bzw. auf keinen fall verhalten sollte?
Ehrlichkeit ist der beste weg in diesem Fall, sollte Dir was passier ( Gott bewahre ) gibt’s mächtig Ärger und das nicht nur von der Krankenkasse.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.