habe heute Post bekommen von der Arge, die mich trotz Antragsabgabe im Nov. noch nicht berechnet haben. Darin steht, ich solle meine Betriebskostenabrechnung für 2005 und 2006 im Rahmen der Mitwirkungspflicht abgeben. Angehängt war meine Gewerbeanmeldung vom 21.11.2007. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? 2005 und 2006 war ich im Babyjahr (13.08.05 Entbindung) und habe noch gar nicht ans "nageln" gedacht. Irgendwie blicke ich hier nicht mehr durch.

Ich lebe zur Miete bei meiner Großmutter, gebe ihr jeden Monat 260Euro, für Strom, Nebenkosten und Wohnraumnutzung. Eine Nebenkostenabrechnung haben wir noch nie gemacht, wieso auch, dachten wir zumindest. Und nun?
Wie kommt die doofe Arge Greiz plötzlich auf so eine blödsinnige Idee? GAnz davon abgesehen, daß ich ohne Geld mein Geschäft nicht weiter aufbauen kann, den Kindergarten nicht zahlen kann, die Miete in Verzug gerät (lieb Omi, füttert Stella und mich jetzt erstmal mit durch), Das Telefon schon gesperrt wurde und ich so meine Kunden nicht zurückrufen kann (auch da hilft Omi mit ihrem Festnetz aus). Aber wenn ich nun meine Großmutter nicht hätte?
Langsam habe ich das Gefühl, klar wollen sie, daß man aus Hartz 4 weg kommt, aber einen dabei helfen, Fehlanzeige. Lieber immer neue Forderungen sicheinfallen lassen und einen Steine in den Weg werfen.
Man liest es oder, ich bin richtig wütend.

Aber nun nochmal zu meiner Frage. Dürfen die so eine Betriebskostenabrechnung von vor 2 Jahren verlangen und was hat es bitte mit meinem Gewerbe von Ende 2007 zu tun?
Danke für Eure Tipps
Karina