Haftung der gesamten Bedarfsgemeinschaft ?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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werner1303
Beiträge: 2
Registriert: 09.02.2008 00:13

Haftung der gesamten Bedarfsgemeinschaft ?!

Beitrag von werner1303 »

Als erstes möchte ich als "Neuling" hier im Forum alle recht herzlich grüßen.
Das vielen Leuten aber heut zu Tage das "herzlich sein" beim Thema Harz-4
mit unter vergehen kann, habe ich vor ca 2 Wochen am eigenen Leibe gespürt.
Ich wohne mit meiner Frau und unseren 3 Kindern zur Miete, sind also dem zufolge eine Bedarfsgemeinschaft.
Da ich nun vor geraumer Zeit eine Arbeit antreten sollte,
zu deren Aufnahme ich aber (laut ärztlichen Attest) nicht verpflichtet war,
sollte nun eine Sanktion in erster Stufe (30% v.H.) über uns verhangen werden. Mittlerweile nun hat sich das Amt 3 hundert mal bei mir entschuldigt, mit der Begründung, mein Attest war wohl "verlegt" worden.

So weit so gut, aber diese ganze Sache machte mich so stutzig, das ich dem Fall nachgehen wollte.
"Wieso Sanktionen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ??"

(Die Fallmanagerin meinte 30% von "unserer Gesamtsumme" !!!)
Ich denke laut Sozialgesetzbuch darf nur der betroffene zur Rechenschaft gezogen werden:

SGB II – Absenkung und Wegfall des Alg II
Stand 16.05.2007 83
1. Allgemeines

1.1. Bei einer Kürzung wegen Arbeitsverweigerung ist ausschließlich der verursachende erwerbsfähige Hilfebedürftige betroffen. In § 31 I 1 SGB II ist geregelt, dass unter Wegfall des Zuschlags die Leistung um 30 v.H. der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt wird.
Die Sanktionierung der ganzen Bedarfsgemeinschaft aufgrund des Fehlverhaltens eines Mitgliedes ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Soweit der § 31 des SGB 2.
Hat schon mal jemand ähnliche Probleme gehabt ?

MfG an alle: werner1303
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ist das denn Schriftlich, was Sanktionen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gemacht werden soll, oder ist das nur am Telefon oder beim Termin gesagt worden ?

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
werner1303
Beiträge: 2
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Beitrag von werner1303 »

Hallo.
Nein das war nur beim Termin.
Mitlerweile kam aber auch schon die Entschuldigung für dieses Mißverständniss von der Fallmanagerin.
Sie währe da wohl "nicht richtig invormiert" gewesen, was die Sanktionen betrifft. :shock:
Trotzdem aber Danke für die Antwort.
Viele Grüße: werner1303
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Es hätte mich auch gewundert wenn das Schriftlich zu euch gekommen währe, das hätte dann was für die Bild sein können.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Bild???
Dieses Hetzblatt hat sich doch in der letzten Woche dermassen geäussert das es sicher nicht auf die richtige Position springt. Auch wenn es von Springer entspringt.
Wendet man sich an Presse oder ähnliches, trau schau wem.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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