Überzahlung Rückforderung Zinsen ??????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Überzahlung Rückforderung Zinsen ??????

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich habe mal wieder eine Frage:
Es ergab sich im Jahr 2006 laut Arge eine Überzahlung von ca 750 Euro
( Selbstständigkeit / unregelmäßiges Einkommen / Ende 2006 mit Arge genau abgerechnet zumindest die ARGE die Steuerberaterkosten unserer Seits wurden natürlich nicht berücksichtigt aber egal)
So nun meinte die Arge es gab eine Überzahlung von ca 750 Euro für das Jahr 2006 soweit so gut also habe ich 12 Raten vereinbart und das ganze Jahr 2007 immer brav und pünktlich meine Raten bezahlt Die letzte also Im Dezember 2007.
Jetzt bekomme ich im Januar von der BUndesagentur für Arbeit eine Rechnung über ca 16 Euro Stundungszinsen mit der Aufforderung die innnerhalb 14 Tagen zu bezahlen!
Jetzt meine FRagen:
° Warum hat mir das keiner gesagt als die Raten verhandelt wurden?
° Warum wird das nicht gleich auf die Raten aufgerechnet?
° Ist das überhaupt rechtens?
Ich habe noch nie sowas gehabt und deshalb auch keine Erfahrung damit! Bitte um Hilfe! Was kann ich tun ? Ich meine kannich überhaupt was tun außer zu bezahlen ? Bitte um Hilfe !
LG
Silvia
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hat denn keiner ähnliche Erfahrungen gemacht ?
:shock:
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Damit kenne ich mich leider nicht so gut aus. Denke aber was Stundungen sind mit der gesetzlichen vorgeschriebenen Stundungszinsen zu versehen sind. Diese sind wenn ich mich recht erinnere derzeit bei 0,5% pro Monat auf den einen durch 50 teilbaren Restbetrag.

Wer da mehr Informationen zu hat, würde mich das auch interessieren
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Danke für deine Mühe ! Ob ich die ZInsen nun zum vorgegeben Termin überweisen kann weis ich nämlich nicht da mein KOnto ausgeschöpft ist :oops:
LG
Silvia
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