Gewerbeanmeldung 11/07,warum da Betriebskostenabrech. 05/06?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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die gersche Nagelhexe
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Gewerbeanmeldung 11/07,warum da Betriebskostenabrech. 05/06?

Beitrag von die gersche Nagelhexe »

hallo
habe heute Post bekommen von der Arge, die mich trotz Antragsabgabe im Nov. noch nicht berechnet haben. Darin steht, ich solle meine Betriebskostenabrechnung für 2005 und 2006 im Rahmen der Mitwirkungspflicht abgeben. Angehängt war meine Gewerbeanmeldung vom 21.11.2007. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? 2005 und 2006 war ich im Babyjahr (13.08.05 Entbindung) und habe noch gar nicht ans "nageln" gedacht. Irgendwie blicke ich hier nicht mehr durch. :?
Ich lebe zur Miete bei meiner Großmutter, gebe ihr jeden Monat 260Euro, für Strom, Nebenkosten und Wohnraumnutzung. Eine Nebenkostenabrechnung haben wir noch nie gemacht, wieso auch, dachten wir zumindest. Und nun?
Wie kommt die doofe Arge Greiz plötzlich auf so eine blödsinnige Idee? GAnz davon abgesehen, daß ich ohne Geld mein Geschäft nicht weiter aufbauen kann, den Kindergarten nicht zahlen kann, die Miete in Verzug gerät (lieb Omi, füttert Stella und mich jetzt erstmal mit durch), Das Telefon schon gesperrt wurde und ich so meine Kunden nicht zurückrufen kann (auch da hilft Omi mit ihrem Festnetz aus). Aber wenn ich nun meine Großmutter nicht hätte?
Langsam habe ich das Gefühl, klar wollen sie, daß man aus Hartz 4 weg kommt, aber einen dabei helfen, Fehlanzeige. Lieber immer neue Forderungen sicheinfallen lassen und einen Steine in den Weg werfen.
Man liest es oder, ich bin richtig wütend. :evil:
Aber nun nochmal zu meiner Frage. Dürfen die so eine Betriebskostenabrechnung von vor 2 Jahren verlangen und was hat es bitte mit meinem Gewerbe von Ende 2007 zu tun?

Danke für Eure Tipps

Karina
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Karina
Hast du denn einen Mietvertrag mit der lieben Oma abgeschlossen in der Miete und Nebenkosten getrennt aufgeführt sind? Dann erstellt Oma anhand der angefallenen Kosten für die beiden Jahre eine jeweils getrennte Abrechnung. Bei Heizerei nach qm, die anderen Posten nach Personenzahl, das ist am einfachsten denn ihr habt sicher keine separaten Messgeräte für eure separaten Wohnbereiche installiert. Muss ja auch nicht sein wenn Du der einzige Mieter bist.
Grundlage dazu bilden die Rechnungen die Oma von den Energieversorgern, der Gemeinde, Wasserwerk (Frischwasser und Abwasser) hat und was sonst noch so anfällt.
Welche Kosten sie dabei berücksichtigen kann das schaut ihr hier bei Diese Neben- bzw. Betriebskosten dürfen umgelegt werden nach und sucht die Unterlagen zusammen.
Bei dieser Rechnerei bist du Oma natürlich behilflich und sie hat auch nicht versäumt die Mieteinnahmen aus dem Untermietverhältnis mit Dir bei ihrer Steuererklärung anzugeben.

Noch einfacher wäre es wenn ihr eine Pauschalmiete vereinbart habt, natürlich ebenfalls im Vertrag festgehalten. Dann bedarf es keiner Betriebskostenabrechnung denn alles wird ja pauschal gezahlt jeden Monat. Aber nicht vergessen: Kosten für Strom, Warmwasserbereitung und das Kochen (Du kochst sicher auch mit Strom wie bei Warmwasser) musst Du aus dem Regelsatz bezahlen, das gehört nicht zu den Kosten der Unterkunft. Ergo steht da auch nichts von Strom im Vertrag. Dafür zahlst Du jeden Monat einen kleinen Betrag direkt an sie weil der Stromzähler von der Großmutter ist. Zahlungen müssen nicht als Banküberweisung gemacht werden das geht in bar.
ARGE fordert diese Abrechnung sicher deswegen um für die Zukunft Vergleichswerte zu haben damit Dein Verbrauch bewertet werden kann, so von wegen angemessen oder unangemessen wenn im nächsten Jahr eine Kostenübernahme beantragt wird (bei Abrechnung der Betriebskosten, nicht bei Pauschale) Vielleicht vermuten sie das etwas gemauschelt wird unter Verwandten und wollen deswegen eine Abrechnung.
Wieso Deine Gewerbeanmeldung mit angehängt war habe ich auch keine Erklärung. Vielleicht wollte ARGE Porto sparen und hat sie einfach im gleichen Brief mitgeschickt.
Nicht vergessen, Leistung steht Dir ab dem Tag zu an dem Deine Bedürftigkeit ARGE bekannt ist. Wenn es dann endlich Geld gibt kannst Du mit der Nachzahlung Deine Schulden zurückzahlen.
Gruss
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die gersche Nagelhexe
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Beitrag von die gersche Nagelhexe »

danke für die liebe Antwort. Die bei der Arge wissen gar nicht, daß mein Vermieter die Omi ist. jedenfalls nicht von uns. Omi hat einmal eine Steuererklärung gemacht wegen mir und von Finanzamt bekommen, ist bei den geringen Einnahmen nicht erforderlich.

Nun gut, ich gehe jedenfalls am Montag zu der Tante vom Amt und nehme gleich mal meine Mama als Zeuge mit und dann soll diese "Sachbearbeiterin"mir mal bitte erklären, was sie will.

ein tolles Wochenende
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Henry01
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Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Was soll sie dir denn erklären? Sie will eine Abrechnung der Nebenkosten, nee? Und dazu ist ein Vermieter - ob nun privat, Gesellschaft, Genossenschaft oder halt Verwandschaft - verpflichtet, wenn keine Pauschalmiete vereinbart wurde! Und diese Forderung wirst du also an deine Vermieterin weiterleiten müssen. So unbequem es für die Omi und dich auch ist.

Henry
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Karina
Ist vollkommen egal wer Dein Vermieter ist, Verträge können auch unter Verwandten abgeschlossen werden. Henry hat vollkommen recht mit der gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters wegen einer Betriebskostenabrechnung. Das steht genauer in der Betriebskostenverordnung und es gibt sogar eine Heizkostenverordnung.
Stell Dir mal vor es gäbe keine derartigen Vermieterpflichten, die könnten doch ohne Folgen die monatlichen Nebenkosten der Mieter einkassieren ohne den geringsten Nachweis wieviel denn nun wirklich hätte gezahlt werden müssen. Ein schönes Zubrot zur Miete und als Mieter hat man evtl. das Nachsehen.
So eine Betriebskostenabrechnung ist auch nicht allzuschwer selber zu erstellen. Könnte man mit excel selber basteln aber im Internet gibt es verschiedene Testversionen solcher Programme die man entweder einige Tage lang voll nutzen kann oder man kann sie unbegrenzt nutzen, dann gehen nur 2-3 Wohnungen. Das würde in eurem Fall doch durchaus genügen. Schau Dir mal sowas an und versuch es.
Habe vorhin selber mal damit herumgespielt. :lol:
Wenn nur Du als einziger Mieter im Haus der Oma wohnst dann entfällt auch die Verpflichtung eine verbrauchsabhängige Abrechnung bei der Heizerei zu erstellen. Es gibt da eine Ausnahmeregelung wenn Vermieter mit im Haus wohnt, nur einen Mieter hat und der technische Aufwand beim Einbau solcher Messgeräte unwirtschaftlich wäre.
Gruss
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