Hilfe! Zusammenziehen !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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murgelzwerg
Beiträge: 2
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Hilfe! Zusammenziehen !

Beitrag von murgelzwerg »

Hallo und erst einmal ein großes Lob an alle die einem hier mit Rat und Tat zur Seite steh!

Ich bin hier ein absoluter Neuling und hab mich eben durch einige Beiträge gewühlt,aber so ganz schlau draus geworden bin ich noch nicht! Bin eben ne blonde Frau*gg*

So nun mal zu meinem Problem: Ich bin 28 hab 2 Kinder und bin alleinerziehend,bekomme Hartz 4 seit Einführung
Jetzt ist die Sache so das ich mit meinem Freund(eigenes Haus,Rentner-100%schwerbehindert,er ist nicht der Vater der Kinder!) zusammenziehen möchte. hab mal was gelesen das wir im 1. Jahr noch nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten (Gerichtsurteil?),ist das so richtig und was bedeutet das im Klartext (Geldbezug)? Was ist sonst noch beim Zusammenzug zu beachten? Für Aufklärung und Rat wär ich euch sehr dankbar!

Mfg Zwerg
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo murgelzwerg
Das mit dem 1 Jahr zusammenleben steht auch so im Gesetz SGB II § 7 (3a) und die
Durchführungshinweise der BA sagen dazu genaueres bei Hinweise ab Seite 8.
Im ersten Jahr des Zusammenlebens stünde Dir und den Kindern der bisherige Regelsatz plus anteilige Kosten der Unterkunft zu. Allerdings fällt der Alleinerziehendenzuschlag weg wenn Du nicht mehr alleine für die Kinder Aufsicht und Betreuung übernimmst sondern der Partner sich mit daran beteiligt.
Aber ist es denn überhaubt üblich das sich der Untervermieter um die Kinder seiner (erstmal noch) Untermieterin kümmert? :wink:
Ist der Umzug aus privaten Gründen oder ohne Genehmigung von ARGE, werden nur die Kosten in der bisherigen Höhe übernommen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
murgelzwerg
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2008 14:55
Wohnort: hessen

Beitrag von murgelzwerg »

Aber ist es denn überhaubt üblich das sich der Untervermieter um die Kinder seiner (erstmal noch) Untermieterin kümmert? :wink:


Erstmal danke für die rasche Antwort

An die Untermietgeschichte hab ich auch schon gedacht,allerdings ist es so das das bei uns schwierig werden würde auf grund dessen das uns ein Zimmer fehlen würde...d.h. ich hätte leider kein eigenes Schlafzimmer vorzuweisen wenn mal jemand zur Kontrolle kommt! Also fällt das schonmal flach!
Aber das das mit den ersten 12 Monaten stimmt beruhigt mich schon sehr da ich wenn ich mit ihm zusammenziehe sowieso arbeiten gehen möchte(er ist ja den ganzen Tag zuhause zwecks Kinderbetreuung) ich wollte mir einfach nur sicher sein können das ich das Geld vom Amt bis zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts(kann zum 1.8.2008 bei einer Firma in seiner Nähe anfangen) weiterhin bekomm!
Aber jetzt hab ich noch eine Frage: meine Kinder sind 6+5 Jahre alt und ich bekam bzw. bekomme schon vom ersten Tag an UV. der UV für die Große wird jetzt von der Arge übernommen da ja das Jugendamt nur bis zum 6. geburtstag bezahlt. wie ist das nach den 12 Monaten oder wenn ich arbeite? Muß dann mein Freund für die beiden aufkommen,oder wie läuft das dann?

Vielen Dank im vorraus
Zwerg
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo murgelzwerg
Das mit dem unterhalten Deiner Kinder durch Deinen Freund wird seit der Gesetzesänderung vom 1.8.2006 als sog. Stiefkinderregelung so gehandhabt. Er kann dann wiederum beim leiblichen Vater auf Erstattung des Geldes nachfragen.
Zur Stiefkinderregelung findest Du hier nähere Infos. (Ziemlich weit unten auf der Seite)
Gruss
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