Hallo erstmal,
bin neu hier, lese jetzt seit einigen Stunden im Forum, finde aber keine Antwort auf mein Problem.
Ich bin 40, lebe bei meiner Mutter und ihrem Ehemann im Haus.
Das Haus ist bezahlt, ihr Mann ist pensioniert, meine Mutter arbeitet nicht mehr, lebt also von der Pension ihres Mannes.
Miete muss ich nicht bezahlen, zum Glück, dachte ich bis heute.
Jetzt verlangt die Arge sämtliche Unterlagen von den Einkünften und Ausgaben des Ehemannes meiner Mutter, ist das legal???
Mutter und ihr neuer Ehemann unterhaltspflichtig?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mutter und ihr neuer Ehemann unterhaltspflichtig?
Zuletzt geändert von Spatz am 14.02.2008 16:08, insgesamt 2-mal geändert.
Nein wurde er nicht, er wurde verschoben, da ungeduldige Menschen eine komische Art haben ihre Meinung zu sagen ! http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c5928.html
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.



Ich stell dann meine Frage noch mal hier ein, ist das o.k.?
Hallo erstmal,
bin neu hier, lese jetzt seit einigen Stunden im Forum, finde aber keine Antwort auf mein Problem.
Ich bin 40, lebe bei meiner Mutter und ihrem Ehemann im Haus.
Das Haus ist bezahlt, ihr Mann ist pensioniert, meine Mutter arbeitet nicht mehr, lebt also von der Pension ihres Mannes.
Miete muss ich nicht bezahlen, zum Glück, dachte ich bis heute.
Jetzt verlangt die Arge sämtliche Unterlagen von den Einkünften und Ausgaben des Ehemannes meiner Mutter, ist das legal???
Bin für jede Hilfe dankbar!!
Hallo Spatz
Es wird sicher vermutet das Ihr eine Haushaltsgemeinschaft seid und man versucht eine eventuell gegebene gegenseitige Unterstützung zu prüfen.
Dieser Vermutung kann man widersprechen hier und hier wenn ihr aus einem Topf wirtschaftet. Regelt jeder seinen eigenen Haushalt seid ihr eine Wohngemeinschaft.
Der Ehemann der Mutter braucht dann garnix, noch nicht mal seine Unterlagen rausgeben. Er kann allerdings mit Dir einen Mietvertrag (zu den ortsüblichen Bedingungen abschliessen) dann wäre eindeutig klar das er Dir keinerlei Unterstützung zukommen lässt. Noch nicht mal freies Wohnen inkl. Nebenkosten. Oder hast Du die Heizerei auch umsonst? Diese Kosten gehören nämlich auch zu den Kosten der Unterkunft.
Gruss
Es wird sicher vermutet das Ihr eine Haushaltsgemeinschaft seid und man versucht eine eventuell gegebene gegenseitige Unterstützung zu prüfen.
Dieser Vermutung kann man widersprechen hier und hier wenn ihr aus einem Topf wirtschaftet. Regelt jeder seinen eigenen Haushalt seid ihr eine Wohngemeinschaft.
Der Ehemann der Mutter braucht dann garnix, noch nicht mal seine Unterlagen rausgeben. Er kann allerdings mit Dir einen Mietvertrag (zu den ortsüblichen Bedingungen abschliessen) dann wäre eindeutig klar das er Dir keinerlei Unterstützung zukommen lässt. Noch nicht mal freies Wohnen inkl. Nebenkosten. Oder hast Du die Heizerei auch umsonst? Diese Kosten gehören nämlich auch zu den Kosten der Unterkunft.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Spatz
Dann wäre das ja dann schon fast eine sog. Einliegerwohnung. (im Gegensatz zu einem Untermietzimmer mit Küchen- und Badbenutzung)
Küche im separaten Raum???? Nicht nötig. Es gibt sogar hier auf dem flachen Land schon Wohnclos die sich hochtrabend Appartementwohnungen nennen. Das ist ein Raum, drin ist eine kl. Küchenzeile in der Ecke integriert. Mietpreis erwartungsgemäss nicht gerade billig aber das frühere Sozialamt hat sogar dieses bezahlt.
Ich finde es aber trotzdem nett das Du keine Miete oder so zahlen musst.
Andere vermieten ihre Keller, äh, Einliegerwohnungen die durch nachträglich eingebaute Rigipswände vom Rumpelkeller abgetrennt entstehen sogar noch inklusive Feuchtigkeit. Aber nicht an Hobbypilzzüchter für ihre Champignons sondern an werdende Mütter.
Gruss
Dann wäre das ja dann schon fast eine sog. Einliegerwohnung. (im Gegensatz zu einem Untermietzimmer mit Küchen- und Badbenutzung)
Küche im separaten Raum???? Nicht nötig. Es gibt sogar hier auf dem flachen Land schon Wohnclos die sich hochtrabend Appartementwohnungen nennen. Das ist ein Raum, drin ist eine kl. Küchenzeile in der Ecke integriert. Mietpreis erwartungsgemäss nicht gerade billig aber das frühere Sozialamt hat sogar dieses bezahlt.
Ich finde es aber trotzdem nett das Du keine Miete oder so zahlen musst.
Andere vermieten ihre Keller, äh, Einliegerwohnungen die durch nachträglich eingebaute Rigipswände vom Rumpelkeller abgetrennt entstehen sogar noch inklusive Feuchtigkeit. Aber nicht an Hobbypilzzüchter für ihre Champignons sondern an werdende Mütter.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.