Folgendes:
Wenn man einen Minijob hat und damit 100 Euro im Monat verdient, darf man diese ohne Abzüge behalten, richtig?
Wenn man 100 Euro geschenkt bekommt, dann muß man das melden und die 100 Euro werden bei der nächsten Hartz-4-Zahlung abgezogen, auch richtig?
Wenn man Freunden oder Nachbarn im Haus oder Garten hilft - sogenannte Nachbarschaftshilfe - und man bekommt als Dankeschön 100 Euro, was ist dann?
Lohn oder Schenkung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Gibt’s überhaupt noch Nachbarschaftshilfe? Ich würde sagen was das wenn man dies nicht bei der ARGe angibt Schwarzarbeit ist.
Was ist wenn dir was passiert wenn Du das machst, ich glaube die Krankenkasse wird dann auch nachfragen bzw. Du wirst dann ein Umfallfragebogen erhalten; und dann ?
So ein Fall ist mir nicht bekannt, aber ich würde da doch Vorsichtig sein, und wenn’s nicht mehr als der Freibetrag ist, würde ich es doch Melden.
Die Meinung von Henry würde mich dazu sehr interessieren.
Was ist wenn dir was passiert wenn Du das machst, ich glaube die Krankenkasse wird dann auch nachfragen bzw. Du wirst dann ein Umfallfragebogen erhalten; und dann ?
So ein Fall ist mir nicht bekannt, aber ich würde da doch Vorsichtig sein, und wenn’s nicht mehr als der Freibetrag ist, würde ich es doch Melden.
Die Meinung von Henry würde mich dazu sehr interessieren.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nachbarschaftshilfe gibt es sehr wohl.
Habe ich als Erwerbstätiger oft gemacht, gegen Bezahlung.
Dann in der Steuererklärung auf dem Formular "Sonstige Einnahmen" eingetragen.
Z.B.: Einem Nachbarn bei der Gartenarbeit geholfen: 300 Euro
Einem Freund bei der Beschaffung eines Autos geholfen: 200 Euro.
und ähnliches.
Alles mit meinem Finanzamt abgesprochen, ist völlig ok so.
Kein Gewerbe nötig, keine Mehrwertsteuer, ich kann sogar eine Quittung darüber ausstellen und der andere kann sie unter Umständen sogar steuerlich absetzen.
Bei mir wurde es dann zu meinem Einkommen dazugerechnet und mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert. Da mein Einkommen dank einiger Kinder unter der Grenze lag, wo man steuerpflichtig wird, fielen gar keine Steuern an.
Das ist also tatsächlich ähnlich wie Schwarzarbeit. Der Unterschied ist, daß man es angibt. Dann ist alles legal.
Einschränkungen:
- Es darf nichts Regelmäßiges sein (jede Woche irgendwo putzen)
- Es muß sich natürlich ergeben, kann durchaus der Freund eines Freundes eines Nachbarn sein (also nicht über eine Zeitungsanzeige "Ich tapeziere Ihnen die Wohnung")
- Darf nur gelegentlich sein und darf nicht zu viel werden (die Grenze ist nicht definiert und liegt im Ermessen des Finanzamt-Sachbearbeiters)
- Bei der Hilfe beim Bau eines Einfamilienhauses gelten besondere Vorschriften (Berufsgenossenschaft u.a.)
- Wenn man ein angemeldetes Gewerbe hat (Heizungsbau), darf man keine Nachbarschaftshilfe machen (einem Nachbarn die Heizung reparieren) Gilt aber dann nur für den Heizungs-Bereich, andere Dinge darf man durchaus machen.
- Versicherungslage ist unklar. Aber das ist mein persönliches Problem und Risiko, also nichts Illegales.
Was den normalen Erwerbstätigen betrifft, bin ich also bestens über die Rechtslage informiert.
Wie es für den Hartz-4-Empfänger ist, weiß ich leider nicht.
Aber ich gebe zu, daß es eine sehr komplexe und schwierige Frage ist (siehe die Erläuterungen oben).
Vielleicht zu schwierig............
Habe ich als Erwerbstätiger oft gemacht, gegen Bezahlung.
Dann in der Steuererklärung auf dem Formular "Sonstige Einnahmen" eingetragen.
Z.B.: Einem Nachbarn bei der Gartenarbeit geholfen: 300 Euro
Einem Freund bei der Beschaffung eines Autos geholfen: 200 Euro.
und ähnliches.
Alles mit meinem Finanzamt abgesprochen, ist völlig ok so.
Kein Gewerbe nötig, keine Mehrwertsteuer, ich kann sogar eine Quittung darüber ausstellen und der andere kann sie unter Umständen sogar steuerlich absetzen.
Bei mir wurde es dann zu meinem Einkommen dazugerechnet und mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert. Da mein Einkommen dank einiger Kinder unter der Grenze lag, wo man steuerpflichtig wird, fielen gar keine Steuern an.
Das ist also tatsächlich ähnlich wie Schwarzarbeit. Der Unterschied ist, daß man es angibt. Dann ist alles legal.
Einschränkungen:
- Es darf nichts Regelmäßiges sein (jede Woche irgendwo putzen)
- Es muß sich natürlich ergeben, kann durchaus der Freund eines Freundes eines Nachbarn sein (also nicht über eine Zeitungsanzeige "Ich tapeziere Ihnen die Wohnung")
- Darf nur gelegentlich sein und darf nicht zu viel werden (die Grenze ist nicht definiert und liegt im Ermessen des Finanzamt-Sachbearbeiters)
- Bei der Hilfe beim Bau eines Einfamilienhauses gelten besondere Vorschriften (Berufsgenossenschaft u.a.)
- Wenn man ein angemeldetes Gewerbe hat (Heizungsbau), darf man keine Nachbarschaftshilfe machen (einem Nachbarn die Heizung reparieren) Gilt aber dann nur für den Heizungs-Bereich, andere Dinge darf man durchaus machen.
- Versicherungslage ist unklar. Aber das ist mein persönliches Problem und Risiko, also nichts Illegales.
Was den normalen Erwerbstätigen betrifft, bin ich also bestens über die Rechtslage informiert.
Wie es für den Hartz-4-Empfänger ist, weiß ich leider nicht.
Aber ich gebe zu, daß es eine sehr komplexe und schwierige Frage ist (siehe die Erläuterungen oben).
Vielleicht zu schwierig............